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Flottenversicherung

29. März 2024
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Flottenversicherung

Eine Flottenversicherung sichert den Fuhrpark von Unternehmen ab. Sie unterteilt sich in die Bestandteile:

  • Kfz-Haftpflichtversicherung (Pflicht – PflVG § 1),
  • Teilkaskoversicherung (optional),
  • Vollkaskoversicherung (optional),
  • Schutzbrief (optional)
  • Rabattretter (optional)
  • Eigenschäden und
  • ggf. einer Insassenunfallversicherung und
  • weiteren Bestandteilen für Firmen, z.B. GAP-Deckung (optional).

Unternehmen sichern mit der Flottenversicherung (auch Fuhrparkversicherung genannt) ihre KFZs mit einem speziellen Rahmenvertrag ab, da die Prämien der Flottenversicherung überwiegend geringer ausfallen als eine einzelne Autoversicherung je Kfz.

Fuehrerscheinregelung-Autoversicherung-Kfz-Versicherung-Einstufung-Versicherungsmakler-Berlin-Andre-Boettcher

André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin

» Fragen? Berlin  030.56 555 940 | Nachricht schreiben

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle Halter eines im Straßenverkehr zugelassenen KFZs und schützt den Versicherten gegen Ansprüchen Dritter in Form von:

  • Personenschäden
  • Sachschäden und
  • Vermögensschäden

Die Höhe der Deckung der Kfz-Haftpflichtversicherung kann von Versicherung zu Versicherung mit Abweichungen ausfallen. Sie entspricht jedoch mindestens der gesetzlichen Mindestdeckung:

    • 7,5 Mio Euro für Personenschäden,
    • 1,22 Mio Euro für Sachschäden und
    • 50.000,- Euro für Vermögensschäden

    Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungen, gilt dies ebenso in der Flottenversicherung.

    Beispiel: Übersicht der Fahrzeuggruppen einer Flottenversicherung

    Flottenversicherung: Fahrzeuggruppen

    Hier sehen Sie ein Beispiel wie Fahrzeuge einer Flottenversicherung in verschiedene Fahrzeuggruppen unterteilt werden. Diese sind auch in direkter Abhängigkeit zum Beitrag bzw. zur Prämie für die unterschiedlichen Fahrzeugtypen der Flottenversicherung. Das Risiko für Selbstfahrvermietfahrzeuge ist hierbei nicht berücksichtigt.

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    André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin

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    Wann-wird-man-gestuft-Sf-Klasse-Schadenfreiheitsklasse-Versicherungsmakler-Berlin-Andre-Boettcher-Tipp

    Kfz-Versicherung: Rabattübertragung

    Voraussetzung für die Anrechnung ist grundlegend, dass die Person, die die SF-Klasse erhalten möchte, ein berechtigter Fahrer des Kfz´s ist bzw. war, von dem die SF-Klasse übertragen werden soll.

    » Mehr erfahren

    Bild von Mikes-Photography auf Pixabay

    Informationen zur Kfz-Haftpflichtversicherung in der Flottenversicherung

    Näheres zur Kfz-Haftpflicht in der Flottenversicherung

    Die meisten Versicherungsgesellschaften einer Kfz-Haftpflichtversicherung bieten an, die Deckung auf eine unbegrenzte Höhe zu erweitern. Diese Erweiterung erhöht dann auch den Versicherungsbeitrag, jedoch in einem sehr geringen Maße. Wenn Schäden über die Deckung der Versicherung hinausgehen, haften je nach Schadensfall / Ausgangssituation entweder der Fahrzeughalter oder der Fahrer.

    Auch in der Kfz-Haftpflichtversicherung einer Flottenversicherung gilt der sog. Kontrahierungszwang. Das heißt das Versicherungsunternehmen muss den Antrag auf Erteilung einer Kfz-Haftpflichtversicherung annehmen bzw. bestätigen.

