Allgemeine Versicherungsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten sowie die Obliegenheiten der Versicherungs- gesellschaft aber auch des Versicherungs- nehmers, soweit diese nicht bereits grundlegend im Versicherungsvertrags- gesetz (VVG) festgehalten sind.
Grundlegend wird durch das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) §10 der Mindestinhalt der allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt. Zusätzlich wird im Versicherungsaufsichtsgesetz geregelt, welche vertrags- inhaltlichen Vorschriften für welche Rechtsform einer Versicherungs- gesellschaft zum Tragen kommen.
So dürfen bei öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen und Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit bestimmte vertragliche Regelungen auch in der Satzung verankert sein. Die konkreten Leistungsmerkmale des Versicherungsschutzes und dessen Ausschlüsse werden in den besonderen Versicherungsbedingungen geregelt.
Allgemeine Bedingungen regeln unter anderem die Fristen im Schadenfall (meist unverzügliche Meldung), den Gerichtstand (Deutschland), die Fälligkeit der Beiträge beziehungsweise der Prämien (grundsätzlich im Voraus) und dessen Rechtsfolgen bei Zahlungsverzug (u.a. Mahnstufen).
Tipp
In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass ein Versicherungsvermittler kein Jurist ist und somit auch nicht jeden Einzelfall zweifelsfrei erläutern kann. Im Übrigen kann auch ein Anwalt nicht jeden Situation abschliessend und somit zweifellos beurteilen, da oft etliche Faktoren heran gezogen werden müssen, die ein objektives Bild zur Beurteilung zulassen.
Aufgrund der Komplexität unseres Rechtssystems kommt es alljährlich zu etlichen juristischen Auseinandersetzungen, die nicht selten höchst- richterlich entschieden werden müssen, um Klarheit für die betroffenen Parteien zu schaffen.
Auch wenn es oft nervig ist, sollten die allgemeinen- und besonderen Versicherungsbedingungen, die mit Abschluss eines Vertrages zur Verfügung gestellt werden müssen, auch gelesen werden. Bei Unverständnis über Teile des Inhalts ist es gegebenenfalls ratsam einen Anwalt zu befragen, der auf das Versicherungsrecht spezialisiert ist.
Dies schafft im Regelfall ein besseres Verständnis, was bestimmte vertragliche Regelungen im tatsächlichen Schadenfall bedeuten und welche Auswirkungen damit verbunden sind und/oder sein können. Empfehlenswert ist dies insbesondere, wenn die Versicherung z.B. das Fortbestehen einer Firma oder die quasi den Krankheitsfall eines Menschen versichert.
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