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Kündigungsfrist: Kfz-Versicherung

9. Oktober 2024
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Kündigungsfrist: Kfz-Versicherung

Kündigungsfrist – Kfz-Versicherung – zumeist kann man seine Kfz-Versicherung bis zum 30. November fristgerecht bzw. ‚ordentlich‚ kündigen. Das bedeutet für den Kunden einer Kfz-Versicherung, dass am 30.11. die Kündigung bei der Versicherung vorliegen muss. ( » gesetzliche Regelung; § 11 VVG ). Der Vertrag endet zum 31.12. – des jeweiligen Jahres – um 24 Uhr.

Doch nicht jeder kann seine Kfz-Versicherung zum 31.12. kündigen, da eine unterjährige Vertragslaufzeit vereinbart wurde – siehe hier.

Wer es stressfrei mag, sollte nicht bis zum letzten Moment abwarten!

Darüber hinaus besteht für den Versicherungsnehmer auch die Möglichkeit, aufgrund einer Beitragserhöhung, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Das bedeutet das Sonderkündigungsrecht nutzen zu können.

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André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin

» Fragen? Berlin  030.56 555 940 | Nachricht schreiben

Kündigungsfrist: Kfz-Versicherung » Meine Empfehlungen + Hinweise

Wer seine bestehende Kfz-Versicherung kündigen und in diesem Zusammenhang die Kfz-Versicherung wechseln möchte, der sollte vorab einen Antrag bei der ’neuen Kfz-Versicherung‘ stellen und sich den gewünschten Versicherungsschutz durch die Aushändigung des Versicherungsscheins (per E-Mail oder per Post) bestätigen lassen.

Erst mit dieser Bestätigung besteht eine Rechtssicherheit für den gewünschten Versicherungsschutz durch die ’neue Kfz-Versicherung‘. Obendrein muss nur noch der Erstbeitrag fristgerecht gezahlt werden, und alles ist rund.

Seit einigen Jahren prüft jede Kfz-Versicherung vorab die Bonität des Versicherungsnehmers, sozusagen im Hintergrund. Dies gilt (im Regelfall) bereits bei der Beantragung der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB), die von der Kfz-Versicherung bei der Zulassungstelle hinterlegt und zeitgleich zur Anmeldung (Neuzulassung, Fahrzeugwechsel und/oder Umzug in ein anderes Bundesland) dem VN übermittelt wird.

Während eines Versicherungswechsels – ohne Kfz-Wechsel – läuft dieser Vorgang im Hintergrund ab. Schließlich soll es für den Kunden einer Kfz-Versicherung so unkompliziert wie nur möglich verlaufen. Denn auch der Versicherer möchte natürlich seinen Verwaltungsaufwand möglichst klein halten.

Sollte man also eine private Insolvenz hinter sich haben oder sonstige finanzielle Probleme, die dokumentiert sind, ist es empfehlenswert zuvor zu prüfen inwieweit die ’neue Kfz-Versicherung‘ den gewünschten Versicherungsschutz anbietet bzw. bestätigt.

Denn bei sog. ‚harten Bonitätstreffern‘ wird maximal die gesetzlich geforderte Mindestdeckung in der Kfz-Haftpflichtversicherung angeboten und zumeist gar keine Kaskoversicherung – weder Vollkasko- noch Teilkaskoversicherung.

Weiterhin ist es manchmal in diesem Zusammenhang gegeben, dass der Versicherungsnehmer den Jahresbeitrag zahlen muss und demnach keine andere Zahlunsgweise wählen darf.  Der einzige Vorteil, der sich hier erkennen lässt, ist der Verzicht auf den Ratenzahlungszuschlag (im Schnitt 5% Nachlass).

Kündigungsfrist: Kfz-Versicherung
» ordentliche Kündigung » ’normale Kündigung‘

Sie können die Kfz-Versicherung durch die ’normale Kündigung‘ bzw. ‚ordentliche Kündigung‘ beenden. Das bedeutet, dass der Vertrag zum Ablauf (überwiegend der 31.12.) des Versicherungsjahres gekündigt werden kann. Die Kündigung ist wirksam, wenn sie der Kfz-Versicherung spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht (30.11.) – per Post oder per E-Mail. Entscheidend ist hierbei der Posteingang.

» Abweichungen » sogenannte entzerrte Hauptfälligkeit (unterjährig)

In diesem Fall endet die Kfz-Versicherung nicht wie gewohnt zum 31.12.

Was bedeutet das nun genau?

Sie haben sich z.B. im Oktober ein neues Kfz gekauft und lassen es am 14.10.2021 zu. Der Vertrag endet nicht zum 31.12. des laufenden Kalenderjahres, sondern endet ‚plus 1 Jahr‘, also am 13.10.2022; 24 Uhr).

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Kündigungsfrist: Kfz-Versicherung » Sonderkündigungsrecht

Sie können die Kfz-Versicherung durch das ‚Sonderkündigungsrecht‘ bzw.  die ‚außerordentliche Kündigung‘ beenden. Das bedeutet, dass der Vertrag zum Ablauf (31.12.) des Versicherungsjahres gekündigt werden kann. Es ist jedoch auch möglich, dass Ihr Vertragsablauf zu einem anderen Datum festgeschrieben steht (siehe hier).

Die Kündigung ist wirksam, wenn Sie der Kfz-Versicherung – spätestens 4 Wochen nach Erhalt der Beitragsrechnung – für das Folgejahr (Beginn der Frist bedeutet = Posteingang bei Ihnen) das Kündigungsschreiben übermitteln – per Post oder per E-Mail. Ausschlaggebend ist der Posteingang bei der Kfz-Versicherung.

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André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin

» Fragen? Berlin  030.56 555 940 | Nachricht schreiben

» Voraussetzungen Sonderkündigungsrecht und Kfz-Kündigungsfrist

Sie können den Vertrag kündigen, wenn die Kfz-Versicherung den Beitrag erhöht. Die Kündigung ist sofort wirksam, wenn sie der Kfz-Versicherung innerhalb von 4 Wochen zugeht, nachdem die Kfz-Versicherung den Versicherungsnehmer (Vertragspartner) über die Beitragserhöhung informiert hat (per E-Mail, per Post).

Die Kündigung ist jedoch frühestens zum Beginn des neuen Versicherungsjahres wirksam bzw. zu dem Zeitpunkt an dem die Beitragserhöhung beginnt, z.B. der 1. Januar des Folgejahres.

Spätestens 4 Wochen vor der Wirksamkeit der Beitragserhöhung, muss die Kfz-Versicherung darauf schriftlich hinweisen. Sollte die Kfz-Versicherung den Versicherungsnehmer (Kunden) nicht rechtzeitig informieren, so gilt die Frist ab Posteingang (z.B. 20.12. + 4 Wochen), auch wenn z.B. das neue Versicherungsjahr bereits begonnen hat.

Weiterhin muss die Kfz-Versicherung in dem Schreiben auf das Sonderkündigungsrecht aufmerksam machen. Lesen Sie daher – auch wenn´s vielleicht manchmal nervt – alle Seiten des Schreibens! 😉

Kündigungsfrist: Kfz-Versicherung
» per Post (Brief)

Wenn man seine Kündigung per Post an die Kfz-Versicherung übermitteln möchte, zeigt die Erfahrung, dass es ratsam ist das Schreiben per Einschreiben Einwurf oder Einschreiben Rückschein (Post – Briefmarke kaufen) zu übermitteln. Wie immer ist der Posteingang bei der Versicherung maßgeblich.

