Seit ein paar Tagen laden die wärmenden Sonnenstrahlen endlich wieder dazu ein gemütlich im eigenen Garten zu relaxen und es sich richtig gut gehen zu lassen. Bereits am Sonntagabend gehen oftmals die Vorbereitungen für die folgende Arbeits- woche los und man vergisst schnell seine Gartenmöbel wieder wegzuschliessen.
Weiterhin kann es schon nervig sein täglich alles rein- und rauszuräumen. Es ist schließlich wesentlich bequemer nur die Sitzauflagen wieder rauszubringen, zumal einige Gartenmöbel sehr schwer oder unhandlich sind. Wie verhält es sich nun, wenn einem die Gartenmöbel aus dem eigenen Garten gestohlen werden?
Regulär zahlt die Hausratversicherung nur bei einem sogenanntem Einbruchdiebstahl, bei dem z.B. die Tür aufgebrochen oder ein Fenster eingeschlagen wird. Stehlen Diebe dagegen ungesichertes Mobiliar, wie Gartenmöbel aus dem Garten, kommt es häufig vor, dass der Versicherungsnehmer mit seiner Hausratversicherung auf dem entstandenen Schaden sitzen bleibt.
In Standardverträgen der Hausratversicherung ist das Hab und Gut jedoch meist nur innerhalb von Gebäuden versichert, beispielsweise, wenn der Wind das Dach abdeckt oder die Fenster ramponiert und dadurch Schäden an den Möbeln entstehen. Bevor der Versicherungsnehmer seine Gartenmöbel draußen alleine lässt, empfiehlt sich daher ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen der Hausratversicherung.
Möchte man für den Fall der Fälle über seine Hausratversicherung abgesichert sein und nicht jeden Abend alles wegschliessen müssen, hilft oft nur ein Komfort-Tarif oder andere Tarifarten wie beispielseise eine Optimaldeckung in der Hausratversicherung, da diese Tarife Versicherungsschutz bieten, die über die gängigen Standards der Hausratversicherung hinausgehen. Ob sich der Einschluss lohnt, hängt in erster Linie vom Wert der Möbel ab.
Ersetzt werden bei einem Komfort-Tarif in der Hausratversicherung in der Regel rund 300,- bis 500,- Euro, die schnell erreicht sind, wenn man sehr teure oder viele Gartenmöbel besitzt. Hier gilt es also abzuwägen, ob der zusätzliche Versicherungsschutz in der Hausratversicherung nicht teurer ist, als die Gartenmöbel an sich. Im Regelfall wird 1% der Jahresnettoprämie, je 1000,- Euro Versicherungssumme für die Gartenmöbel, als zusätzlicher Beitrag in der Hausratversicherung erhoben.
Tipp im Tipp
Einige Tarife der Hausratversicherung bieten automatisch Versicherungs- schutz für Gartenmöbel in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme des Hausrats, z.B. 32.500,- Euro. So ist es über diese Tarife der Hausrat- versicherung möglich, sorgenfrei auch teure Gartenmöbel über die Hausratversicherung mitzuversichern.
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