    Eine Ausnahme stellt hierbei die fehlende Bonität des Versicherungsnehmers (natürliche oder juristische Person) dar. In diesem Fall wird überlicherweise kein Versicherungsschutz über den gesetzlich geforderten Rahmen hinaus gewährleistet.

    Das bedeutet, dass man auch keine Kaskoversicherung (Teilkaskoversicherung und/oder Vollkaskoversicherung) für seine Flottenversicherung abschließen kann. Sollte der Versicherungsnehmer bereits mehrere Veträge bei ein und derselben Versicherungsgesellschaft haben, kann es eine Ausnahmeregelung geben, um den Versicherungsschutz für das KFZ zu verbessern.

    Die Beiträge einer Kfz-Haftpflichtversicherung in der Flottenversicherung können sich von Versicherer zu Versicherer erheblich unterscheiden. Der Schadenfreiheitsrabatt (ein Bonus/Malus-System, basierend darauf wie lange der Vertrag schadenfrei läuft) kann die Versicherungsprämie um bis zu 75 % reduzieren. Wenn besonders viele Schäden auftreten, wird ein Zuschlag berechnet (bis zu 260 % der Normalprämie).

    Des Weiteren werden die Prämien einer Kfz-Haftpflichtversicherung mit Hilfe festgeschriebener- und statistischer Merkmale berechnet:

    • Der Typklasse des Fahrzeuges (Schadenhäufigkeit & Reparaturkosten eines bestimmten Fahrzeugmodells).
    • Der Regionalklasse des Zulassungsortes (Schadenhäufigkeit in einer bestimmten Region).

    Zudem haben folgende Kriterien ebenfalls Einfluss auf die Prämienberechnung einer Kfz-Haftpflichtversicherung:

    • die jährliche Fahrleistung
    • das Alter des Fahrzeuges bei Zulassung auf den Versicherungsnehmer,
    • der Neuwert und/oder der Zeitwert des Fahrzeuges
    • Eintragungen im Verkehrszentralregister (Punktestand) – unter Umständen
    • Zeitraum seit Ausstellung der Fahrerlaubnis des Versicherungsnehmers und/oder des Fahrers
    • Alter des Versicherungsnehmers / der Fahrer
    • der regelmäßige Abstellplatz des Fahrzeuges bzw. der Fahrzeuge

    Kaskoversicherung für die Flottenversicherung

    Die Kaskoversicherung schützt den Versicherten gegen Vermögensschäden am Fahrzeug wie z. B. Zerstörung, Beschädigung oder Diebstahl. Dabei wird zwischen Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung unterschieden.

    Die Teilkaskoversicherung ist eine Kaskoversicherung mit einem begrenztem Deckungsumfang in der Flottenversicherung.

    Versicherte Gefahren in einer Teilkaskoversicherung sind:

    • Brand,
    • Explosion,
    • Diebstahl,
    • Sturm,
    • Hagel,
    • Blitzschlag,
    • Überschwemmung,
    • Zusammenstoß mit Haarwild (eventuell auch mit Haustieren – Definition kein Haarwild)
    • Glasbruch,
    • Brand- oder Schmorschäden der Verkabelung durch Kurzschluss.

     

    Flottenversicherung-Versicherungsmakler-Berlin-Kfz-Versicherung-Auto-Versicherung-Agentin-Absicherung-Rahmenvertrag

    Flottenversicherung: Informationen zum Beitrag/Prämie der Teilkaskoversicherung.

    Flottenversicherung: Versicherungsbeitrag der Teilkaskoversicherung

    Die Prämie einer Teilkaskoversicherung richtet sich unter anderem nach der Typklasse (im Gegensatz zur Vollkaskoversicherung gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt). Desweiteren hängt die Höhe des Beitrags zusätzlich von der Regionalklasse ab. Weitere Kriterien sind z. B. durchschnittliche jährliche Kilometerleistung, Fahrzeugalter und Alter des Versicherungsnehmers bzw. des jüngsten Fahrers.