» Diese Angaben sollte ihr Kündigungsschreiben beinhalten

 

  • Name und Anschrift des Absenders
  • Name und Anschrift (z.B. Postfach) der Versicherungsgesellschaft
  • Betreff: z.B. Fristgerechte Kündigung der Kfz-Versicherung
  • Versicherungsnummer bzw. Vertragsnummer
  • Kennzeichen des versicherten KFZs
  • Datum des Schreibens
  • Den Grund der Kündigung
  • Frist zur Bestätigung, z.B. 14 Tage, ab Erhalt des Schreibens
  • Hinweis, dass die Kontaktdaten nach Datenschutz verworfen werden

» Zum Musterschreiben – ’normale Kündigung‘ «

» Zum Musterschreiben – ‚Sonderkündigungsrecht‘ «

 

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Kündigungsfrist: Kfz-Versicherung
» Musterschreiben per Post

» Post – Briefmarke kaufen

Vorname/n Familienname
Straße, Hausnummer
PLZ Stadt

 

Name der Versicherungsgesellschaft
Straße, Hausnummer oder Postfach
PLZ Stadt

Stadt, den Tag.Monat.Jahr

Fristgerechte Kündigung der Kfz-Versicherung
Versicherungsnummer:
Kennzeichen:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

den o.g. Vertrag kündige ich fristgerecht zum ‚Tag. Monat. Jahr‘. Sollte der Termin nicht möglich sein, kündige ich zum erstmöglichen Termin.

Weiterhin bitte ich um eine schriftliche Bestätigung meiner Entscheidung, bis zum ‚Tag. Monat. Jahr‘.

Optional: Des Weiteren wünsche ich keine weitere Kontaktaufnahme durch Mitarbeiter Ihres Unternehmens.

Meine Kontaktdaten (Telefonnummer/n, E-Mail-Adresse/n etc.) sind gemäß der datenschutzrechtlichen Gesetzgebungen, nach der Beendigung des Vertrages, zu löschen, sofern diese vorliegen sollten. Auch hierzu bitte ich um eine  schriftliche Bestätigung bis zum ‚Tag. Monat. Jahr‘.

 

Zwischenzeitlich verbleibe ich mit Dank und freundlichen Grüßen

Unterschrift

Vorname/n Familienname » bzw. wie Sie immer unterschreiben

 

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Kündigungsfrist: Kfz-Versicherung
» Sonderkündigungsrecht » Musterschreiben per Post

» Post – Briefmarke kaufen

Vorname/n Familienname
Straße, Hausnummer
PLZ Stadt

 

Name der Versicherungsgesellschaft
Straße, Hausnummer oder Postfach
PLZ Stadt

Stadt, den Tag.Monat.Jahr

Fristgerechte Kündigung der Kfz-Versicherung
Versicherungsnummer:
Kennzeichen:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

den o.g. Vertrag kündige ich fristgerecht aufgrund der Beitragserhöhung zum ‚Tag. Monat. Jahr‘. Sollte der Termin nicht möglich sein, kündige ich zum erstmöglichen Termin.

Weiterhin bitte ich um eine schriftliche Bestätigung meiner Entscheidung, bis zum ‚Tag. Monat. Jahr‘.

Optional: Des Weiteren wünsche ich keine weitere Kontaktaufnahme durch Mitarbeiter Ihres Unternehmens.

Meine Kontaktdaten (Telefonnummer/n, E-Mail-Adresse/n etc.) sind gemäß der datenschutzrechtlichen Gesetzgebungen, nach der Beendigung des Vertrages, zu löschen, sofern diese vorliegen sollten. Auch hierzu bitte ich um eine  schriftliche Bestätigung bis zum ‚Tag. Monat. Jahr‘.

 

Zwischenzeitlich verbleibe ich mit Dank und freundlichen Grüßen

Unterschrift

Vorname/n Familienname » bzw. wie Sie immer unterschreiben

 

Kündigungsfrist: Kfz-Versicherung
» per E-Mail

Wer seine Kfz-Versicherung schnell und unkompliziert per E-Mail kündigen möchte, muss dies bis zum 30. November erledigt haben. Es sei denn, dass man nicht ‚regulär‘ zum 31.12. kündigen kann (siehe hier).

Im Regelfall erhält man unmittelbar eine automatisierte Antwort der Versicherung, wenn die E-Mail zur Kündigung eingegangen ist. Damit ist auch der Nachweis gegeben, dass die Kündigung bei der Versicherung eingegangen ist. Es ist empfehlenswert diese E-Mail in ein PDF zu wandeln und/oder auszudrucken. Wer lieber ein hohes Maß an Rechts/Sicherheit genießen möchte, der wählt den Weg per Post (Einwurf-Einschreiben):

 

» Zwei Bestätigungs-E-Mails aus dem Alltag:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

herzlichen Dank für Ihre E-Mail mit dem Betreff „Fristgerechte Kündigung Kfz-Versicherung – Nummer: 123 456 789/1011“. Wir werden Ihr Anliegen so schnell wie möglich bearbeiten.

Dies ist eine automatisch generierte Eingangsbestätigung. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail.

Freundlich grüßt Sie Ihr

 

AutoReply auf die E-Mail vom …“

Vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir so schnell wie möglich bearbeiten.

Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, sie ist lediglich eine automatische Eingangsbestätigung.

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Kündigungsfrist: Kfz-Versicherung

» Musterschreiben per E-Mail

 

Betreffzeile der E-Mail:

Fristgerechte Kündigung der Kfz-Versicherung | Versicherungsnummer: 123 456 789/10

Betreff: Fristgerechte Kündigung der Kfz-Versicherung
Versicherungsnummer:
Kennzeichen:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

den o.g. Vertrag kündige ich fristgerecht zum ‚Tag. Monat. Jahr‘. Sollte der Termin nicht möglich sein, kündige ich zum erstmöglichen Termin.

Weiterhin bitte ich um eine schriftliche Bestätigung meiner Entscheidung, bis zum ‚Tag. Monat. Jahr‘.

Optional: Des Weiteren wünsche ich keine weitere Kontaktaufnahme durch Mitarbeiter Ihres Unternehmens.

Meine Kontaktdaten (Telefonnummer/n, E-Mail-Adresse/n etc.) sind gemäß der datenschutzrechtlichen Gesetzgebungen, nach der Beendigung des Vertrages, zu löschen, sofern diese vorliegen sollten. Auch hierzu bitte ich um eine  schriftliche Bestätigung bis zum ‚Tag. Monat. Jahr‘.

 

Zwischenzeitlich verbleibe ich mit Dank und freundlichen Grüßen

Optional: Unterschrift

Vorname/n Familienname
Straße, Hausnummer
PLZ Stadt

 

Kündigungsfrist: Kfz-Versicherung
» Autoschutzbrief

Der Autoschutzbrief kann alleinstehend oder zusammen mit der Kfz-Versicherung gekündigt werden. Da die Kosten für einen Autoschutzbrief sehr gering sind (ca. 10-50 Euro je Jahr) und der Nutzen im Ernstfall sehr hoch, ist zu überlegen, ob die Kündigung dieser sinnreichen Zusatzleistungen nicht doch beibehalten werden sollte.

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Kündigungsfrist: Kfz-Versicherung
» Musterschreiben » Autoschutzbrief

» Post – Briefmarke kaufen

Vorname/n Familienname
Straße, Hausnummer
PLZ Stadt

 

Name der Versicherungsgesellschaft
Straße, Hausnummer oder Postfach
PLZ Stadt

Stadt, den Tag.Monat.Jahr

Fristgerechte Kündigung der Schutzbriefversicherung

oder

Fristgerechte Kündigung des Autoschutzbriefes
Versicherungsnummer:
Kennzeichen:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich kündige den Schutzbrief zu der oben genannten Kfz-Versicherung fristgerecht zum ‚Tag. Monat. Jahr‘. Sollte der Termin nicht möglich sein, kündige ich zum erstmöglichen Termin.

