Die Abrufphase in der kapitalbildenden Lebensversicherung sowie in der privaten- und betrieblichen Rentenversicherung ist ein flexibler jedoch begrenzter Zeitraum zur Auszahlung des gebildeten Kapitals. Die Optionen zur Gestaltung der Abrufphase (Rente und/oder Kapitalzahlung) gilt im Regelfall für Verträge, die nicht fondsgebunden sind.

André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin
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Die versicherte Person – im Regelfall der Versicherungsnehmer (VN = VP) – kann flexibel über den Abruf seiner vertraglich vereinbarten Leistung entscheiden. Die Festlegung wann man seine erste Rentenzahlung und/oder Kapitalzahlung des angesparten Kapitals plus Überschüsse ausgezahlt haben möchte, sind auch noch kurz vor Vertragsablauf möglich.
Fangen Sie lieber 1 Jahr zuvor an – in Ruhe – nach Ihren Wünschen zu gestalten!
Schnellübersicht zu den Voraussetzungen der Abrufphase
Voraussetzungen für die Abrufphase
Abrufphase: Alter der versicherten Person
- Im Regelfall muss die versicherte Person (üblicherweise = Versicherungsnehmer) zum vorgezogenen Rentenbeginn (Beginn der Abrufphase) mindestens 55 Jahre alt sein. Der späteste Zeitpunkt (Ende der Abrufphase) zum sog. aufgeschobenen Rentenbeginn darf höchstens das 85. Lebensjahr sein.
Abrufphase: neue Gesamtrente / Mindestrente
- Die „neue Gesamtrente“ schließt die bis dahin auflaufende bzw. errechnete Überschussbeteiligung ein. Sie muss zum vorgezogenen Rentenbeginn einen Mindestwert betragen, z.B. 200 Euro jährlich.
Abrufphase: Mitteilung an die Versicherung
- Die Mitteilung an die Versicherung sollte mindestens 8 Wochen vor dem vorgezogenen Rentenbeginn zugehen. Versenden Sie Ihr Anliegen am besten per Einschreiben.
(Tipp → Kopieren Sie sich das unterzeichnete Schreiben und legen Sie es geordnet ab oder Sie senden direkt seine E-Mail mit Ihrem Anliegen an die jeweilige Lebensversicherung oder Rentenversicherung)
Abrufphase: Frühestens ein Jahr nach Versicherungsbeginn
- Der Zeitraum zwischen dem Versicherungsbeginn und dem gewünschten Rentenbeginn (der Leistungszeitpunkt der Versicherung) beträgt minimum 1 Jahr.
Abrufphase: Todesfallleistung ab Rentenbeginn
- Ist eine Todesfallleistung nach Rentenbeginn vereinbart, sind hierfür bestimmte Voraussetzungen zu berücksichtigen, sofern Sie Teile des Kapitals – während der laufenden Rentenzahlung – ausgezahlt bekommen möchten. Obendrein müssen Sie sehr wahrscheinlich zusätzliche Bearbeitungsgebühren bezahlen
Transparenz zur Abrufphase: So könnte es sich zutragen
Abrufphase: Ein lebensnahes Beispiel
Ein Versicherungsnehmer ist am Tag des Abschluss der privaten Rentenversicherung 25 Jahre alt. Die Laufzeit des Vertrages wird bis zur gesetzlichen Regelaltersrente (67. Lebensjahr) festgeschrieben. Bis zum Ablauf beträgt die Aufschubzeit bzw. Laufzeit also 42 Jahre.
Auf ‚Deutsche Rentenversicherung‘ zur Regelaltersrente informieren
Abrufphase: Genau nachrechnen (lassen)!
Keiner der beiden Vertragsparteien weiß, wann der Versicherungsnehmer in den wohlverdienten Ruhestand gehen kann. Hierbei hilft die Abrufphase. Denn Sie gibt dem Versicherungsnehmer (VN) einen flexible Lösung an die Hand. Beispielsweise ist die Abrufphase vom 62. bis zum 72. Lebensjahr in der Rentenversicherung festgelegt.
Durch die Abrufphase kann der Leistungszeitpunkt bzw. der Aufschub des vereinbarten Rentenbeginns weit darüber hinaus gestaltet werden. Inwieweit solch eine Regelung für den Versicherten Sinn bringt, muss im Einzelfall entschieden werden.
Hierbei ist zu empfehlen ganz genau nachzurechnen! Denn viele ‚Kunden‘ vergessen die laufenden Verwaltungskosten eines Vertrages als auch die stetige Inflation zu berücksichtigen. Auch wenn die Abrufphase manchmal ein hilfreiches Werkzeug ist, kann sie die elementaren Positionen leider nicht aktiv beeinflussen.

