Auch ein Idealfahrer muss im fließenden Verkehr nicht jeweils einen solch großen Abstand zu dem vorausfahrenden Fahrzeug halten, dass er auch für den Fall, dass ihm ein beliebig schweres Fahrzeug mit beliebig hoher Ausgangsgeschwindigkeit auffährt, durch die von den genannten Parametern abhängige kollisionäre Geschwindigkeitsänderung keinesfalls auf das vorausfahrende Fahrzeug aufgeschoben werden kann.
Dies ist der Leitsatz der Entscheidung des OLG Celle vom 28.03.2012 (Az.: 14 U 156/11).
Was war passiert?
Auf einer italienischen Autobahn mussten mehrere Fahrzeuge staubedingt abbremsen. Es kam zu einem Auffahrunfall. Daran beteiligt das Wohnmobil des deutschen Klägers als vorausfahrendes Fahrzeug.
Dahinter ein Sprinter-Gespann des deutschen Beklagten zu 2), das bei der Beklagten zu 1) versichert ist und dahinter ein LKW. Die Abstände und Geschwindigkeiten waren im Einzelnen nicht mehr rekonstruierbar.
Fest stand nach der Beweisaufnahme des Landgerichts, dass das von dem Beklagten zu 2 gefahrene Sprinter-Gespann auf das vorausfahrende Wohnmobil der Klägerin aufgeschoben wurde.
In der Regel sei eine solche Aufschiebe-Kollision für den Fahrer des aufgeschobenen Fahrzeugs nur dann im Sinne von § 17 Abs. 3 StVG unabwendbar, wenn dieser den Beweis dafür führen könne, dass sein Fahrzeug ohne den Anstoß nicht auf das vordere Fahrzeug aufgefahren wäre, dass also sein Fahrzeug noch rechtzeitig zum Stehen gekommen wäre.
Die Beklagten haben nicht beweisen können, dass der Beklagte zu 2) den notwendigen Sicherheitsabstand (dieser beurteilte sich in diesem Fall nach italienischem Recht) eingehalten habe.
Die Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstandes stünde allerdings der Unabwendbarkeit der Aufschiebe-Kollision hier nicht entgegen, weil der Beklagte zu 2 die Kollision auch bei Einhaltung des erforderlichen Sicherheitsabstandes zu dem Wohnmobil nach der Stellungnahme des Sachverständigen weder verhindern noch deren Schadensfolgen hätte verringern können, so die Richter in ihrem Urteil mit dem sie die Entscheidung des Landgerichts aufhoben.
Kategorieübersicht des Experten Janke und Kloth
Erbrecht
Reiserecht
Familienrecht
Weitere Beiträge der Experten: » Janke und Kloth » Unternehmensprofil

Auffahrunfall im Ausland

Bei rot fahren und Linksabbieger

Beschaffenheitsvereinbarung oder Wissensmitteilung?

Betriebsgefahr und Richtgeschwindigkeit

Das Fahrrad und der Zebrastreifen

Das umgekippte Motorrad

Der verselbständigte Einkaufswagen

Der verunfallte Unfallhelfer

Die Mär vom O und der Winterreifenpflicht

Die vergessene Geschwindigkeitsbeschränkung

Entgeltliche Herstellergarantie beim Kfz-Kauf

Erheblichkeit eines Mangels beim Neuwagenkauf

Auffahrunfall im Ausland

Bei rot fahren und Linksabbieger

Beschaffenheitsvereinbarung oder Wissensmitteilung?

Betriebsgefahr und Richtgeschwindigkeit

Das Fahrrad und der Zebrastreifen

Das umgekippte Motorrad

Der verselbständigte Einkaufswagen

Der verunfallte Unfallhelfer

Die Mär vom O und der Winterreifenpflicht

Die vergessene Geschwindigkeitsbeschränkung

Entgeltliche Herstellergarantie beim Kfz-Kauf
