In der Fahrzeugrechtsschutzversicherung sind sowohl der Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten Familienangehörigen als Eigentümer, Halter, Fahrer, Mieter oder Entleiher des versicherten KFZs versichert. Bei der Fahrzeugrechtsschutzversicherung ist die Angabe des Kennzeichens des versicherten Kraftfahrzeuges zwingend erforderlich.
Zusätzlichen Versicherungsschutz bietet die Fahrzeugrechtsschutzversicherung dem versicherten Personenkreis auch bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr zu Wasser, Land und Luft, bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel und als Fahrgast Versicherungsschutz.
Mit Hilfe der Fahrzeugrechtsschutzversicherung werden folgende Leistungen standardmäßig mitversichert:
- Schadenersatz-Rechtsschutz,
- Straf-Rechtsschutz,
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz,
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen,
- Rechtsschutz im Kfz-Vertrags- und Sachenrecht und
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten.
Verkauf des versicherten KFZs
Wenn das versicherte Fahrzeug der Fahrzeugrechtsschutzversicherung verkauft wird oder wenn es durch einen Unfall entfällt, muss dies der Versicherung zeitnah mitgeteilt werden, damit der Versicherungsschutz der Fahrzeugrechtsschutzversicherung auf das Folgefahrzeug (Fahrzeugwechsel) übergehen kann.
Da es sich bei der Fahrzeugrechtsschutzversicherung um eine fahrzeugbezogene und keine personenbezogene Versicherung handelt, muss jedes weitere hinzukommende Kfz der Versicherung gemeldet werden, falls der Versicherungsnehmer auch dafür den Schutz der Fahrzeugrechtsschutzversicherung haben möchte.
Versicherungsbeitrag
Der Beitrag einer Fahrzeugrechtsschutzversicherung ist von verschiedenen Faktoren abhängig: vom gewünschten Versicherungsumfang (Single-, Familien- oder Gruppentarif), von der Höhe der Selbstbeteiligung und der Vertragsdauer (1-3 Jahre).
Des Weiteren bemisst sich die Prämie der Fahrzeugrechtsschutzversicherung anhand der Versicherungssumme, teilweise dem Eintrittsalter der versicherten Person(en) und der Zahlweise. Gängige Zahlungsweisen der Fahrzeugrechtsschutzversicherung sind: monatliche, viertel-, halb- oder jährliche Beiträge, wobei viele Versicherer bei Jahresbeiträgen auf den Ratenzahlungszuschlag verzichten.
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