    Wenn ein Selbstbehalt/ Selbstbeteiligung (im Schadensfall bezahlt der Kunde einen Teil des Schadens selbst – z.B. 150,- Euro je Schadensfall) vereinbart wird, ist der Versicherungsschutz günstiger.

    Flottenversicherung: Informationen zum Beitrag/Prämie der Vollkaskoversicherung.

    Flottenversicherung: Versicherungsbeitrag der Vollkaskoversicherung

    Wichtig zu wissen:

    Die Vollkaskoversicherung beinhaltet immer die Leistungen der Teilkaskoversicherung.

    Die Leistungen der Teilkaskoversicherung sind:

    Brand, Explosion, Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Glasbruch, Brand- oder Schmorschäden der Verkabelung durch Kurzschluss.

    Die Vollkaskoversicherung der Flottenversicherung und schützt zusätzlich vor Schäden, die durch einen Unfall oder mutwillige/ böswillige Handlungen fremder Personen entstanden sind.

    » Fragen? Berlin  030.56 555 940 | Nachricht schreiben

    Der Versicherungsbeitrag zur Vollkaskoversicherung richtet sich nach:

    Viele Flottenversicherungen bzw. Versicherer von Fuhrparks verwenden einen sog. ‚Stückbeitrag‘ und eine eigene ‚Matrix‘ zur Einstufung des jeweiligen Fahrzeugs. Diese Matrix ist ähnlich konfiguriert wie das herkömmliche Rabattsystem der Kfz-Versicherer im privaten Segment.

    Ausschlaggebend ist ebenso, ob es sich um einen Pkw, Lieferwagen oder einen Lkw handelt. Die Nutzung wird in Werkverkehr (eigene Sachen transportieren) und Güterverkehr (für Dritte Warem transporteren) unterteilt und stellt eine maßgebliche Größe zur Beitragberechnung dar.

    Unterteilt wird zur Bewertung des Beitrags (Regelfall) wie folgt – Kurzform:

    • Pkw (Diesel oder Benziner), z.B. bis 150 kW
    • Pkw (Diesel oder Benziner), z.B. ab 150 kW
    • Lieferwagen, z.B. bis 65 kW
    • Lieferwagen, z.B. über 65 kW
    • Lkw bis 3,5 Tonnen
    • Lkw ab 3,5 Tonnen
    • im Regelfall wird der Schadenverlauf von der Vorversicherung(!) verlangt
    • nach der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) | wird überwiegend ’nur‘ im Hintergrund geführt
    • nach der Typenklasse
    • der zugeordneten Regionalklasse
    • der Jahresfahrleistung
    • dem Fahrzeugalter (je neuer → in der Regel meist preiswerter)
    • dem Nutzer- bzw. Fahrerkreis (Alter, Führerscheindatum etc.) | nicht immer zutreffend

    Viele entscheiden sich in der Vollkaskoversicherung für eine feste Selbstbeteiligung, z.B. 300,- Euro oder 500,- Euro je Schadenfall. Durch den vereinbarten Selbstbehalt wird der Versicherungsbeitrag (Prämie) in der Vollkaskoversicherung günstiger.

    Die Ersparnis je Fahrzeug fällt im Regelfall nicht sonderlich ins Gewicht. Dennoch ist beispielsweise eine Ersparnis von 120,- Euro p.a. – je Fahrzeug – relevant. Schließlich entspricht dies, z.B. bei 20 ziehenden Fahrzeugen, satten 2.400,- Euro.

    Insassenunfallversicherung

    Die Insassenunfallversicherung zahlt Versicherungsleistungen bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Kfz-Insassen, z. B. infolge von Unfällen (Definition), die im Zusammenhang mit dem versicherten Kraftfahrzeug stehen. Zudem muss der Unfall in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Benutzen, Be- und Entladen, Lenken oder Abstellen des versicherten KfZs stehen.

    Der Versicherer leistet Entschädigungen für Tod, Invalidität, Krankenhausaufenthalt und Arbeitsunfähigkeit. Die Vertragsgestaltung einer Flottenversicherung und ihren abgesicherten Risiken kann sich von Versicherer zu Versicherer stark unterscheiden.

