Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Bauherren vor den gesetzlichen Haftpflichtansprüchen aufgrund der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten.
Laut Gesetz muss jede Baustelle so abgesichert werden, dass weder Sachen noch Personen zu schaden kommen können.
Tritt dennoch ein Schadensfall auf, leistet eine Bauherrenhaftpflichtversicherung bis zur vereinbarten Versicherungssumme (z. B. 2 – 3 Mio. Euro). Die Prämie der Bauherrenhaftpflichtversicherung richtet sich nach den Gesamtkosten des Bauvorhabens und kostet ca. 1 Promille der Bausumme.
Versicherungsschutz bei einer Bauherrenhaftpflichtversicherung besteht grundsätzlich vom Baubeginn bis zur Endabnahme durch das jeweilige Bauamt.
Die Höhe der Prämie der Bauherrenhaftpflichtversicherung ist von mehreren Kriterien abhängig. Diese sind: Höhe der Versicherungssumme, der Laufzeit des Vertrages (1-3 Jahre), der evtl. vereinbarten Selbstbeteiligung und der Zahlweise.
Gängige Zahlungsweisen der Bauherrenhaftpflichtversicherung sind: monatliche, viertel-, halb- oder jährliche Beiträge, wobei viele Versicherer der Bauherrenhaftpflichtversicherung auf den Ratenzahlungszuschlag bei jährlicher Zahlungsweise verzichten.
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