Die weiteren vertraglichen Leistungen der o.g. Kfz-Versicherung bleiben von meiner Kündigung unberührt.

Bitte bestätigen Sie mir bis zum ‚Tag. Monat. Jahr‘ meiner Entscheidung schriftlich, an die Ihnen bekannte Vertragsanschrift.

 

Zwischenzeitlich verbleibe ich mit Dank und freundlichen Grüßen

Unterschrift

Vorname/n Familienname » bzw. wie Sie immer unterschreiben

 

Kündigungsfrist: Kfz-Versicherung
» Teilkaskoversicherung

Genau wie bei dem Autoschutzbrief kann die Teilkaskoversicherung alleinstehend oder zusammen mit der Kfz-Haftpflichtversicherung gekündigt werden. Auch hier gilt die Kündigungsfrist zum 30. November, sofern kein anderer Vertragsablauf vereinbart wurde (siehe hier).

» Teilkaskoversicherung: Darauf sollten Sie achten!

Wenn Sie eine Vollkaskoversicherung in Ihrem Kfz-Vertrag mitversichert haben, beinhaltet die Vollkaskoversicherung grundlegend den Versicherungsschutz der Teilkaskoversicherung.

Demnach können Sie nicht – sozusagen isoliert – die Teilkaskoversicherung kündigen. Voraussetzung ist also auch die simultane Kündigung der Vollkaskoversicherung, um die Teilkaskoversicherung zu beenden.

Tipp: Kündigt man die Vollkaskoversicherung, endet die Teilkaskoversicherung immer zusammen mit der Vollkaskoversicherung, sofern niemand mitdenkt. 😉

» Oder Sie wählen diese Option. «

 

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Kündigungsfrist: Kfz-Versicherung
» Musterschreiben » Teilkaskoversicherung

» Post – Briefmarke kaufen

Vorname/n Familienname
Straße, Hausnummer
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Name der Versicherungsgesellschaft
Straße, Hausnummer oder Postfach
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Stadt, den Tag.Monat.Jahr

Fristgerechte Kündigung der Teilkaskoversicherung
Versicherungsnummer:
Kennzeichen:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

in dem o.g. Vertrag kündige ich fristgerecht die bestehende Teilkaskoversicherung zum ‚Tag. Monat. Jahr‘. Sollte der Termin nicht möglich sein, kündige ich zum erstmöglichen Termin.

Weiterhin bitte ich um eine schriftliche Bestätigung meiner Entscheidung, bis zum ‚Tag. Monat. Jahr‘.

 

Zwischenzeitlich verbleibe ich mit Dank und freundlichen Grüßen

Unterschrift

Vorname/n Familienname » bzw. wie Sie immer unterschreiben

 

Kündigungsfrist: Kfz-Versicherung
» Vollkaskoversicherung

Vorab: Die Vollkaskoversicherung schließt die Leistungen der Teilkaskoversicherung ein und bietet darüber hinaus – im jeweils vereinbarten Umfang – Versicherungsschutz für Unfallschäden am versicherten Fahrzeug. Auch selbst verursachte Unfälle und Schäden, die durch mutwillige Handlungen fremder Personen entstehen, sind über die Vollkasko mitversichert.

» Teilkaskoversicherung beibehalten

Sofern Sie die Teilkaskoversicherung beibehalten, sich jedoch von der Vollkaskoversicherung trennen möchten, kündigen Sie nur den gewünschten Teil Ihrer Kfz-Versicherung.

» Darauf ist zu achten

Wer sich von seiner Vollkaskoversicherung trennen und die Teilkaskoversicherung behalten möchte, muss dies auch gegenüber der Kfz-Versicherung klarstellen.

Schließlich würde aufgrund der o.g. Regelung – durch eine ‚pauschale Kündigung‘ – auch die Teilkaskoversicherung beendet werden.

Da der Versicherungsschutz der Teilkasko bereits in die Vollkaskoversicherung eingeschlossen war und dies auch rechnerisch vom Versicherer getrennt werden kann, muss kein neues Angebot für den Kunden der Kfz-Versicherung erstellt werden.

Eine Leistungserweiterung hingegen schon, also von der Teilkaskoversicherung auf die Vollkaskoversicherung.

» Tipps zum Schadenfreiheitsrabatt der Vollkaskoversicherung

Der Schadenfreiheitsrabatt (SFR) bleibt im Regelfall für ein Versicherungsjahr bestehen und kann danach erneut an die Kfz-Haftpflichtversicherung angeglichen werden.

In seltenen Fällen, ist die Kündigung der Vollkaskoversicherung nicht sinnreich, da der Beitrag, insbesondere bei einem hohen SFR bzw. bei sehr niedrigen Prozenten, durchaus preiswerter bleiben könnte.

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Kündigungsfrist: Kfz-Versicherung
» Musterschreiben (1) » Vollkaskoversicherung

» Vollständige Kündigung der Kaskoversicherung(en)

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Name der Versicherungsgesellschaft
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Stadt, den Tag.Monat.Jahr

Fristgerechte Kündigung der Vollkaskoversicherung
Versicherungsnummer:
Kennzeichen:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

in dem o.g. Vertrag kündige ich fristgerecht die bestehende Vollkaskoversicherung zum ‚Tag. Monat. Jahr‘. Mir ist bekannt, dass durch diese Kündigung auch der Versicherungsschutz der Teilkaskoversicherung erlischt. Sollte der benannte Termin nicht möglich sein, kündige ich zum erstmöglichen Termin.

Weiterhin bitte ich um eine schriftliche Bestätigung meiner Entscheidung, bis zum ‚Tag. Monat. Jahr‘.

 

Zwischenzeitlich verbleibe ich mit Dank und freundlichen Grüßen

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Kündigungsfrist: Kfz-Versicherung
» Musterschreiben (2) » Vollkaskoversicherung

» Vollkaskoversicherung kündigen • Teilkaskoversicherung beibehalten

» Post – Briefmarke kaufen

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Name der Versicherungsgesellschaft
Straße, Hausnummer oder Postfach
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Stadt, den Tag.Monat.Jahr

Fristgerechte Kündigung der Vollkaskoversicherung / Teilkaskoversicherung bleibt bestehen
Versicherungsnummer:
Kennzeichen:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

in dem o.g. Vertrag kündige ich fristgerecht die bestehende Vollkaskoversicherung zum ‚Tag. Monat. Jahr‘. Zeitgleich soll die Teilkaskoversicherung bestehen bleiben.

Die vereinbarte Selbstbeteiligung i.H.v. 150,- Euro soll weiterhin gelten.
Oder » Die vereinbarte Selbstbesteiligung soll auf 300,- Euro (Wunschbetrag X, sofern möglich) angehoben werden. Sollte der bennante Termin nicht möglich sein, kündige ich zum erstmöglichen Termin.

Weiterhin bitte ich um eine schriftliche Bestätigung meiner Entscheidung, bis zum ‚Tag. Monat. Jahr‘.

 

Zwischenzeitlich verbleibe ich mit Dank und freundlichen Grüßen

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Kündigungsfrist: Kfz-Versicherung
» Insassenunfallversicherung

Die Insassenunfallversicherung, z.B. auch Fahrerschutz in den Versicherungsbedingungen genannt, kann aufgrund der Kopplung an die Kfz-Versicherung simultan gekündigt werden. Demnach bestehen keine gesonderten Kündigungsfristen. Die Unfallversicherung kann zusammen mit der Kfz-Versicherung gekündigt werden.