    Flottenversicherung-Transport-Versicherungsmakler-Berlin-Auto-Kfz-Versicherung-Andre-Boettcher-Agentin

    Versicherer bieten in einer Flottenversicherung über den eben genannten Standardschutz ergänzende Bausteine wie z. B.:

    • die „Mallorca-Police”, eine Absicherung von Mietfahrzeugen im Ausland
    • die Absicherung von Schäden durch Marderbisse und deren Folgeschäden
    • die Erweiterung der Teilkaskoversicherung auf Schäden durch Kollision mit Säugetieren und/oder Vögeln.

    Die Höhe der Versicherungsprämie einer Flottenversicherung hängt unter anderem von der Anzahl der Fahrzeuge, den Fahrzeugtypen, der Art der Nutzung, den schadenfreien Jahren und – besonders bei Personenwagen – vom Zulassungsbezirk ab.

    Zusätzlichen Einfluss auf die Prämie einer Flottenversicherung hat unter Umständen die jährliche Fahrleistung und der überwiegende Abstellort der Fahrzeuge.

    Die Ruheversicherung in der Flottenversicherung

    Außerbetriebsetzung | Ruheversicherung | Wiederanmeldung

    Fuehrerscheinregelung-Autoversicherung-Kfz-Versicherung-Einstufung-Versicherungsmakler-Berlin-Andre-Boettcher

    André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin

    » Fragen? Berlin  030.56 555 940 | Nachricht schreiben

    Wird das versicherte Fahrzeug der Flottenversicherung außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, wird dadurch die Flottenversicherung nicht beendet.

    Der Vertrag der Flottenversicherung geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn die Zulassungsbehörde die Außerbetriebsetzung an die Versicherung übermittelt.

    Sollte der Versicherungsnehmer (Firma) die uneingeschränkte
    Fortsetzung des vereinbarten Versicherungsschutzes verlangen oder die Außerbetriebsetzung weniger als zwei Wochen betragen, geht der Vertrag der Flottenversicherung in keine beitragsfreie Ruheversicherung über.

    Die vorstehenden Regelungen gelten in der Flottenversicherung nicht für:

    • Verträge mit einer kürzeren Vertragsdauer als ein Jahr
    • für Wohnwagenanhänger und
    • Fahrzeuge, die kein amtliches Kennzeichen führen.

    Der Umfang der Ruheversicherung

    Die Ruheversicherung in der Flottenversicherung gewährt dem Versicherungsnehmer, während der Dauer der Außerbetriebsetzung, einen eingeschränkten Versicherungsschutz.

    Die Ruheversicherung umfasst im Regelfall

    • die Teilkaskoversicherung, sofern für das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung bestand,
    • die personenbezogenen Leistungen des Schutzbriefes für das Fahrzeug
    • als auch die Umweltschadenversicherung, sofern mitversichert.
    Kuendigungsfrist-Kfz-Versicherung-Autoversicherung-Auto-Versicherung-Versicherungsmakler-Berlin-Andre-Boettcher

    Kündigungsfrist: Kfz-Versicherung

    Finden Sie hilfreiche Informationen zur fristgerechten Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung » inkl. Musterschreiben, Tipps und Fristen für das Jahr 2022.

    » Mehr erfahren

    Die beitragspflichtige Ruheversicherung

    » Fragen? Berlin  030.56 555 940 | Nachricht schreiben

    Besteht für das Kfz der Flottenversicherung keine Kfz-Haftpflichtversicherung oder Teil- und/oder Vollkaskoversicherung, kann eine Ruheversicherung abgeschlossen werden.

    Die Pflichten des Versicherungsnehmers während der Ruheversicherung

    • das Kfz steht z. B. einer Einzel- oder Sammelgarage oder
    • auf einem umfriedeten Abstellplatz, z. B. durch eine Hecke, Mauer oder Zaun umschlossen.

