Eine ärztliche Untersuchung dient zum größten Teil zur Feststellung von Krankheiten oder des Krankheitsverlaufes. In Gesprächen mit dem Patienten erfährt der Arzt viel über die persönliche Lebenssituation des Patienten, was eventuell zur Krankheit geführt hat oder
führen könnte. Für die Feststellung von körperlichen Krankheiten führt der Arzt eine körperliche Untersuchung durch.
Alle Dinge die ein Patient dem Arzt anvertraut unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Das heißt es dürfen keine Informationen an andere (Dritte) weitergegeben werden, außer es besteht eine Befreiung seitens des Patienten. Diese muss vom Patienten in Schriftform wiedergegeben werden und dem Arzt vorliegen.
Ein Bericht über ärztliche Untersuchung kann für eine private Krankenversicherung sehr wichtig sein. Zum einen um über die Annahme eines Antrages zu entscheiden. Ein anderer Grund ist, dass man mit Hilfe der ärztlichen Untersuchung seine Wartezeit in der privaten Krankenversicherung verkürzen kann.
Es bestehen in der privaten Krankenversicherung Wartezeiten. Erst nach Ablauf dieser Frist erhält der Versicherungsnehmer eine Leistung. Möchte ein Antragssteller keine Wartezeiten, muss er dem Versicherer einen ärztlichen Untersuchungsbericht innerhalb von 28 Tagen, nach Antragsschluss vorlegen.
Die Kosten für diesen muss der Antragssteller selbst tragen.
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