» Darauf ist bei der Kündigung der Insassenunfallversicherung zu achten

Im herkömmlichen Sinne gibt es hierbei keine Besonderheiten zu beachten.

Tipp: Sollte Ihnen der Schutz einer Insassenunfallversicherung tatsächlich wichtig sein, ist zu empfehlen den Versicherungsschutz zeitlich zu erweitern.

» Was bedeutet das genau?

Die Insassenunfallversicherung bietet ’nur‘ Schutz, wenn Sie das Kfz nutzen. Eine private Unfallversicherung bietet den Unfallversicherungsschutz, 24h, privat plus beruflich, und das weltweit.

Demzufolge bietet eine private Unfallversicherung einen deutlich verbesserten Versicherungsschutz.

» Übrigens,  der Hin- und Rückweg zur Arbeit gilt als Arbeitsunfall und ist zusätzlich über die Berufsgenossenschaft versichert.

Tipp: Führt ein Arbeitsunfall zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen, muss dies der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse vom Unternehmen gemeldet werden. Das ist dann zu tun!

 

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Kündigungsfrist: Kfz-Versicherung
» Musterschreiben » Insassenunfallversicherung

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Fristgerechte Kündigung der Kfz-Versicherung (und/oder)
Fristgerechte Kündigung der Insassenunfallversicherung
Versicherungsnummer:
Kennzeichen:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die o.g. Kfz-Versicherung und die bestehende Insassenunfallversicherung kündige ich fristgerecht zum ‚Tag. Monat. Jahr‘.

Oder: die o.g. Insassenunfallversicherung kündige ich fristgerecht zum ‚Tag. Monat. Jahr‘. Sollte der Termin nicht möglich sein, kündige ich zum erstmöglichen Termin.

Weiterhin bitte ich um eine schriftliche Bestätigung meiner Entscheidung, bis zum ‚Tag. Monat. Jahr‘.

Optional: Des Weiteren wünsche ich keine weitere Kontaktaufnahme durch Mitarbeiter Ihres Unternehmens.

Meine Kontaktdaten (Telefonnummer/n, E-Mail-Adresse/n etc.) sind gemäß der datenschutzrechtlichen Gesetzgebungen, nach der Beendigung des Vertrages, zu löschen, sofern diese vorliegen sollten. Auch hierzu bitte ich um eine  schriftliche Bestätigung bis zum ‚Tag. Monat. Jahr‘.

 

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Höhe der Stundensätze

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Bei der Höhe der Stundensätze einer Kostenabrechnung im Rahmen einer Reparaturkostenabrechnung nach einem Versicherungsunfall kann es dem Unfallgeschädigten unter Umständen unzumutbar sein, sich auf eine technisch gleichwertige Reparaturmöglichkeit außerhalb markengebundener Fachwerkstätten ...
Kein Anspruch auf Zahlung einer Kapitalabfindung gegen Kfz-Haftpflichtversicherung

Kein Anspruch auf Zahlung einer Kapitalabfindung gegen Kfz-Haftpflichtversicherung

Anspruch auf Zahlung einer einmaligen Kapitalabfindung gegen eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht grundlegend nicht; Urteil des Landgericht Hamburg vom 27.7.2011 – Az.: 302 O 192/08. Eine Frau wurde durch einen Verkehrsunfall schwer behindert. Sie verlangte deswegen ein Schmerzensgeld von ...
Keine Schutzkleidung mindert Ansprüche

Keine Schutzkleidung mindert Ansprüche

Das Nichttragen von Schutzkleidung eines Motorradfahrers kann als schmerzensgeld- minderndes Mitverschulden gewertet werden, nach denen Ansprüche gegen eine Kfz-Haftpflichtversicherung gemindert werden können, OLG Brandenburg, Beschluss vom 23.7.2009. Vorliegend verletzte sich ein ...
Keine Versicherungssteuer fällig

Keine Versicherungssteuer fällig

Ein Versicherungsnehmer, der Schadenszahlungen und Regulierungskosten einer Kfz-Haftpflichtversicherung trägt, muss für diese Zahlungen und Kosten keine Versicherungssteuer zahlen; Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.12.2009 – Az. II R 44/07. Der Versicherungsnehmer des vorliegenden Falles war ein ...
Kfz-Haftpflichtversicherung eines Lkw haftet anteilig für Anhänger

Kfz-Haftpflichtversicherung eines Lkw haftet anteilig für Anhänger

Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers eines Anhängers eines Lkw kann auch für Schäden des Gespanns – aus Zugmaschine und Anhänger – haftbar gemacht werden; Urteil des Bundesgerichtshof vom 27.10.2010 – Az.: IV ZR 297/08. Es kam zu einem Verkehrsunfall mit Personen- und Sachschaden. ...
Kfz-Haftpflichtversicherung verweigert Regulierung bei 2,1 Promille

Kfz-Haftpflichtversicherung verweigert Regulierung bei 2,1 Promille

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung kann berechtigt sein, die Regulierung von Schäden bei Unfällen mit 2,1 Promille Blutalkoholkonzentration ihres Versicherungsnehmers zu verweigern; Urteil des Bundesgerichtshof vom 11.2.2012 – Az.: IV ZR 251/10. Ein Versicherungsnehmer brach zu einer Autofahrt ...
Kfz-Haftpflichtversicherung: Werkstattrabatte müssen prinzipiell angerechnet werden

Kfz-Haftpflichtversicherung: Werkstattrabatte müssen prinzipiell angerechnet werden

Ein Unfallgeschädigter, der Rabatte bei der Reparatur erhält, kann nur einen verringerten Anspruch gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung haben; Urteil des Bundesgerichtshof vom 18.10.2011 – Az.: VI ZR 17/11. Ein Autofahrer war gleichzeitig beschäftigt bei einer Kfz-Werkstatt. ...
Mitverschulden eines Rennradfahrers aufgrund fehlenden Helms

Mitverschulden eines Rennradfahrers aufgrund fehlenden Helms

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung kann grundlegend bei Schadens-regulierung gegenüber einem unfallbeteiligten Rennradfahrer ein Mitverschulden annehmen, wenn dieser ohne Helm unterwegs war; Urteil des Oberlandesgericht München vom 3.5.2011 – Az.: 24 U 384/10. Ein Rennradfahrer war auf einem ...
Neupreisentschädigung

Neupreisentschädigung

Der Anspruch eines Autofahrers auf Neupreisentschädigung kann grundsätzlich nur dann gewährt werden, wenn auch ein fabrikneues Ersatzfahrzeug tatsächlich beschafft worden ist; BGH, Urteil vom 9.6.2009 – Az.: VI ZR 110/08. Einen Tag nach der Anschaffung eines Neuwagens kam es vorliegend zu ...
Stundensätze einer Werkstatt

Stundensätze einer Werkstatt

Bei der Höhe der Stundensätze der Kostenabrechnung im Rahmen einer Reparaturkostenabrechnung nach einem Versicherungsunfall hat der Unfallgeschädigte eine Kostenminderungspflicht gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung, Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.10.2009 – Az.: VI ZR 53/09. Bei diesem ...
Versicherungsbestätigung

Versicherungsbestätigung

Eine Versicherungsbestätigungskarte, die an einen Versicherungsnehmer ausgehändigt wird, kann dazu führen, dass eine Versicherung auch zum vorläufigen Deckungsschutz einer anderen abgeschlossenen Versicherung verpflichtet ist; OLG Schleswig; Urteil vom 24.5.2007 – Az.: 7 U 64/06.Ein ...
Alleinhaftung des Fahrers wegen Küssen während der Autofahrt möglich

