Erreicht eine kapitalbildende Versicherung sein Laufzeitende (Vertragsende), z.B. eine kapitalbildende Lebensversicherung, eine private Rentenversicherung, eine Riester- Rente oder Direktversicherung – so erhält der Versicherungsnehmer aus dem bestehenden Vertrag eine Ablaufleistung.
Die Ablaufleistung kann, sofern diese vereinbart wurde, zu unterschiedlichen Zeitpunkten abgerufen werden. Dieses „Wahlrecht“ nennt man flexible Abrufphase.
Eine Ablaufleistung setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen:
- Schlussgewinn
- + Überschussanteile
- + garantierter Rechnungszins
- + (ggf. staatliche Förderung)
- + garantierte Versicherungssumme und/oder mtl. lebenslange Rente
Es bestehen garantierte Leistungen, die bei Vertragsabschluss vertraglich zugesagt werden. Diese sind: die monatliche, lebenslange Garantierente und/oder die garantierte Versicherungssumme und Teile der Überschussanteile.
Alle anderen Faktoren können durch bestimmte Umstände schwanken und somit Auswirkungen auf die Ablaufleistung haben (Anlage der eingezahlten Beiträge, nach Abzug der Kosten, in unterschiedlichen Anlageformen wie z. B. Investmentfonds, Aktien, Beteiligungen, Rentenpapiere, Anleihen etc.).
Tipps
1.) Durchhalten wird belohnt! Wer nicht unbedingt auf die Ablaufleistung seines Versicherungsvertrages vor Ablauf angewiesen ist, sollte die Leistung auch erst zum vereinbarten Laufzeitende abrufen, da die letzten Jahre durch den „Zinses-Zins-Effekt“ besonders ertragreich für den laufenden Vertrag wirken. So ist es keine Seltenheit, dass sich die Ablaufleistung (das Kapital) in den letzten 6 Jahren verdoppelt!
2.) Weiterhin kann der vorgezogene Auszahlungszeitpunkt steuerliche Nachteile mit sich bringen, sofern der Vertrag nicht mindestens 12 Jahre bestanden- und man das 60. Lebensjahr vollendet hat (Neuregelung seit 2005 für neu abgeschlossene Verträge). Für kapitalbildende Versicherungen, die ab 2012 abgeschlossen werden, muss das 62. Lebensjahr vollendet, um in den Genuss der Steuervorteile zu kommen – Verbauchertipp: Änderung der Steuervorteile in kapitalbildenden Versicherungen ab 01.01.2012
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