André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin
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Innerhalb des oben genannten Zeitraums der Abrufphase kann man über das gesamte Kaptital aus dem bestehenden Vertrag verfügen, sofern dies möglich ist.
Abrufphase: Besonderheiten zur Riester-Rente
Bei der Riester-Rente kann man sich „nur“ 30% des Gesamtkapitals auszahlen lassen. Das Restkapital muss verrentet werden (lebenslange Rentenzahlung), sofern die ‚Mindestvoraussetzungen‚ zur allg. Rentenhöhe (Vertragsvorgabe) erfüllt sind.
- Zum vorgezogenen Leistungszeitpunkt bzw. zum Beginn der Abrufphase muss der Versicherungsnehmer das 62. Lebensjahr vollendet haben.
- Zum dem jeweiligen Rentenbeginn müssen mindestens die eingezahlten Beiträge und die staatlichen Zulagen (Buchung in die Versicherung) zur Bildung der Altersrente aus dem Vertrag der Riester-Rente zur Verfügung stehen.
Abrufphase: Verträge mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung
- Sollte in dem Vertrag der Lebensversicherung oder Rentenversicherung eine Berufsunfähigkeitsversicherung eingebunden sein, darf – im Regelfall – zum Beginn der Abrufphase (vorgezogenen Leistungszeitpunkt) keine Berufsunfähigkeitsrente bezogen (bestehender Leistungsfall) oder beantragt werden.
Grund: Nicht selten wird der Hauptvertrag – hier die Lebens- oder Rentenversicherung, an die die Berufsunfähigkeitsversicherung [BU] angebunden ist – an versicherungsmathematische Zusammenhänge geknüpft. Weiterhin wird zumeist der Hauptvertrag durch die Leistung der BU beitragsfrei. Dies und weitere Gründe lassen nicht dieselbe Flexibilität zu.
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Abrufphase: Wichtig zu wissen
Wer seinen vertraglich vereinbarten Rentenbeginn durch die Abrufphase in dem Altersvorsorgevertrag vorzieht, vermindert die prognostizierten Gesamtleistung. Denn die Kalkulation der ausgewiesenen ‚Ablaufleistung‘ (Rente und/oder Kapital) basiert auf Grundlage des vereinbarten Ablauftermins – vertraglich vereinbartes Vertragsende.
Wer sich hingegen das Kapital – mithilfe die Abrufphase – später auszahlen lässt, kommt in den ‚Genuss‘, dass sich der Vertrag weiterhin verzinsen kann – macht sich bei Altverträgen oft deutlich bemerkbar – und sich demnach eine messbare Mehr-Leistung in dem Kapital entwickelt.
Abrufphase: Leistungsvorzug kann die Gesamtleistung verringern!
Daher ist es empfehlenswert die Abrufphase vorab konkret zu prüfen, um streckenweise sehr deutliche Verluste zu vermeiden oder deutliche Zuwächse zu erzeugen.
Denn eine kapitalbildende Versicherung erwirtschaftet in den letzten Jahren der Laufzeit mit Abstand die größten Gewinne. Auf dieser Grundlage ist es keine Seltenheit, dass sich die Gesamtleistung in den letzten 7 Jahren erheblich steigert.
Urteil zur privaten Rentenversicherung

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Tipps zur Abrufphase in Rentenversicherung und Lebensversicherung
Tipps
Wer die Leistung im Rahmen der Abrufphase vorzeitig aus seiner kapitalbildenen Versicherung abrufen möchte, muss in dem Vertrag oft eine vertraglich zugesicherte Mindestleistung erreicht haben. Oft wird dazu eine Mindesthöhe der jährlichen Altersrente gefordert (z.B. 600 Euro p.a.). Die sog. Mindestrente schließt im Regelfall die Verzinsung aus der Überschussbeteiligung der Versicherung ein.
Wer die flexiblen Möglichkeiten der Abrufphase ergreifen möchte, sollte sich rechtzeitig mit einem persönlichen Ansprechpartner (Versicherungsmakler) oder direkt mit der Versicherung in Verbindung setzen.
Wer kann Ihnen zur Abrufphase objektiv helfen?
- Ziehen Sie Ihren oder ein versierten Steuerberater hinzu, um mit Weitsicht agieren zu können und Fehler, welche erhebliche Einbußen verursachen können, grundlegend zu vermeiden.
- Auch ein Fachanwalt für Versicherungsrecht sollte Ihnen sinnreich zur Abrufphase unter die Arme greifen können und kann eine sinnreiche Investition sein.
- Ihr persönlicher Ansprechpartner, z.B. ein Versicherungsmakler oder ein Mitarbeiter im Außendienst der Versicherung.
» Fachanwalt für Versicherungsrecht in Berlin finden
- Das Versicherungsunternehmen bei der Ihr Vertrag abgeschlossen wurde, kann Ihnen natürlich auch direkt zur Abrufphase helfen. Oft kann man eine Fachabteilung anrufen, die einem nähere Hinweise und bestenfalls Tipps geben kann. Manche Versicherungen haben Mitarbeiter im Außendienst, die auf die ‚Vorsorge‘ spezialisiert sind.
Wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre Laufzeit aufweist und man das 60. Lebensjahr vollendet hat, erhält man steuerliche Vorteile bei der Auszahlung. Diese Regelung gilt für Verträge, die seit dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden.
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