Wenn man als Versicherungsnehmer einer Hausratversicherung einen Schaden feststellt, so ist man verpflichtet den Schaden möglichst so gering wie möglich zu halten (Schadenminderungspflicht) und diesen umgehend bei seiner Hausratversicherung und eventuell der Polizei (z.B. bei Einbruch-/ Diebstahl) anzuzeigen (Obliegenheiten).
Dabei ist es besonders wichtig, dass man der Hausratversicherung und ggf. der Polizei ein möglichst vollständiges Verzeichnis aller beschädigten und/ oder gestohlenen Gegenstände vorlegen kann. Hierbei sollte das jeweilige Verzeichnis an Versicherung und an die Polzei nicht abweichen!
Am Besten ist es für den Versicherungsnehmer natürlich, wenn ihm noch Rechnungen, Quittungen, Kreditkartenabrechnungen, Expertisen und ähnliche Dokumente vorliegen, die das Eigentum dieser Gegenstände gegenüber der Hausratversicherung beweisen.
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Zudem ist es sehr empfehlenswert, den eigenen Hausrat zusätzlich zu fotografieren, damit die Hausratversicherung die entwendeten oder beschädigten Gegenstände auch ersetzt. Weiterhin ist es natürlich hilfreich der Polizei aufgrund eines Diebstahls detaillierte Auskunft geben zu können.
Des Weiteren empfiehlt es sich, sowohl die Auflistung als auch die Fotografien der Gegenstände in regelmäßigen Zeitabständen für die Hausratversicherung auf den aktuellen Stand zu bringen, um bei einem Schadenfall nach Möglichkeit nichts zu vergessen.
Bitte denken Sie auch an die Gegenstände im Keller, der Garagen, in Nebengebäuden & Dachböden, die im Rahmen der Hausratversicherung ebenfalls abgesichert sind.
Tipp
Bewahren Sie die Auflistungen und Fotografien für die Hausratversicherung nach Möglichkeit nicht im eigenen Wohnraum auf, damit sie bei einem Schadenfall nicht vernichtet werden oder abhandenkommen können. Eine sinnvolle Alternative wäre die Aufbewahrung der Dokumente für die Hausratversicherung bei Familienangehörigen, Freunden oder eventuell in einem Bankschließfach.
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