Alleinhaftung des Fahrers wegen Küssen während der Autofahrt möglich

Das Küssen während einer Autofahrt zwischen Fahrer und Beifahrerin kann dazu führen, dass es zu einer Alleinhaftung des Fahrers bei einem schweren Verkehrsunfall in der Folge kommt, dessen Kosten die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers (zunächst) zu tragen hat; Urteil des Landgericht ...
Anspruch auf Nutzungsausfall kann auch ohne angemietetes Ersatzfahrzeug bestehen

Anspruch auf Nutzungsausfall kann auch ohne angemietetes Ersatzfahrzeug bestehen

Nach einem Verkehrsunfall kann ein Anspruch auf Nutzungsausfall des geschädigten (schuldlosen) Verkehrsteilnehmers grundsätzlich gegen den Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung bestehen, auch wenn kein Ersatzfahrzeug angemietet wird; Urteil des OLG Karlsruhe vom 8.8.2011 – Az.: 1 U ...
Autovermieter muss aufklären

Autovermieter muss aufklären

Ein Autovermieter, der einem Unfallgeschädigten einen Mietwagentarif anbietet, muss seine Kunden über die Gefahr aufklären, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung möglicherweise nicht den vollen Umfang übernimmt. Unterlässt der Vermieter diesen Hinweis, hat er dem Geschädigten den von der ...
Erstattung der Mietwagenkosten

Erstattung der Mietwagenkosten

Für die Berechnung von Mietwagenkosten eines Versicherungsnehmers gegen eine Kfz-Haftpflichtversicherung können grundsätzlich unterschiedliche Listen herangezogen werden; Urteil des KG Berlin vom 2.9.2010 – Az.: 22 U 146/09. Hintergrund dieser Entscheidung ist der Streit für die Berechnung ...
Fälschung eines Kfz-Kaufvertrages

Fälschung eines Kfz-Kaufvertrages

Wird ein gestohlenes Fahrzeug unter Fälschung eines Kaufvertrages veräußert, kann der Käufer den Versicherungsschutz verlieren, wenn ihm wiederum das Fahrzeug gestohlen wird,  Landgericht Dortmund, Urteil vom 19.08.2009 – 22 O 124/08. Zugrunde liegt dieser Entscheidung der Kauf eines ...
Höhe der Stundensätze

Höhe der Stundensätze

Bei der Höhe der Stundensätze einer Kostenabrechnung im Rahmen einer Reparaturkostenabrechnung nach einem Versicherungsunfall kann es dem Unfallgeschädigten unter Umständen unzumutbar sein, sich auf eine technisch gleichwertige Reparaturmöglichkeit außerhalb markengebundener Fachwerkstätten ...
Kein Anspruch auf Zahlung einer Kapitalabfindung gegen Kfz-Haftpflichtversicherung

Kein Anspruch auf Zahlung einer Kapitalabfindung gegen Kfz-Haftpflichtversicherung

Anspruch auf Zahlung einer einmaligen Kapitalabfindung gegen eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht grundlegend nicht; Urteil des Landgericht Hamburg vom 27.7.2011 – Az.: 302 O 192/08. Eine Frau wurde durch einen Verkehrsunfall schwer behindert. Sie verlangte deswegen ein Schmerzensgeld von ...
Keine Schutzkleidung mindert Ansprüche

Keine Schutzkleidung mindert Ansprüche

Das Nichttragen von Schutzkleidung eines Motorradfahrers kann als schmerzensgeld- minderndes Mitverschulden gewertet werden, nach denen Ansprüche gegen eine Kfz-Haftpflichtversicherung gemindert werden können, OLG Brandenburg, Beschluss vom 23.7.2009. Vorliegend verletzte sich ein ...
Keine Versicherungssteuer fällig

Keine Versicherungssteuer fällig

Ein Versicherungsnehmer, der Schadenszahlungen und Regulierungskosten einer Kfz-Haftpflichtversicherung trägt, muss für diese Zahlungen und Kosten keine Versicherungssteuer zahlen; Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.12.2009 – Az. II R 44/07. Der Versicherungsnehmer des vorliegenden Falles war ein ...
Kfz-Haftpflichtversicherung eines Lkw haftet anteilig für Anhänger

Kfz-Haftpflichtversicherung eines Lkw haftet anteilig für Anhänger

Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers eines Anhängers eines Lkw kann auch für Schäden des Gespanns – aus Zugmaschine und Anhänger – haftbar gemacht werden; Urteil des Bundesgerichtshof vom 27.10.2010 – Az.: IV ZR 297/08. Es kam zu einem Verkehrsunfall mit Personen- und Sachschaden. ...
Kfz-Haftpflichtversicherung verweigert Regulierung bei 2,1 Promille

Kfz-Haftpflichtversicherung verweigert Regulierung bei 2,1 Promille

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung kann berechtigt sein, die Regulierung von Schäden bei Unfällen mit 2,1 Promille Blutalkoholkonzentration ihres Versicherungsnehmers zu verweigern; Urteil des Bundesgerichtshof vom 11.2.2012 – Az.: IV ZR 251/10. Ein Versicherungsnehmer brach zu einer Autofahrt ...
Kfz-Haftpflichtversicherung: Werkstattrabatte müssen prinzipiell angerechnet werden

Kfz-Haftpflichtversicherung: Werkstattrabatte müssen prinzipiell angerechnet werden

Ein Unfallgeschädigter, der Rabatte bei der Reparatur erhält, kann nur einen verringerten Anspruch gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung haben; Urteil des Bundesgerichtshof vom 18.10.2011 – Az.: VI ZR 17/11. Ein Autofahrer war gleichzeitig beschäftigt bei einer Kfz-Werkstatt. ...
Mitverschulden eines Rennradfahrers aufgrund fehlenden Helms

Mitverschulden eines Rennradfahrers aufgrund fehlenden Helms

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung kann grundlegend bei Schadens-regulierung gegenüber einem unfallbeteiligten Rennradfahrer ein Mitverschulden annehmen, wenn dieser ohne Helm unterwegs war; Urteil des Oberlandesgericht München vom 3.5.2011 – Az.: 24 U 384/10. Ein Rennradfahrer war auf einem ...
Neupreisentschädigung

Neupreisentschädigung

Der Anspruch eines Autofahrers auf Neupreisentschädigung kann grundsätzlich nur dann gewährt werden, wenn auch ein fabrikneues Ersatzfahrzeug tatsächlich beschafft worden ist; BGH, Urteil vom 9.6.2009 – Az.: VI ZR 110/08. Einen Tag nach der Anschaffung eines Neuwagens kam es vorliegend zu ...
Stundensätze einer Werkstatt

Stundensätze einer Werkstatt

Bei der Höhe der Stundensätze der Kostenabrechnung im Rahmen einer Reparaturkostenabrechnung nach einem Versicherungsunfall hat der Unfallgeschädigte eine Kostenminderungspflicht gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung, Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.10.2009 – Az.: VI ZR 53/09. Bei diesem ...
Versicherungsbestätigung

Versicherungsbestätigung

Eine Versicherungsbestätigungskarte, die an einen Versicherungsnehmer ausgehändigt wird, kann dazu führen, dass eine Versicherung auch zum vorläufigen Deckungsschutz einer anderen abgeschlossenen Versicherung verpflichtet ist; OLG Schleswig; Urteil vom 24.5.2007 – Az.: 7 U 64/06.Ein ...

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Verkehrsopferhilfe e.V. (VOH)

Die Verkehrsopferhilfe hilft Verkehrsopfern in der Funktion als Garantiefonds bei Unfällen in Deutschland, die sich nicht ermitteln lassen oder durch nicht versicherte KFZs verursacht wurden.

