Bei vielen Tarifen der Hausratversicherung ist die Versicherung eines Fahrrads entweder automatisch integriert oder kann als zusätzlicher Baustein eingeschlossen werden. Hierbei gilt es allerdings einige wichtige Punkte zu beachten, damit die Hausratversicherung im Schadenfall auch leistet (sog. Obliegenheiten).
1. Unterwegs mit dem Fahrrad
Wenn man mit dem Fahrrad unterwegs ist und es abstellen möchte, bietet sich eine Sicherung des Rahmens samt Vorder- und/oder Hinterrad mit einem Stahlkabel/ -bügel an einen festen Gegenstand an (z. B. Laternenpfahl, Zaun, Fahrradständer). Bei der Sicherung ausschließlich durch ein Speichenschloss leistet die Hausratversicherung grundsätzlich nicht.
2. Versicherungsschutz im gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum
Wenn das Fahrrad nicht in Gebrauch ist, kann der Versicherungsnehmer der Hausratversicherung auch einen gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum nutzen. Wenn diese Abstellmöglichkeit besteht, muss das Fahrrad dort gegen Diebstahl gesichert werden (s. Punkt 1). Wäre das Fahrrad nicht angeschlossen und der Fahrradabstellraum ebenfalls unverschlossen leistet der Versicherer der Hausratversicherung nicht, da es sich um keinen Einbruchdiebstahl handelt.
3. Empfehlung: Fahrradpass führen
Mit Hilfe eines Fahrrad-Passes sollten wichtige Merkmale des Drahtesels notiert werden, besonders wichtig sind Rahmen- und Codiernummer. Der Versicherungsnehmer der Hausratversicherung sollte zudem den Kaufbeleg entweder beschaffen und/oder aufbewahren. Falls dies nicht möglich sein sollte, leistet die Hausratversicherung nur, wenn die Informationen anderweitig nachweisbar sind.
4. Diebstahl bei der Polizei anzeigen
Der Versicherungsnehmer der Hausratversicherung muss den Diebstahl unverzüglich bei der Polizei anzeigen und der Hausratversicherung nachweisen, dass das Fahrrad nicht innerhalb von vier Wochen seit Anzeige des Diebstahls wiederbeschafft wurde (sog. Wiederfindungsfrist).
5. Versicherungsschutz in der Nacht
In der Zeit von 22 h bis 06 h bietet die Hausratversicherung nur dann Versicherungsschutz, wenn sich das Fahrrad in einem verschlossenen Gebäude oder einem verschlossenen Raum eines Gebäudes befindet. Fahrräder, die sich in dem benannten Zeitraum nachweislich in Gebrauch befinden (z.B. Fahrt zur Nachtschicht) sind weiterhin mitversichert.
Wenn der Versicherungsnehmer der Hausratversicherung seine Obliegenheiten verletzt, darf die Hausratversicherung von der Leistungs- pflicht zurücktreten. Dieses Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht. Die Hausratversicherung muss daher auch dann leisten, wenn die Obliegenheitsverletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Schadens noch für die Feststellung oder das Ausmaß der Leistungspflicht der Hausratversicherung ursächlich ist.
Tipp im Tipp
Zumeist ist die Entschädigungshöhe der Hausratversicherung je Versicherungsfall auf einen bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme oder auf eine pauschale Summe begrenzt. Prüfen Sie daher am besten vor Abschluss der Hausratversicherung, ob die Versicherungssumme ausreichend ist, um umgewollte finanzielle Einschnitte zu vermeiden.
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