Eine sehr beliebte Freizeitaktivität der Deutschen ist das Campen und Zelten. Jedoch wissen nur die Wenigsten wie man sein Hab und Gut gegen Diebstahl, Verlust oder Beschädigung versichern kann.
Viele Menschen glauben, dass die Hausratversicherung auch beim Zelten greift und das die persönlichen Gegenstände, die sich sonst in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus befinden, dort regulär über die Hausratversicherung abgesichert sind.

André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin
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Leider ist dies ein Irrtum. Eine Hausratversicherung erstreckt sich nur über den gesamten Hausrat, der gemäß Versicherungsschein am bezeichneten Versicherungsort (Wohnung oder Haus; wie im Antrag angegeben) aufbewahrt wird.
Hausratversicherung Berlin
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Gemäß den Versicherungsbedingungen ist ein Zelt keine ‚feste Behausung‘. Daher gilt der Diebstahl von Hausrat aus einem Zelt nicht als Einbruchdiebstahl, sondern nur als einfacher Diebstahl. Demnach kommt hier die Hausratversicherung auch nicht für den entstandenen Schaden auf, da der einfache Diebstahl selten mitversichert ist.
Der Geltungsbereich einer Hausratversicherung
Der Geltungsbereich einer Hausratversicherung erstreckt sich inhaltlich zunächst auf alle Hausratsgegenstände, die zum Gebrauch und Verbrauch bestimmt sind, sowie als …
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Die eigenen Hausratgegenstände sind nur vorübergehend andernorts (Campingwagen, Wohnung, Haus) über die sogenannte Außenversicherung der Hausratversicherung mitversichert.
Detailliert werden die Grundlagen, für die versicherten Sachen der Hausratversicherung, in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt. Daher gilt grundsätzlich auch nicht der weit verbreitete Irrglaube, dass das persönlich Hab und Gut durch die Außenversicherung der Hausratversicherung dauerhaft versichert wäre.
Schließlich wird in den Versicherungsbedingungen definiert, dass sich der Hausrat entweder am Versicherungsort befinden muss oder – wenn er sich vorübergehend für in der Regel 3-6 Monate anderorts aufhält – ge- und/ oder verbraucht werden muss.
Hausratversicherung: Hausrat fotografieren
Wenn man als Versicherungsnehmer einer Hausratversicherung einen Schaden feststellt, so ist man verpflichtet den Schaden möglichst so gering wie möglich zu halten …
Tipp
Ergänzend zur Hausratversicherung können sich Dauercamper und Sicherheitsbedürftige gegen Diebstahl und/oder Vandalismus besser mit einer Campingversicherung absichern.
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