Hinter dem Kürzel BaFin verbirgt sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die BaFin wurde zum 1. Mai 2002 gegründet und hat ihren Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Die BaFin untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen.
Die BaFin vereinigt unter ihrem Dach die ehemaligen Bundesaufsichtsämter für das Kredit-, und das Versicherungswesen, sowie für den Wertpapierhandel. Daraus ergeben sich auch die Aufgaben der BaFin.
Kurz gesagt soll die BaFin den ordnungsgemäßen Ablauf jeglicher in Deutschland getätigter Finanzdienstleistungsgeschäfte sicherstellen und somit für Sicherheit, Transparenz und Vertrauen bei Anlegern und Institutionen sorgen.
Um diese Ziele zu erreichen greift die BaFin allerdings nicht aktiv in die Geschäfte von Banken und Versicherungen ein, sondern überprüft lediglich ob die Institute die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Banken- Kredit- und Wertpapierwesen einhalten. Für das Bankenwesen ist dabei das Kreditwesengesetz (KWG) maßgeblich, dessen Einhaltung die BaFin überwacht.
Dazu überprüft die BaFin zum Beispiel Jahresabschlüsse der Banken, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen des (KWG) werden. Außerdem erteilt die BaFin, sofern alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, auf Grundlage dieses Gesetzes die Erlaubnis eine Bank zu eröffnen und zu betreiben.
Die BaFin überwacht auch den Wertpapierhandel, indem die BaFin Finanzdienstleistungsinstitute und Kapitalanlagegesellschaften (Fondsgesellschaften) überwacht.
Zu den Aufgaben bei der Überwachung des Wertpapierhandels durch die BaFin gehört unter anderem die Bekämpfung des Insiderhandels und der Marktmanipulation. Auch das Versicherungswesen wird durch die BaFin kontrolliert.
Die gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit der BaFin bildet das VAG, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das gewährleisten soll, dass Versicherungen jederzeit in der Lage sein müssen, ihren Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern nachzukommen.
Um diese Vorgabe zu gewährleisten, legt die BaFin besonderes Augenmerk auf die Solvenzaufsicht, also den fachgerechten Umgang der Versicherungen mit ihren eingenommenen Versicherungsprämien.
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