    Das Auto darf nicht nur vorübergehend abgestellt werden. Weiterhin darf das Fahrzeug außerhalb des Abstellortes nicht bewegt werden. Wird diese Pflicht verletzt, ist der Versicherer – ohne Beschränkung in der Kfz-Haftpflichtversicherung – leistungsfrei.

    Wiederanmeldung / Ende der Außerbetriebsetzung

    Wird ein Fahrzeug der Flottenversicherung erneut zugelassen, lebt der ursprünglich vereinbarte Versicherungsschutz wieder auf. Das Ende der Außerbetriebsetzung sollte der Flottenversicherung umgehend mitgeteilt werden, z.B. per E-Mail.

    Das Ende des Vertrages und der Ruheversicherung

    Nach 18 Monaten der Außerbetriebsetzung endet der Vertrag zur Flottenversicherung und infolge die beitragsfreie Ruheversicherung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

    Meldet der Versicherungsnehmer das Auto während des Bestehens der Ruheversicherung mit einer Versicherungsbestätigung (eVB) eines anderen Versicherers wieder an, hat die ‚aktuelle Versicherungsgesellschaft‘ das Recht, den Vertrag fortzusetzen und die andere Versicherungsgesellschaft zur Aufhebung des Vertrages aufzufordern.

    Wird dies nicht realisiert, gilt ab Tag der Wiederanmeldung der Versicherungsschutz über die ’neue Versicherung‘ und die Ruheversicherung endet zum selben Zeitpunkt.

    Kündigungsvorlage zur Flottenversicherung

    Musterkündigung zur Flottenversicherung

    Fuehrerscheinregelung-Autoversicherung-Kfz-Versicherung-Einstufung-Versicherungsmakler-Berlin-Andre-Boettcher

    André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin

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    Firmenname oder Vorname/n Familienname
    Straße, Hausnummer
    PLZ Stadt

     

    Name der Versicherungsgesellschaft
    Straße, Hausnummer oder Postfach
    PLZ Stadt

    Stadt, den Tag.Monat.Jahr

    Fristgerechte Kündigung der Flottenversicherung

    Rahmenvertragsnummer (optional):
    Versicherungsnummer:
    Kennzeichen des Fahrzeugs:

     

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    in kündige den o.g. Vertrag fristgerecht zum ‚Tag. Monat. Jahr‘. Sollte der Termin nicht möglich sein, kündige ich zum erstmöglichen Termin.

    Weiterhin bitte ich um eine schriftliche Bestätigung meiner Entscheidung, bis zum ‚Tag. Monat. Jahr‘.

     

    Zwischenzeitlich verbleibe ich mit Dank und freundlichen Grüßen

    Unterschrift

    Firmenstempel (optional)
    Vorname/n Familienname » bzw. wie Sie immer unterschreiben

     

    Hilfreiche Tipps zur Flottenversicherung

    Tipps

    Oft gibt es weitere Tarifmerkmale der Versicherer einer Kfz-Versicherung. Da sich diese allerdings verändern können, empfiehlt es sich, regelmäßig eine Überprüfung des Vertrages vorzunehmen. Aufgrund der allgemeinen Vertragslaufzeit (grundlegend 1 Jahr!) bietet sich die jährlich Überprüfung der bestehenden Flottenversicherung an.

    Über die Sinnhaftigkeit einer Insassenunfallversicherung streiten sich die Geister. Grundlegend kann man dazu sagen, dass alle Insassen, außer der Fahrer, über die Kfz-Haftpflichtversicherung mitversichert sind.

    Nichtsdestotrotz kann eine Insassenunfallversicherung einen deutlich verbesserten Versicherungsschutz bieten, sofern dies gewünscht ist und der Insasse bzw. die Insassen keine eigenständige private Unfallversicherung (Eigenvertrag) besitzen.

    Denn in diesem Fall sichert diese bestehende Unfallversicherung die Folgen eines Unfalls ab. Sie gilt nämlich weltweit und 24 Stunde je Tag. Auch bei der passiven Teilnahme in einem Kriegsgebiet.

