Wenn ein Antrag gestellt wird, möchte der Antragsteller eine Entscheidung für seine abgegebene Erklärung. Er wird von der jeweiligen Entscheidungsstelle (wir auch als Fachabteilung bezeichnet) geprüft und entschieden, ob er abgelehnt oder angenommen wird.
Der Antragsteller füllt den Antrag allein und/oder mit seinem/r Versicherungs- vermittler/-in oder einem anderem bevollmächtigten Erfüllungsgehilfen des Versicheres den Antrag aus. Heutzutage findet die Übermittlung des Antrages an den Versicherer fast ausschließlich auf dem elektonischen Weg statt.
Der Antrag auf den gewünschten Versicherungsschutz muss innerhalb der sogenannten Bindefrist bearbeitet werden. Die Bindefrist beträgt bei Sachversicherungen, wie z.B. einer Hausratversicherung, 2 Wochen. In dieser Zeit muss das Versicherungsunternehmen eine Entscheidung treffen. Nach Ablauf der Bindefrist ist der Antrag erloschen und es ist kein Vertrag zustande gekommen.
Folgende Punkte müssen auch in jedem Antrag enthalten sein:
- Dauer des Vertrages
- Datenschutzerklärung
- versicherte Person oder Personen
- Beginn des Versicherungsschutzes
- ggf. Entbindung von der Schweigepflicht
- Was wird beantragt? (welches Produkt, welcher Tarif)
- Unterschrift aller volljährigen mitversicherten Personen
- Unterschrift des Antragstellers zur Einwilligung des Antrages
- Daten über bestandene Vorversicherungen, sofern notwendig
- Gesundheitserklärung (Lebens-, Kranken-, Unfallversicherung)
- die persönlichen Daten des Antragstellers: Name, Anschrift und Geburtsdatum
Tipp
In der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht ein Kontrahierungszwang (gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung). Dies hat zur Folge, dass ein Versicherer den Antrag auf Versicherungsschutz annehmen muss. Sollten erhebliche Gefahrenumstände für den Versicherer nicht einschätzbar oder unerwünscht sein, so kann die Versicherungsgesellschaft auch den gwünschten Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung ablehnen oder nur unter bestimmten Voraussetzungen annehmen (z.B. Beitragszuschlag).
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