Für die Berechnung der privaten Krankenversicherungsbeiträge benötigten die privaten Krankenversicherungen das Äquivalenzprinzip. Es stellt das Fundament der Kalkulation in der privaten Krankenversicherung dar.
Das Äquivalenzprinzip dient der individuellen Kalkulation des Versicherungsbeitrages nach dem jeweiligen Umfang des Versicherungs- schutzes, dem Versicherungsrisiko und dem Eintrittsalter gemäß den versicherungsmathematischen Grundsätzen. Des Weiteren wird ein eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung im Äquivalenzprinzip berücksichtigt.
Durch die Gesundheitsprüfung** bei der Antragstellung wird u.a. maßgeblich das Versicherungsrisiko jeder Person festgestellt. Das versicherte Risiko ist äquivalent zum Beitrag, das auf diesem Weg ermittelt wird.
In der gesetzlichen Krankenversicherung, zahlen alle gesetzlich Pflicht- versicherten den selben Prozentsatz (15,5%*), unerheblich davon wie alt, welche eventuellen Vorerkrankungen oder chronischen Leiden vorhanden sind. Hinzu kommen Leistungen wie die kostenfreie Mitversicherung von Kindern oder Ehepartnern (unter best. Voraussetzungen). Die gesetzliche Krankenversicherung wendet das Solidaprinzip an.
Auch die folgenden Faktoren werden u.a. entscheidend zur Kalkulation des Beitrages in der privaten Krankenversicherung herangezogen:
- Geschlecht der versicherten Person
- Eintrittsalter der versicherten Person
- **Vorerkrankungen der versicherten Person
- der Tarif (z.B. Zahn, Ambulant, Stationär …)
*Stand 01.01.2011
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