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    Auf Herr Böttcher ist wirklich verlass. Er ist menschlichen und fachlich eine super Stütze. Er achtet wirklich auf das kleinste Detail und informiert einen. Selbst bei häufigen Fehlern der Versicherung behält Herr Böttcher einen kühlen Kopf:) und klärt diese in Hand umdrehen.
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    André Böttcher
    Versicherungsmakler Berlin

    RechtsschutzVergleich »

    André Böttcher Versicherungsmakler Berlin: Das sagen Kunden und Interessenten über mich

    Kundenmeinungen → Rezensionen auf Google

    D. Winkelmann
    ⭐⭐⭐⭐⭐

    „Immer ein korrektes Auftreten gepaart mit Erfahrung und Einfühlungsvermögen in die jeweils aktuelle Situation zeichnen Herrn Böttcher aus. Seit einigen Jahren werde ich sehr gut betreut und bin nie enttäuscht worden. Er findet immer die beste Lösung die zur jeweiligen Person passt. An dieser Stelle möchte ich herzlichen Dank sagen für eine schnelle und kompetente Beratung in der aktuellen Angelegenheit, ein Gespräch mit Ihnen ist immer eine Bereicherung 👍“

    Kathrin Cowan
    ⭐⭐⭐⭐⭐

    André Böttcher steht mir jetzt seit 17 Jahren stets zuverlässig, kompetent und hilfreich zur Seite, wenn es um Versicherungen aller Art geht. Er ist immer bereit, mir alles genau zu erklären, geduldig und freundlich dabei.Ich fühle mich sehr gut aufgehoben & sehe meine Interessen gewahrt.
    Ich kann ihn guten Gewissens weiter empfehlen.

    Kenneth

    ⭐⭐⭐⭐⭐

    Das Gespräch mit Herrn Böttcher war sehr angenehm. Er konnte all unsere Fragen beantworten und hat jeweils gute Tipps gegeben, wo man noch nachbessern könnte. Für alle, die sich einen Überblick über ihre Versicherungen verschaffen möchten, ist diese Beratung einfach perfekt.

    T. Machnick

    ⭐⭐⭐⭐⭐

    Sehr gute und kompetente Beratung. Man fühlt sich gut aufgehoben und bekommt immer ein optimal ausgearbeitetes Angebot. Herr Böttcher nimmt sich die Zeit, Themen verständlich zu erläutern und das auf eine sehr nette und unkomplizierte Art.

    Benjamin Himmler

    ⭐⭐⭐⭐⭐

    „Sehr hilfsbereit und freundlich, ohne aufdringlich zu sein oder unangenehm zu einer Entscheidung zu drängen. So sollte Beratung sein.“

    Patrick Dimke

    ⭐⭐⭐⭐⭐

    Nach einer Empfehlung stellte ich schnell fest: Schön, dass es auch Makler gibt, die nicht ausschließlich auf Profit aus sind. Ein schönes Fundament ist und bleibt Vertrauen – meins hat er!

    S. Kluge

    ⭐⭐⭐⭐⭐

    Professionelle Analyse meiner bisher abgeschlossenen Versicherungen und kompetente Beratung.
    Sehr zu empfehlen!

    E. Pasko

    ⭐⭐⭐⭐⭐

    Lieber Herr Böttcher,
    ich bedanke mich vielmals für Ihren Einsatz!
    Der beste Versicherungsmakler, den ich je kannte.
    Professionell, hilfsbereit und vor allem sehr menschlich!
    1000.000.000.000 mal zu empfehlen.

    Marco Aldinger

    ⭐⭐⭐⭐⭐

    Klärt alle Sachverhalte, auch Probleme, schnell und unkompliziert. Fühle mich in sehr guten Händen.

    Folkert Janke

    ⭐⭐⭐⭐⭐

    Ich habe Herrn Böttcher über die Jahre als zuverlässigen Geschäftsmann kennengelernt. Zusagen werden eingehalten. Die Kommunikation mit ihm erfolgt schnell, unkompliziert und reibungslos.

