Führerscheinregelung: kurze Zusammenfassung
Die Führerscheinregelung in der Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine entgegenkommende Maßnahme der Versicherer zur Einstufung in eine ‚bessere‘ Schadenfreiheitsklasse, sofern kein Schadenfreiheitsrabatt (SF-Klasse) für den Antragsteller der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Die Einstung wird überwiegend in die Sf 1/2 vorgenommen (siehe Tabelle).
Führerscheinregelung: Die Versicherung geht davon aus, dass eine Person, die bereits seit 3 Jahren einen Füherschein hat auch über die notwendige Fahrpraxis verfügt und demnach die Wahrscheinlichkeit eines Schadens geringer ausfällt.
Führerscheinregelung – Kfz-Haftpflichtversicherung
Voraussetzung für die Führerscheinregelung
Die Voraussetzung für die bessere Einstufung durch die Führerscheinregelung, in der Kfz-Haftpflichtversicherung, ist ein gültiger EU-Führerschein von mindestens drei Jahren (Führerscheindatum).
Die Führerscheinregelung der Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert, dass ein Versicherter der Kfz-Haftpflichtversicherung, wenn er mindestens drei Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für einen Pkw oder Motorrad ist, eine Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 erhält.
Die Schadenfreiheitsklasse 1/2 entspricht 50% – 75% (siehe Tabelle). Wichtig zu wissen ist, dass die Führerscheinregelung der Kfz-Versicherung nur in Kraft tritt, wenn die Fahrerlaubnis von einem EU-Mitgliedstaat – neben der BRD – z. B. Polen, Schweden, Österreich oder der Slowakei ausgestellt wurde.
André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin
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Manche Versicherer bieten die Möglichkeit Fahranfänger sofort mit deutlich besseren Prozenten „einsteigen“ zu lassen. Solche Regelungen können erheblich Beiträge in der Kfz-Haftpflichtversicherung einsparen.
Zumeist gelten solche Regelungen jedoch nur im Verbund von Familien, z.B. ‚Zweitwageneinstufung wie die Erstwageneinstufung‘. Weiterhin kann man über Firmenfahrzeuge noch so einiges besser gestalten. Hierbei ist der Einzelfall tatsächlich maßgeblich und kann daher nicht pauschal beantwortet werden.
Führerscheinregelung – Fahranfänger
Wer kann die Führerscheinregelung nutzen?
Im Grunde kann jeder die Führerscheinregelung in Anspruch nehmen, der mindestens 3 Jahres einen EU-Füherschein hat und noch keine Schadenfreiheitsklasse in der Kfz-Haftpflichtversicherung zur Einstufung eines Pkw oder Motorrads hat.
Demzufolge betrifft es folgende Personen:
- Fahranfänger,
- Personen, die noch nie eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung hatten und
- Personen, die aufgrund einer langen Pause Ihre Schadenfreiheitsklasse verloren haben.
André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin
Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
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Führerscheinregelung – Kfz-Versicherung
Welche Prozente sind der SF 1/2 zugeordnet?
Aufgrund der Führerscheinregelung wird ein Kfz grundlegend in die SF 1/2 eingestuft. Noch vor gut 10 Jahren wurden dieser SF-Klasse 140% zugeordnet. Trotz der identischen Regelung für privat genutzte KFZs (Kfz-Haftpflichtversicherung), wenden die Kfz-Versicherer nicht unbedingt dieselben Prozentsätze in der SF-Klasse 1/2 (0,5) an.
Führerscheinregelung: Kurze Übersicht zur Einstufung mit der SF 1/2:
Versicherer | SF-Klasse | Prozente |
Allianz | SF 1/2 | 68% |
AXA | SF 1/2 | 50% |
HDI | SF 1/2 | 60% |
HUK | SF 1/2 | 66% |
R+V | SF 1/2 | 74% |
VHV | SF 1/2 | 70% |
Württembergische | Sf 1/2 | 72% |
Quellenagabe – Stand: 03-2022
André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin
Tipp: Nur weil die Prozente geringer sind, muss der Beitrag für die Kfz-Versicherung auch nicht grundlegend preiswerter sein. Daher lohnt sich immer der Vergleich über einen Versicherungsmakler.
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Führerscheinregelung – 3 Jahre EU-Führerschein
Weitere Möglichkeiten für Fahranfänger
Wer Fahranfänger ist und seinen EU-Führerschein weniger als 3 Jahre hat, würde regulär in die SF-Klasse 0 (z.B. 72% oder 94%) eingestuft werden.
Sollte der Fahranfänger die Möglichkeit haben sein Auto als Zweitwagen oder Drittwagen usw. über die Eltern (Verwandter 1. Grades) zu versichern, wird unter bestimmten Voraussetzungen sogar die Schadenfreiheitsklasse 2 („2 Jahre geschenkt“) angeboten.
Wann wird man gestuft?
Wann wird man gestuft?
Überwiegend ist die Voraussetzung, dass das erste Auto oder einer von mehreren versicherten Fahrzeugen mindestens in die SF-Klasse 2 (Kfz-Haftpflichtversicherung) eingestuft ist.
Diese Möglichkeit bietet viele interessante Lösungen – auch im Nachgang- so dass damit die Führerscheinregelung nicht genutzt werden muss bzw. hinfällig wird.
Führerscheinregelung – Alternativen sind möglich
Welche Möglichkeiten gibt´s noch für mich?
Häufig können Angestellte einer Firma dauerhaft einen Firmenwagen nutzen. Unter Umständen kann die Firma dem Fahrer (angestellter, dauerhafter Nutzer des KFZs) die Nutzungsdauer schriftlich bestätigen.
Mithilfe dieser Grundlage wird eine verbesserte Einstufung durch den Versicherer vorgenommen, so dass man z.B. in der SF 2 oder noch besser zum Beginn der eigenen Kfz-Versicherung ’starten‘ kann. Durch diese Möglichkeit wird die Führerscheinregelung – sofern gewünscht – obsolet.
Leider gibt es hierzu keine pauschale Regelung am Markt. Manche Versicherungen erkennen dies an, andere wiederum nicht.
Daher lohnt sich hierbei die Unterstützung durch einen Versicherungsmakler
Denn dieser kann bei diversen Versicherern anfragen, welche Regelung für den Antragsteller der Kfz-Versicherung bestmöglich ist.
André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin
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Führerscheinregelung – Rabattübertragung ist eine Alternative
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