Unter einer Ausbildungsversicherung versteht man eine Versicherung, mit der zum Beispiel die Eltern eine Ausbildung ihres Kindes absichern (z. B. ein Studium oder private Fortbildungen).
Ausbildungsversicherungen kommen sowohl in klassischer Form (mit einem Garantiezinssatz, von z. Zt. 2,25%*) als auch fondsgebunden – mit variabler Rendite je nach Fondsentwicklung – vor.
Oft zahlen die Eltern bzw. ein Elternteil (Versicherungsnehmer) an das Versicherungsunternehmen eine monatliche Sparrate bis zu einem bestimmten Endalter ( beispielsweise zwischen 18-25 Jahren) des Kindes (versicherte Person). Bei einer Ausbildungsversicherung kann jedoch auch viertel-, halb- oder jährlich gezahlt werden.
Der Unterschied zwischen einer Ausbildungsversicherung und herkömmlichen Sparplänen ist, dass das Kind im Todesfall eines oder beider versicherten Elternteile trotzdem die vereinbarte Versicherungsleistung der Ausbildungsversicherung zum Fälligkeitstermin (Ablauf) erhält,
Bis zu diesem Termin müssen keine weiteren Beiträge mehr entrichtet werden. Ab dem 18. Lebensjahr haben die Eltern die Möglichkeit die Ausbildungsversicherung auf das Kind zu übertragen. Dieser Übertrag erfolgt immer schriftlich sowohl mit Zustimmung des Kindes als auch des Versicherungsunternehmens.
Tipp
Wenn Sie diese Form der Vorsorge favorisieren, fangen Sie möglichst rechtzeitig an. Somit müsste man zumeist geringere Beiträge aufwenden, um das selbe Ansparziel zu erreichen.
* Stand 2010 | Hinweis: 0,25% ab dem 01.01.2022
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