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Drucken Sie sich den europäische Unfallbericht 2 bis 3 Mal aus und legen Sie diesen in Ihr Auto. Empfehlenswert ist es ebenso den Unfallbericht auf Reisen bzw. in den Urlaub mitzunehmen. Falls doch mal etwas passiert, wird er Ihnen gute Dienste leisten.

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Auf der Seite des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) erfahren Sie wie schwerwiegend und teuer Naturgefahren in Ihrer Region sind. Die ausgegebenen Daten basieren auf Untersuchungen der Versicherungswirtschaft.

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Wie sieht eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) aus?Seit März 2008 erhält man von Versicherungen eine eVB (elektronische Versicherungsbestätigung), die aus einer ...
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Bergungskosten

Den Begriff Bergungskosten findet man im Regelfall in der privaten Unfallversicherung. Die Versicherungssumme für Bergungskosten wird oft pauschal im Vertrag festgelegt. ...
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Tiere, die als Haarwild bezeichnet werden, sind im Bundesjagdgesetz § 2 festgehalten. Hierzu gehören z.B. der Feldhase, das Rotwild, das Rehwild, der Iltis, der Fuchs, der ...
Hagel

Hagel

Als Hagel bezeichnet man einen Niederschlag, der aus vielen "kleinen" Eiskristallen besteht und im Zusammenhang von Gewittern auf den Boden fällt. Ein Korn wird erst dann als ...

André Böttcher Versicherungsmakler Berlin: Das sagen Kunden und Interessenten über mich

Versicherungsmakler Berlin → Kundenmeinungen

D. Winkelmann
⭐⭐⭐⭐⭐

„Immer ein korrektes Auftreten gepaart mit Erfahrung und Einfühlungsvermögen in die jeweils aktuelle Situation zeichnen Herrn Böttcher aus. Seit einigen Jahren werde ich sehr gut betreut und bin nie enttäuscht worden. Er findet immer die beste Lösung die zur jeweiligen Person passt. An dieser Stelle möchte ich herzlichen Dank sagen für eine schnelle und kompetente Beratung in der aktuellen Angelegenheit, ein Gespräch mit Ihnen ist immer eine Bereicherung 👍“

Uwe Hitschler
⭐⭐⭐⭐⭐

Vorab in aller Kürze: Freundlich, kompetent, unkompliziert und absolut vertrauenswürdig!

Mein Anliegen war nicht ganz einfach: einen PKW aus Kanada wollte so leicht keiner versichern. Nach zahlreichen erfolglosen eigenen Versuchen wandte ich mich an Herrn Böttcher.

Der Kontakt war von Anfang an einfach. Alles lief telefonisch oder per Mail ab. Er verstand es, eine sehr unkomplizierte Kommunikation aufzubauen und alle meine Bedürfnisse zusammenzutragen. Es war jedes Mal eine Freude, mit ihm zu telefonieren – so soll es sein!

Die ersten Recherchen seinerseits waren nicht vielversprechend, weil sehr teuer. Und hier beginnt die eigentliche Leistung, die ich sehr hoch anrechnen muss. Statt die Tarife an mich weiterzugeben, wurde weiter versucht, bessere Konditionen auszuhandeln – erfolgreich. Letztlich erhielt ich nicht nur eine unglaublich günstige Versicherung, die all meine Besonderheiten abdeckte, sondern zudem gute Beratungen und Hinweise, die ein Laie wie ich ohne seine Erklärungen so nicht verstehen würde. Alle von mir beizubringenden Zuarbeiten wurden sauber und verständlich vorgearbeitet. Ich hatte nichts weiter zu tun, als meine Unterschrift an die von ihm markierten Stellen zu setzen. (Und nur mal so nebenbei: Am Ende hatte ich einen Tarif, den ich bei keiner Online-Versicherung so günstig bekommen hätte!!!) Das „Honorar“ war absolut angemessen, zumal ein solches Anliegen wie meins nicht alltäglich ist und mehr erfordert als nur die üblichen Angebotsvergleiche!

Alles in allem ein sehr zu zuverlässiger und gründlicher Partner in Sachen Versicherungen! Danke von mir und eine ganz klare Empfehlung!„

Fasih Malik
⭐⭐⭐⭐⭐

„Sehr freundlicher und engagierter Versicherungsmakler. Ich benötigte sehr dringend für meine gewerblichen Fahrzeuge eine Kfz-Versicherung, die in weniger als 24h fast unmöglich zu finden war. Herr Böttcher hat sich wirklich mit viel Mühe und Arbeit mir ein Angebot gesucht. Die Zusammenarbeit war sehr angenehm.“

Kathrin Cowan
⭐⭐⭐⭐⭐

André Böttcher steht mir jetzt seit 17 Jahren stets zuverlässig, kompetent und hilfreich zur Seite, wenn es um Versicherungen aller Art geht. Er ist immer bereit, mir alles genau zu erklären, geduldig und freundlich dabei. Ich fühle mich sehr gut aufgehoben & sehe meine Interessen gewahrt.
Ich kann ihn guten Gewissens weiter empfehlen.

Sebastian Kreßner
⭐⭐⭐⭐⭐

Sehr engagierter und kompetenter Versicherungsmakler. Für eine spezielle Gewerbeversicherung, die schwer zu bekommen ist, hat Herr Böttcher wirklich viel Zeit und Arbeit investiert. Am Ende konnte die Versicherung nicht über Herr Böttcher gezeichnet werden aber die Zusammenarbeit war sehr angenehm.
Ich kann ihn als Versicherungsmakler nur empfehlen.

Pierre Bruder
⭐⭐⭐⭐⭐

Bin jetzt seit mehr als 20 Jahren Kunde beim Herrn Böttcher. Seine sachliche Art ohne aufdringlich zu wirken überzeugt zweifellos. Sehr schätze ich seine hohe fachliche Kompetenz im Versicherungssektor. Dieser Mann ist absolut weiterzuempfehlen, ohne wenn und aber. Auf weitere 20 Jahre gute Zusammenarbeit.⌛️

Kenneth

⭐⭐⭐⭐⭐

Das Gespräch mit Herrn Böttcher war sehr angenehm. Er konnte all unsere Fragen beantworten und hat jeweils gute Tipps gegeben, wo man noch nachbessern könnte. Für alle, die sich einen Überblick über ihre Versicherungen verschaffen möchten, ist diese Beratung einfach perfekt.

T. Machnick

⭐⭐⭐⭐⭐

Sehr gute und kompetente Beratung. Man fühlt sich gut aufgehoben und bekommt immer ein optimal ausgearbeitetes Angebot. Herr Böttcher nimmt sich die Zeit, Themen verständlich zu erläutern und das auf eine sehr nette und unkomplizierte Art.

Benjamin Himmler

⭐⭐⭐⭐⭐

„Sehr hilfsbereit und freundlich, ohne aufdringlich zu sein oder unangenehm zu einer Entscheidung zu drängen. So sollte Beratung sein.“

Kati Natikati

⭐⭐⭐⭐⭐

Freundlich, engagiert, vertrauenswürdig.

Patrick Dimke

⭐⭐⭐⭐⭐

Nach einer Empfehlung stellte ich schnell fest: Schön, dass es auch Makler gibt, die nicht ausschließlich auf Profit aus sind. Ein schönes Fundament ist und bleibt Vertrauen – meins hat er!

S. Kluge

⭐⭐⭐⭐⭐

Professionelle Analyse meiner bisher abgeschlossenen Versicherungen und kompetente Beratung.
Sehr zu empfehlen!

