Abbruchkosten werden auch als Aufräumungskosten bezeichnet. Diese sind versicherte Kosten, die u.a. für die Beseitigung von Gebäudebestandteilen oder eines kompletten Gebäudes, das durch eine versicherte Gefahr zerstört wurde, zum Tragen kommen.
Das Gleiche gilt auch für mitversicherte Gegenstände (z.B. Garagen, Schuppen, sonstige Nebengebäude) die durch eine versicherte Gefahr beschädigt wurden.
Getragen werden diese Kosten in der Regel durch die:
- Inhaltsversicherung
- Hausratversicherung
- Wohngebäudeversicherung
Die Kosten für den Abtransport von nicht versicherten Sachen z.B. einem umgestürzten Baum, nach einem Sturm, werden nicht ersetzt. Das Haus selbst, dass durch den Baum beschädigt wurde, ist jedoch mitversichert. In den Kosten ist nicht nur der Abbruch (die Abtragung) enthalten, sondern auch die Entsorgung inklusive Transport zur Ablagerungsstelle sowie die Kosten für die Ablagerung selbst.
Tipp
In Altverträgen kann es mitunter vorkommen, das diese Gefahr gar nicht mitversichert ist. Es ist daher sehr empfehlenswert regelmässig den bestehenden Vertrag zu prüfen und ggfs. sinnvoll zu ergänzen.
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