Der Unterversicherungsverzicht gilt in der Hausratversicherung als vereinbart, wenn eine Mindestsumme pro Quadratmeter Wohnfläche versichert wurde (zumeist 650 Euro je Quadratmeter).
Den Wert gibt der Versicherer vor. Einige Gesellschaften weichen von der „650 Euro-Norm“ etwas ab und verlangen z.B. 600 Euro oder 800 Euro pro Quadratmeter, um den Unterversicherungsverzicht zu vereinbaren.
Nehmen wir an ein Versicherungsnehmer (Kunde) einer Hausratversicherung möchte eine Wohnung mit 70 m² versichern, so muss die Versicherungssumme mindestens 45.500 € (650 € x 70 m²) betragen, damit die Versicherungsgesellschaft Unterversicherungsverzicht in der Hausratversicherung anerkennt.
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Im Gegenzug bedeutet in der Hausratversicherung unterversichert zu sein, dass der tatsächliche Wert des Hausrates höher ist als die Versicherungssumme der Hausratversicherung. Wenn der Wert des Hausrates z.B. 50.000 € beträgt, jedoch nur 40.000 € versichert sind und ein Schaden in Höhe von 10.000 € entsteht, wird die Hausratversicherung nicht den kompletten Schaden, sondern nur 4/5, also 8.000 € ersetzen.
Je größer die Differenz zwischen der Versicherungssumme einer Hausratversicherung und dem tatsächlichen Wert des Hausrates ist, umso höher wird der Teilbetrag, den der Versicherungsnehmer der Hausratversicherung infolge selber tragen müsste.
Viele Kunden einer Hausratversicherung nehmen oft an, dass der Unterversicherungsverzicht nur bei großen Schadenssummen wichtig ist, allerdings überprüfen die Versicherer in der Regel bei jedem Schadensfall, ob eine Unterversicherung bestanden hat.
Dabei werden der Versicherungswert (Wert des gesamten Hausrates) und die Versicherungssumme der Hausratversicherung zueinander ins Verhältnis gesetzt (siehe Beispiel oben).
Dennoch besteht in einer Hausratversicherung nicht grundlegend der Zwang den Unterversicherungsverzicht vertraglich zu vereinbaren. Sollte man beispielsweise eine Wohnung mit 70 m² versichern wollen, aber der tatsächliche Gesamtwert des Hausrates nur 30.000 € betragen, ist es ausreichend nur diesen Wert zu versichern.
In diesem Fall nimmt der Versicherer keinen Abzug in der Leistung vor, da der tasächliche Wert nicht unterschritten wurde.
Den Wert des eigenen Hausrates objetiv einzuschätzen zu können ist manchmal problematisch. Wer sich unsicher ist sollte besser den Unterversicherungsverzicht vereinbaren, um im Schadenfall keine finanziellen Einbußen hinnehmen zu müssen. Gleichwohl ergibt es auch keinen Sinn eine deutlich höhere Versicherungssumme anzusetzen, da ein Bereicherungsverbot besteht.
Tipp
Zum Hausrat gehören alle Teile die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind. Trotz dieser prinzipiellen Regelung kann es vorkommen, dass die Tapete und/oder der Bodenbelag in der Hausratversicherung mitversichert ist.
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