Wenn der Versicherungsnehmer einer Hausratversicherung innerhalb Deutschlands umzieht, besteht der Versicherungsschutz der Hausratversicherung am alten Versicherungsort und simultan für den neuen Versicherungsort. Dies gilt für 1-12 Monate – je nach Zusammenhang.
In der Zeit des Umzugs sind also beide Wohnungen durch die Hausratversicherung versichert.
Inhaltsverzeichnis zu Umzug: Hausratversicherung
» Umzug: Hausratversicherung – neue Wohnung / neues Haus
» Umzug: Hausratversicherung – Umzugsbeginn
» Umzug: Hausratversicherung – Mehrere Wohnungen
» Umzug: Hausratversicherung – Umzug ins Ausland
» Umzug: Hausratversicherung – Meldung an Versicherung
» Umzug: Hausratversicherung – Trennung von Paaren
» Umzug: Hausratversicherung – Sonderkündigungsrecht
» Kontakt / Ihre Fragen
Umzug Hausratversicherung: Der Umzug in eine neue Wohnung / neues Haus
Umzug: Hausratversicherung – neue Wohnung / neues Haus
André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin
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Die bestehende Hausratversicherung muss nicht gekündigt werden!
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Umzug Hausratversicherung: So wird der Umzugsbeginn festgelegt
Umzug: Hausratversicherung – Umzugsbeginn
Was gilt als Umzugsbeginn?
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Umzug Hausratversicherung – Zweitwohnsittz in Deutschland
Umzug: Hausratversicherung – Mehrere Wohnungen
Empfehlenswert ist hierbei, zeitnah die neuen Umstände zur Nutzung der Wohung bzw. des Hauses der Hausratversicherung mitzuteilen! Denn durch die Art der Nutzung (dauerhaft oder temporär) ändern sich eventuell einige Grundlagen zur Einstufung des Versicherungsbeitrages.
André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin
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Umzug Hausratversicherung – neue Wohnung befindet sich im Ausland
Umzug: Hausratversicherung – Umzug ins Ausland
Umzug Hausratversicherung: Das sollten Sie zeitnah umsetzen
Umzug: Hausratversicherung – Meldung an Versicherung
Mitteilung zur neuen Wohnung / zum neuen Haus
Was ist zu beachten (Obliegenheiten des Versicherungsnehmers!)
- Der Bezug der neuen Wohnung sollte der Hausratversicherung spätestens mit dem Beginn des Einzugs als auch mit der Angabe der neuen Wohnfläche in Quadratmetern mitgeteilt werden, z.B. per E-Mail.
- Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen vereinbart (selten), so ist der Hausratversicherung in Textform mitzuteilen, ob entsprechende Sicherungen in der neuen Wohnung vorhanden sind.
- Verändert sich mit dem Wohnungswechsel der Wert des Hausrats und/oder die Wohnfläche, sollte der Versicherungsschutz dementsprechend angepasst werden.
André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin
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Umzug Hausratversicherung: Ehe/Paar trennt sich
Umzug: Hausratversicherung – Trennung von Paaren
Das ist bei der Trennung von Paaren in der Hausratversicherung zu beachten.
Unter Umständen gilt hierbei eine andere Grundlage zur Versicherungsdauer für beide Wohnungen.
Daher ist es sinnreich, sich mit Ihrem Versicherungsmakler individuell abzustimmen, um eventuelle Nachteile durch einen Schadensfall abwenden zu können.
André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin
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Umzug Hausratversicherung – außerordentliche Kündigung
Umzug: Hausratversicherung – Sonderkündigungsrecht
Änderung der Tarifzone – Beitragserhöhung
Falls Sie durch den Wohnungswechsel, aufgrund der Veränderung der Tarifzone, einen höheren Beitrag (Änderung der Prämiensätze) der Hausratversicherung zahlen müssen, haben Sie ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht. Dieses Sonderkündigungsrecht erlischt 4 Wochen nach Zugang (Informationsschreiben per Post, per E-Mail) der Prämienerhöhung zur Hausratversicherung.
Wohnung auflösen – Risikowegfall
Sollte man seine Wohnung auflösen, weil man z.B. ins Ausland zieht, endet die Hausratversicherung durch einen sog. Risikofortfall (Risikowegfall). Es ist also kein Risiko mehr zu versichern. Demnach ist ab Tag der Kenntnis des Versicherers bzw. einen Tag darauf der Vertrag obsolet.
Vertragsaufhebung aufgrund einer Doppelversicherung
Wer mit seinem Partner (Ehepartner, Lebenspartner) zusammenzieht, kann ebenso seine Hausratversicherung kurzfristig kündigen, sofern der Partner auch eine Hausratversicherung hat.
Hierzu gibt es jedoch zwei verschiedene Wege, um dies umzusetzen. Als Voraussetzung für die Entscheidung sollte man seinen Versicherungsmakler ansprechen, um die optimale Lösung zu finden.
Um herauszufinden, welcher Weg für Sie der optimale ist, muss man sich tatsächlich den Einzelfall ansehen und individuell überprüfen.
André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin
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