Das Disagio, auch Diskont, Abgeld oder Abschlag genannt ist die Differenz zwischen dem Preis oder dem Kurs eines Wertpapiers und seinem Nennwert.
Anders ausgedrückt beschreibt das Disagio den Unterschiedsbetrag zwischen dem Kauf-/ Ausgabekurs und dem Rückzahlungskurs von Fonds oder Verbindlichkeiten.
Gemäß § 9 Aktiengesetz dürfen Wertpapiere wie Aktien nicht mit einem Disagio ausgegeben werden, jedoch kommt es bei der Erstemission von Anleihen öfters zu einem Disagio (z.B. 2-3 Prozent vom Nennwert). Ein Beispiel verdeutlicht das Disagio: Der Nennwert einer Anleihe beträgt 100 EUR, das Disagio beträgt 2% vom Nennwert, d. h. der Käufer zahlt statt 100 EUR nur 98 EUR.
Zudem dürfen auch Kredite mit einem Disagio ausgegeben werden, dieses Disagio muss jedoch im effektiven Jahreszins einkalkuliert sein. Dabei verteuert das Disagio die Verzinsung für den Darlehensnehmer, da ein geringerer Kreditbetrag – als nominal angesetzt – ausgegeben wird.
Für den Darlehensnehmer bedeutet das Disagio eine Besserung der Verzinsung seiner Geldanlage im Gegensatz zur Normalverzinsung (Nominalzins).
Position | Beispiel ohne Disagio | Beispiel mit Disagio i.H.v. 5% |
Nominalbetrag | 50.000 EUR | 52.631,58 EUR |
Auszahlung | 50.000 EUR | 50.000 EUR |
Zins | 4% effektiv p.a. | 4% effektiv p.a. |
Laufzeit | 30 Jahre | 30 Jahre |
Monatsrate | 236,65 EUR | 249,11 EUR |
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