Innerhalb der Wohngebäudeversicherung und der Hausratversicherung ist der Absturz von Flugzeugen oder auch Anprall eines Flugzeuges genannt sowie Teile des Flugzeuges auf eine versicherte Sache mitversichert.
Schadenbeispiel
Der Pilot einer Cessna verliert durch einen technischen defekt plötzlich die Kontrolle über die Maschine und versucht notzulanden. Die Notlandung missglückt und etliche Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser werden dabei beschädigt. Das Haus, in das die Cessna direkt einschlägt, brennt leider völlig nieder. Der verunglückte Pilot und die Bewohner der Häuser überleben den Flugzeugabsturz, wie durch ein Wunder, unverletzt.
Die Kosten der Beschädigung der Häuser sowie des Hausrats werden von der Gebäudeversicherung und/oder von der Hausratversicherung über- nommen. Sollte sich solch ein schwerer Unfall in einem Gewerbegebiet zutragen, kommt dafür z.B. die Inhaltsversicherung („gewerbliche Hausratversicherung“) und/oder die Gebäudeversicherung der Firma auf.
Ein Regress gegen die Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherung kann im Regelfall ausgeschlossen werden, da hierzu spezielle Regelungen existieren.
Tipp
Erfahrungswerte haben in realen Schadenfällen gezeigt, dass es oft sinnvoll ist die Hausratversicherung und Gebäudeversicherung beziehungseise die Inhaltsversicherung und gewerbliche Gebäudeversicherung bei dem selben Anbieter zu versichern, um im Schadenfall einen quasi vereinfachten Ablauf für alle Vertragsparteien gewährleisten zu können.
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