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Janke und Kloth

28. März 2024
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Janke und Kloth

Janke und Kloth – Partnerschaft von Rechtsanwälten

 

„Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren;  und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren.“ Mahadma Gandhi

Was erwarten Sie von Ihrem Rechtsanwalt? Wie stellen Sie sich die Zusammenarbeit mit ihm vor? Nach welchen Kriterien wählen Sie einen Rechtsanwalt aus?

Das sind alles Fragen, die nur Sie beantworten können. Wir möchten uns hier vorstellen, damit Sie einen Eindruck gewinnen, wer wir sind und prüfen können, ob eine Zusammenarbeit mit uns für Sie interessant ist.

Unsere Kanzlei besteht seit 2005. Wir, die Rechtsanwälte Folkert Janke und Yvonne Kloth-Janke stehen seitdem Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen europaweit bei der Bewältigung juristischer Aufgaben und Probleme mit Rat und Tat zur Seite. Wir beraten sie umfassend in juristischen Fragen und vertreten ihre Interessen sachlich und bestimmt unter anderem auf folgenden Rechtsgebieten:

Wir schätzen den direkten Kontakt zu unseren Mandanten und eine offene vertrauensvolle Zusammenarbeit. Es ist uns wichtig, dass Sie unsere Arbeit nachvollziehen können und dass sie gut informiert und sicher in einem Rechtsstreit oder gegenüber Geschäftspartnern auftreten können.

In den nebenstehenden Beiträgen haben wir einige Themen für  Sie aufbereitet, von denen wir glauben, dass sie interessant für Sie sein könnten.

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, können Sie uns wie folgt erreichen:

Rechtsanwälte Janke & Kloth
Möllendorffstraße 3
10367 Berlin

Telefon 030/551 528 75
Telefax 030/551 528 79

www.rae-juk.de

Gebrauchsanleitung für Rechtsanwälte

 

Wir bieten Ihnen einen besonderen Service in deutsch-französischen Rechtsangelegenheiten.

Unsere enge Kooperation mit der Kanzlei Odile Lary-Bacquaert in Paris sowie die zweisprachige Betreuung in beiden Kanzleien ermöglichen Ihnen eine umfassende Beratung und Vertretung in beiden Ländern.

Seit 2009 betreuen Rechtsanwältin Yvonne Kloth-Janke und Maître Odile Lary-Bacquaert gemeinsam Fälle im Bereich des Familienrechts wie bspw. die Regelung von Scheidungsfolgen bei binationalen Ehescheidungen und ebenso wirtschaftsrechtliche Mandate wie bspw. die Geltendmachung von vertragsrechtlichen Ansprüchen französischer Unternehmen in Deutschland und deutscher Unternehmen in Frankreich.

Die Zusammenarbeit hat für Sie den Vorteil, dass Sie einen Ansprechpartner in Ihrem Heimatland haben, der zugleich die Verfolgung Ihrer Ansprüche im Nachbarland koordiniert und unterstützt.

Nous vous offrons un service spécial dans les affaires franco-allemandes.

Notre coopération avec le cabinet Odile Lary-Bacquaert à Paris et l’accompagnement bilingue dans les deux cabinets vous permettent la consultation juridique et la représentation devant les tribunaux dans les deux pays.

Depuis 2009 Maître Lary-Bacquaert et Me Kloth-Janke (Rechtsanwältin) travaillent ensemble en particulier dans des dossiers de droit familial (règlement des conséquences de divorces binationaux ou de de séparations familiales hors mariage binationales) et des dossiers de droit des affaires où elles accompagnent des litiges commerciaux d’entreprises francaises en Allemagne et d’entreprises allemandes en France.

La coopération a pour avantage, que vous avez ainsi un contact direct avec un avocat dans votre pays, qui coordonne et suit vos intérêts et un avocat dans le pays voisin qui travaillent tous deux en étroite collaboration.


Anbieterkennzeichung dieses Expertenprofils:

Janke & Kloth, Partnerschaft von Rechtsanwälten
AG Charlottenburg PR 593 B (USt-Id Nr. DE262232462)

Vertretungsberechtigte Gesellschafter:
Rechtsanwalt Folkert Janke
Rechtsanwältin Yvonne Kloth-Janke

Möllendorffstraße 3, D-10367 Berlin

Tel:  +49 (0)30 / 551 528-75
Fax: +49 (0)30 / 551 528-79
E-Mail: info (at) rae-juk.de

Den Betreibern dieses Expertenprofils ist nach Bestehen des zweiten juristischen Staatsexamens von der Bundesrepublik Deutschland die Berechtigung zum Führen der Bezeichnung Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin verliehen worden. Zuständige Aufsichtsbehörde für die o.g. Rechtsanwälte ist die Rechtsanwaltskammer Berlin.

Die berufsrechtlichen Regelungen sind u.a. in der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), der Fachanwaltsordnung (FAO), der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und dem Rechtsanwalts- vergütungsgesetz (RVG) geregelt. Eine vollständige Auflistung der berufsrechtlichen Regelungen für uns Rechtsanwälte finden Sie auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer unter: Berufsrechtliche Regelungen.

 

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