E. Pasko

⭐⭐⭐⭐⭐

Lieber Herr Böttcher,
ich bedanke mich vielmals für Ihren Einsatz!
Der beste Versicherungsmakler, den ich je kannte.
Professionell, hilfsbereit und vor allem sehr menschlich!
1000.000.000.000 mal zu empfehlen.

Marco Aldinger

⭐⭐⭐⭐⭐

Klärt alle Sachverhalte, auch Probleme, schnell und unkompliziert. Fühle mich in sehr guten Händen.

Folkert Janke

⭐⭐⭐⭐⭐

Ich habe Herrn Böttcher über die Jahre als zuverlässigen Geschäftsmann kennengelernt. Zusagen werden eingehalten. Die Kommunikation mit ihm erfolgt schnell, unkompliziert und reibungslos.

Steffen Fischer

⭐⭐⭐⭐⭐

Herr Böttcher kenne ich als sympathischen sowie kompetenten und damit vertrauenswürdigen Ratgeber und Vertreter in allen Versicherungsangelegenheiten, mit denen ich bislang konfrontiert war.

Kiljan Schneider

⭐⭐⭐⭐⭐

Ich bin sehr zufrieden mit ihm, da ich überhaupt keine Ahnung hatte wegen den Versicherungen. Er hat mich gut beraten und ist auch auf meine Wünsche eingegangen. Kann ich nur weiterempfehlen.

A.S.

⭐⭐⭐⭐⭐

Ich bedanke mich ganz herzlich für sehr professionelle, kompetente Beratung von Herrn Böttcher. Top Angebote, Top Leistung, sehr angenehme Gespräche. Äußerst Empfehlungswert.

E. Geretschläger

⭐⭐⭐⭐⭐

Seit 1999 bin ich Kunde von Herrn Böttcher. Begonnen hat damals alles mit einer Kfz-Versicherung. Seitdem läuft alles zuverlässig und ohne jegliche Probleme. Ich bin froh, dass Herr Böttcher seit einiger Zeit Versicherungsmakler ist, denn dadurch konnte er mir meine Haurat- und Haftpflichtversicherung um rund 50% preiswerter machen.

Tomasz Gingold

⭐⭐⭐⭐⭐

Sehr engagiert und authentisch.

Sandy

⭐⭐⭐⭐⭐

André Böttcher ist mit Abstand der angenehmste Versicherungsmakler, mit dem ich zu tun habe.
Es ist ein Vergnügen mit ihm zu arbeiten. Vielen Dank dafür…

Mücke

⭐⭐⭐⭐⭐

Herr Böttcher ist bereits seit 15 Jahren unser Ansprechpartner. Es verläuft immer alles zuverlässig und unkompliziert. Selbst wenn es einmal unübersichtlich wird, löst er unsere Probleme mit Ruhe und Weitblick. Dadurch sind wir sorgenfrei. Herrn Böttcher möchte ich allen ans Herz legen, die kompetente Hilfe in allen Versichungsbelangen brauchen und möchten.
In diesem Sinne.

Steve Schumann

⭐⭐⭐⭐⭐

Bei mir gab es durch die letzte Versicherung einige Probleme, aber auch die wurden durch Herr Böttcher professionell und schnellstmöglich aus der Welt geschafft… Herr Böttcher ist wirklich sehr freundlich und nimmt sich für alles viel Zeit, um eine bestmögliche Beratung zu gewährleisten.

Mirko „Platonymous“ Bravo

⭐⭐⭐⭐⭐

Seit Jahren betreut mich André Böttcher höchst professionell. Nur zu empfehlen.

Alexander Kühn

⭐⭐⭐⭐⭐

Sehr freundlicher und kompetenter Versicherungsmakler. Behält auch bei schwierig ansprechbaren Versicherungen einen kühlen Kopf und erreicht dennoch zügig an ein gutes Ergebnis. Ich kann ihn als Versicherungsmakler nur empfehlen.

S. Puhlmann

⭐⭐⭐⭐⭐

Herr Böttcher ist stets erreichbar und zuverlässig. Seit über 5 Jahren ist er mein Ansprechpartner, auch in Sachen der nachhaltigen Vermögenssicherung. Alle Informationen sind immer transparent, ehrlich und verständlich. Weiterhin möchte ich hier noch erwähnen, dass Herr Böttcher keinen Druck ausübt und mir auch zusätzlich den nervigen Papierkram mit den Versicherungen abnimmt (z.B. Versicherungsordner sortieren, Schreiben erstellen etc.). Kurzum: Eine zweifelsfreie 5-Sterne-Weiterempfehlung! Vielen Dank!

Nicel

⭐⭐⭐⭐⭐

Kompetent, fachlich, freundlich steht mit Rat und tat zur Seite und nimmt sich Zeit, kann ich nur weiterempfehlen bin sehr zufrieden ☺️

D.B.

⭐⭐⭐⭐⭐

Alles bestens, lasse mich schon seit ca. 15 Jahren von Herrn Böttcher
in Versicherungsangelegenheiten beraten. Hat immer die passende Lösung parat.

helm holz

⭐⭐⭐⭐⭐

Mein Mann & ich waren sehr zufrieden mit Hr. Böttcher. Wir möchten Ihn gerne weiterempfehlen, da er sehr zuverlässig ist & uns mit seiner Kompetenz sehr gut beraten hat.
Vielen Dank für alles!!

Kay Plotetzki

⭐⭐⭐⭐⭐

Herr Böttcher ist seit über 15 Jahren mein Ansprechpartner um das Thema Versicherung. Bei Fragen nimmt er sich Zeit und erklärt es verständlich auf eine sehr nette und unkomplizierte Art. Er ist ein kompetenter, zuverlässiger und vertrauenswürdiger Versicherungsmakler. Ich kann ihn nur weiterempfehlen! Weiter so. 👍

D. Winkelmann
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„Immer ein korrektes Auftreten gepaart mit Erfahrung und Einfühlungsvermögen in die jeweils aktuelle Situation zeichnen Herrn Böttcher aus. Seit einigen Jahren werde ich sehr gut betreut und bin nie enttäuscht worden. Er findet immer die beste Lösung die zur jeweiligen Person passt. An dieser Stelle möchte ich herzlichen Dank sagen für eine schnelle und kompetente Beratung in der aktuellen Angelegenheit, ein Gespräch mit Ihnen ist immer eine Bereicherung 👍“

Fasih Malik
⭐⭐⭐⭐⭐

„Sehr freundlicher und engagierter Versicherungsmakler. Ich benötigte sehr dringend für meine gewerblichen Fahrzeuge eine Kfz-Versicherung, die in weniger als 24h fast unmöglich zu finden war. Herr Böttcher hat sich wirklich mit viel Mühe und Arbeit mir ein Angebot gesucht. Die Zusammenarbeit war sehr angenehm.“

Kathrin Cowan
⭐⭐⭐⭐⭐

André Böttcher steht mir jetzt seit 17 Jahren stets zuverlässig, kompetent und hilfreich zur Seite, wenn es um Versicherungen aller Art geht. Er ist immer bereit, mir alles genau zu erklären, geduldig und freundlich dabei. Ich fühle mich sehr gut aufgehoben & sehe meine Interessen gewahrt.
Ich kann ihn guten Gewissens weiter empfehlen.

Sebastian Kreßner
⭐⭐⭐⭐⭐

Sehr engagierter und kompetenter Versicherungsmakler. Für eine spezielle Gewerbeversicherung, die schwer zu bekommen ist, hat Herr Böttcher wirklich viel Zeit und Arbeit investiert. Am Ende konnte die Versicherung nicht über Herr Böttcher gezeichnet werden aber die Zusammenarbeit war sehr angenehm.
Ich kann ihn als Versicherungsmakler nur empfehlen.

