Viele Kunden einer Kfz-Haftpflichtversicherung kennen die Ausschlüsse und Einschränkungen ihres Vertrags nicht und sind bei Eintritt eines Schadenfalls enttäuscht, wenn die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht zahlt.
Die Leistungsausschlüsse und Einschränkungen können allerdings in den Allgemeinen Bedingungen (AKB) der jeweiligen Gesellschaft der Kfz-Haftpflichtversicherung nachgelesen werden. Daher haftet eine Kfz-Haftpflichtversicherung z. B. weder für Schäden, die bei der Teilnahme an Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (Wettfahrten) entstehen, noch für Schäden, die bei den dazugehörigen Übungsfahrten entstehen.
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung haftet für diese Schäden selbst dann nicht, wenn der Fahrer an behördlich genehmigten Fahrtveranstaltungen oder den dazugehörigen Übungsfahrten teilgenommen hat. Dieses erhöhte Risiko muss vom Veranstalter slbst mit einem dementsprechenden Versicherungsschutz hinterlegt werden.
Ein weiterer Ausschluss der Kfz-Haftpflichtversicherung liegt ggf. vor, wenn das Fahrzeug zu einem anderen als dem im Antrag angegebenen Zweck verwendet wird (z. B. private oder gewerbliche Nutzung). Daher sollte man die Nutzung zuvor genau abwägen. Mittlerweile lässt sich die Nutzung eines versicherten KFZs gut in eine Versicherung eingliedern, da die Formulierungen etwas aufgeweicht wurden, z.B. ‚überwiegend private Nutzung etc.
Außerdem in leistet eine Kfz-Haftpflichtversicherung auch dann nicht für Schäden, wenn der Fahrer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage war (Höchstgrenzen), das Fahrzeug sicher zu führen.
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