    Kiljan Schneider

    ⭐⭐⭐⭐⭐

    Ich bin sehr zufrieden mit ihm, da ich überhaupt keine Ahnung hatte wegen den Versicherungen. Er hat mich gut beraten und ist auch auf meine Wünsche eingegangen. Kann ich nur weiterempfehlen.

    A.S.

    ⭐⭐⭐⭐⭐

    Ich bedanke mich ganz herzlich für sehr professionelle, kompetente Beratung von Herrn Böttcher. Top Angebote, Top Leistung, sehr angenehme Gespräche. Äußerst Empfehlungswert.

    E. Geretschläger

    ⭐⭐⭐⭐⭐

    Seit 1999 bin ich Kunde von Herrn Böttcher. Begonnen hat damals alles mit einer Kfz-Versicherung. Seitdem läuft alles zuverlässig und ohne jegliche Probleme. Ich bin froh, dass Herr Böttcher seit einiger Zeit Versicherungsmakler ist, denn dadurch konnte er mir meine Haurat- und Haftpflichtversicherung um rund 50% preiswerter machen.

    Tomasz Gingold

    ⭐⭐⭐⭐⭐

    Sehr engagiert und authentisch.

    M. Behrendt

    ⭐⭐⭐⭐⭐

    Herr Böttcher ist bereits seit 15 Jahren unser Ansprechpartner. Es verläuft immer alles zuverlässig und unkompliziert. Selbst wenn es einmal unübersichtlich wird, löst er unsere Probleme mit Ruhe und Weitblick. Dadurch sind wir sorgenfrei. Herrn Böttcher möchte ich allen ans Herz legen, die kompetente Hilfe in allen Versichungsbelangen brauchen und möchten.
    In diesem Sinne.

    Steve Schumann

    ⭐⭐⭐⭐⭐

    Bei mir gab es durch die letzte Versicherung einige Probleme, aber auch die wurden durch Herr Böttcher professionell und schnellstmöglich aus der Welt geschafft… Herr Böttcher ist wirklich sehr freundlich und nimmt sich für alles viel Zeit, um eine bestmögliche Beratung zu gewährleisten.

    Mirko „Platonymous“ Bravo

    ⭐⭐⭐⭐⭐

    Seit Jahren betreut mich André Böttcher höchst professionell. Nur zu empfehlen.

    S. Puhlmann

    ⭐⭐⭐⭐⭐

    Herr Böttcher ist stets erreichbar und zuverlässig. Seit über 5 Jahren ist er mein Ansprechpartner, auch in Sachen der nachhaltigen Vermögenssicherung. Alle Informationen sind immer transparent, ehrlich und verständlich. Weiterhin möchte ich hier noch erwähnen, dass Herr Böttcher keinen Druck ausübt und mir auch zusätzlich den nervigen Papierkram mit den Versicherungen abnimmt (z.B. Versicherungsordner sortieren, Schreiben erstellen etc.). Kurzum: Eine zweifelsfreie 5-Sterne-Weiterempfehlung! Vielen Dank!

    Nicel

    ⭐⭐⭐⭐⭐

    Kompetent, fachlich, freundlich steht mit Rat und tat zur Seite und nimmt sich Zeit, kann ich nur weiterempfehlen bin sehr zufrieden ☺️

    helm holz

    ⭐⭐⭐⭐⭐

    Mein Mann & ich waren sehr zufrieden mit Hr. Böttcher. Wir möchten Ihn gerne weiterempfehlen, da er sehr zuverlässig ist & uns mit seiner Kompetenz sehr gut beraten hat.
    Vielen Dank für alles!!

    Gute Gründe

    R

    Unabhängig

    Als Versicherungsmakler arbeite ich ausschließlich für Sie, meine Kunden. Das verschafft Ihnen ein hohes Maß an Transparenz und die Sicherheit sich das möglichst beste ‚Preis-Leistungs-Verhältnis‘ einzukaufen.

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    André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin

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