Pierre Bruder
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Bin jetzt seit mehr als 20 Jahren Kunde beim Herrn Böttcher. Seine sachliche Art ohne aufdringlich zu wirken überzeugt zweifellos. Sehr schätze ich seine hohe fachliche Kompetenz im Versicherungssektor. Dieser Mann ist absolut weiterzuempfehlen, ohne wenn und aber. Auf weitere 20 Jahre gute Zusammenarbeit.⌛️

Kenneth

⭐⭐⭐⭐⭐

Das Gespräch mit Herrn Böttcher war sehr angenehm. Er konnte all unsere Fragen beantworten und hat jeweils gute Tipps gegeben, wo man noch nachbessern könnte. Für alle, die sich einen Überblick über ihre Versicherungen verschaffen möchten, ist diese Beratung einfach perfekt.

T. Machnick

⭐⭐⭐⭐⭐

Sehr gute und kompetente Beratung. Man fühlt sich gut aufgehoben und bekommt immer ein optimal ausgearbeitetes Angebot. Herr Böttcher nimmt sich die Zeit, Themen verständlich zu erläutern und das auf eine sehr nette und unkomplizierte Art.

Benjamin Himmler

⭐⭐⭐⭐⭐

„Sehr hilfsbereit und freundlich, ohne aufdringlich zu sein oder unangenehm zu einer Entscheidung zu drängen. So sollte Beratung sein.“

Kati Natikati

⭐⭐⭐⭐⭐

Freundlich, engagiert, vertrauenswürdig.

Patrick Dimke

⭐⭐⭐⭐⭐

Nach einer Empfehlung stellte ich schnell fest: Schön, dass es auch Makler gibt, die nicht ausschließlich auf Profit aus sind. Ein schönes Fundament ist und bleibt Vertrauen – meins hat er!

S. Kluge

⭐⭐⭐⭐⭐

Professionelle Analyse meiner bisher abgeschlossenen Versicherungen und kompetente Beratung.
Sehr zu empfehlen!

E. Pasko

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Lieber Herr Böttcher,
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Der beste Versicherungsmakler, den ich je kannte.
Professionell, hilfsbereit und vor allem sehr menschlich!
1000.000.000.000 mal zu empfehlen.

Marco Aldinger

⭐⭐⭐⭐⭐

Klärt alle Sachverhalte, auch Probleme, schnell und unkompliziert. Fühle mich in sehr guten Händen.

Folkert Janke

⭐⭐⭐⭐⭐

Ich habe Herrn Böttcher über die Jahre als zuverlässigen Geschäftsmann kennengelernt. Zusagen werden eingehalten. Die Kommunikation mit ihm erfolgt schnell, unkompliziert und reibungslos.

Steffen Fischer

⭐⭐⭐⭐⭐

Herr Böttcher kenne ich als sympathischen sowie kompetenten und damit vertrauenswürdigen Ratgeber und Vertreter in allen Versicherungsangelegenheiten, mit denen ich bislang konfrontiert war.

Kiljan Schneider

⭐⭐⭐⭐⭐

Ich bin sehr zufrieden mit ihm, da ich überhaupt keine Ahnung hatte wegen den Versicherungen. Er hat mich gut beraten und ist auch auf meine Wünsche eingegangen. Kann ich nur weiterempfehlen.

A.S.

⭐⭐⭐⭐⭐

Ich bedanke mich ganz herzlich für sehr professionelle, kompetente Beratung von Herrn Böttcher. Top Angebote, Top Leistung, sehr angenehme Gespräche. Äußerst Empfehlungswert.

E. Geretschläger

⭐⭐⭐⭐⭐

Seit 1999 bin ich Kunde von Herrn Böttcher. Begonnen hat damals alles mit einer Kfz-Versicherung. Seitdem läuft alles zuverlässig und ohne jegliche Probleme. Ich bin froh, dass Herr Böttcher seit einiger Zeit Versicherungsmakler ist, denn dadurch konnte er mir meine Haurat- und Haftpflichtversicherung um rund 50% preiswerter machen.

Tomasz Gingold

⭐⭐⭐⭐⭐

Sehr engagiert und authentisch.

Sandy

⭐⭐⭐⭐⭐

André Böttcher ist mit Abstand der angenehmste Versicherungsmakler, mit dem ich zu tun habe.
Es ist ein Vergnügen mit ihm zu arbeiten. Vielen Dank dafür…

Mücke

⭐⭐⭐⭐⭐

Herr Böttcher ist bereits seit 15 Jahren unser Ansprechpartner. Es verläuft immer alles zuverlässig und unkompliziert. Selbst wenn es einmal unübersichtlich wird, löst er unsere Probleme mit Ruhe und Weitblick. Dadurch sind wir sorgenfrei. Herrn Böttcher möchte ich allen ans Herz legen, die kompetente Hilfe in allen Versichungsbelangen brauchen und möchten.
In diesem Sinne.

Steve Schumann

⭐⭐⭐⭐⭐

Bei mir gab es durch die letzte Versicherung einige Probleme, aber auch die wurden durch Herr Böttcher professionell und schnellstmöglich aus der Welt geschafft… Herr Böttcher ist wirklich sehr freundlich und nimmt sich für alles viel Zeit, um eine bestmögliche Beratung zu gewährleisten.

Mirko „Platonymous“ Bravo

⭐⭐⭐⭐⭐

Seit Jahren betreut mich André Böttcher höchst professionell. Nur zu empfehlen.

Alexander Kühn

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Sehr freundlicher und kompetenter Versicherungsmakler. Behält auch bei schwierig ansprechbaren Versicherungen einen kühlen Kopf und erreicht dennoch zügig an ein gutes Ergebnis. Ich kann ihn als Versicherungsmakler nur empfehlen.

S. Puhlmann

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Herr Böttcher ist stets erreichbar und zuverlässig. Seit über 5 Jahren ist er mein Ansprechpartner, auch in Sachen der nachhaltigen Vermögenssicherung. Alle Informationen sind immer transparent, ehrlich und verständlich. Weiterhin möchte ich hier noch erwähnen, dass Herr Böttcher keinen Druck ausübt und mir auch zusätzlich den nervigen Papierkram mit den Versicherungen abnimmt (z.B. Versicherungsordner sortieren, Schreiben erstellen etc.). Kurzum: Eine zweifelsfreie 5-Sterne-Weiterempfehlung! Vielen Dank!

Nicel

⭐⭐⭐⭐⭐

Kompetent, fachlich, freundlich steht mit Rat und tat zur Seite und nimmt sich Zeit, kann ich nur weiterempfehlen bin sehr zufrieden ☺️

D.B.

⭐⭐⭐⭐⭐

Alles bestens, lasse mich schon seit ca. 15 Jahren von Herrn Böttcher
in Versicherungsangelegenheiten beraten. Hat immer die passende Lösung parat.

helm holz

⭐⭐⭐⭐⭐

Mein Mann & ich waren sehr zufrieden mit Hr. Böttcher. Wir möchten Ihn gerne weiterempfehlen, da er sehr zuverlässig ist & uns mit seiner Kompetenz sehr gut beraten hat.
Vielen Dank für alles!!

Kay Plotetzki

⭐⭐⭐⭐⭐

Herr Böttcher ist seit über 15 Jahren mein Ansprechpartner um das Thema Versicherung. Bei Fragen nimmt er sich Zeit und erklärt es verständlich auf eine sehr nette und unkomplizierte Art. Er ist ein kompetenter, zuverlässiger und vertrauenswürdiger Versicherungsmakler. Ich kann ihn nur weiterempfehlen! Weiter so. 👍

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