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Private Unfallversicherung

25. April 2024
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Private Unfallversicherung

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Die private Unfallversicherung zahlt die vereinbarte Leistung, wenn durch einen Unfall eine dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung vorliegt. Darüber hinaus sind überwiegend der Unfalltod und weitere Leistungen mitversichert.

Bei Unfallfolgen, die nicht dauerhaft sind, zahlt die private Unfallversicherung diverse Zusatzleistungen – je nach Tarif. Ein messbarer Vorteil ist, dass die private Unfallversicherung, gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung – 24 h je Tag und weltweit – ihren Versicherungsschutz entfaltet.

Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) leistet hingegen lediglich den jeweiligen Weg zur Arbeit und zurück sowie den Aufenthalt während der Arbeit. Demzufolge ist der überwiegende Teil des Tages gar nicht bzw. nicht ausreichend abgesichert.

Weiterhin ist die Leistung der (GUV) in ihrer Leistungshöhe begrenzt.

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André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin

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Unfallversicherung: Was ist versichert?

Wer als versicherte Person einen Unfall erleidet, erhält, je nach Außmaß der körperlichen Beeinträchtigung, die vertraglich vereinbarte Leistung. Die Leistungen einer Unfallversicherung sind sehr vielfältig, so dass ich hier nicht jeden Part, der möglich ist, in jedem Detail näher beleuchten kann.

Entscheidend ist, das der Vertrag wirksam ist und sich z.B. nicht in einem Mahnstatus zum Beitrag (Zahlungsweise) befindet, der den Versicherungsschutz infolge grundlegend verwehren würde.

Unfallversicherung: Wer ist versichert?

In jeder privaten Unfallversicherung ist nur die Person versichert, die im Versicherungsschein aufgeführt wird, die sog. versicherte(n) Person(en). Die versicherte Person wird mindestens durch den Vornamen und Familiennamen als auch über das dazugehörige Geburtsdatum festgeschrieben.

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Unfallversicherung: Wo besteht Versicherungsschutz?

  • Der Versicherungsschutz in der privaten Unfallversicherung besteht weltweit.
  • In der privaten Unfallversicherung wird der Versicherungsschutz rund um die Uhr gewährt – also 24/7.

Unfallversicherung: Was ist ein Unfall?

Der Unfall bzw. Unfallbegriff wird wie folgt definiert:

Ein Unfall ist ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) auf die versicherte Person, die eine unfreiwillige Gesundheitsschädigung für den Versicherten zur Folge hat.

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Unfallversicherung: Was ist nicht versichert?

Ausgeschlossen vom Leistungsumfang der privaten Unfallversicherung sind in der Regel folgende Positionen:

  • Unfälle der versicherten Person durch Bewusstseinsstörungen, wenn diese vorwiegend…
  • durch den Konsum von Alkohol hervorgerufen werden und der Unfall beim Führen von Kraftfahrzeugen (Motorrad, PkW, LkW etc.) mit einer Blutalkoholkonzentration von über 1 Promille (Promilleberechnung) eintritt oder…
  • auf die Einnahme von sonstigen Rauschmitteln oder Drogen zurückgehen.

Private Unfallversicherung: Bewusstseinsstörung

Eine Bewusstseinsstörung liegt vor, wenn die versicherte Person der privaten Unfallversicherung in ihrer Reaktions- und Aufnahmefähigkeit derart beeinträchtigt ist, dass sie den Anforderungen der bestimmten Gefahrenlage nicht mehr gewachsen ist.

Private Unfallversicherung: Beispiele zur Bewusstseinsstörung

  • Die versicherte Person kommt aufgrund von Alkoholkonsum (1,5 Promille) mit seinem Auto von der Straße ab und wird dadurch schwer verletzt. Leider bleibt aufgrund der erheblichen Verletzungen eine dauerhafte körperliche Einschränkung gegeben.
  • Eine versicherte Person balanciert unter dem Einfluss von Drogen auf einem Geländer, stürzt ab und verletzt sich währenddessen erheblich am rechten Arm. Der Arm heilt leider nicht aus, so dass leider eine dauerhafte Invalidität bestehen bleibt.

Private Unfallversicherung: Straftaten sind nicht mitversichert

Sollte die versicherte Person einen Unfall erleiden, der durch eine versuchte oder vorsätzlich begangene Straftat entstehen, ist dies ebenso nicht durch die private Unfallversicherung gedeckt.

Private Unfallversicherung: Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse

Unfälle, die die versicherte Person unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse erleidet, sind per sé nicht mitversichert.

Wird die versicherte Person auf einer Reise im Ausland überraschend von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen betroffen, gilt der Ausschluss zum Versicherungsschutz nicht. Der Versicherungsschutz erlischt jedoch infolge am Ende des siebten Tages nach Beginn eines Krieges oder Bürgerkrieges auf dem Gebiet des Staates, in dem sich die versicherte Person aufhält.

Sollte die versicherte Person bei Reisen in oder durch Staaten, auf deren Gebiet bereits Krieg oder Bürgerkrieg herrscht, verwickelt werden oder sogar aktiv an dem bestehenden Krieg oder Bürgerkrieg teilnehmen, besteht grundlegend kein Versicherungsschutz.

Unfälle, die durch biologische, atomare oder chemische Waffen verursacht werden, sind zudem auch nicht versichert.

Private Unfallversicherung: Wettfahrten mit einem Kraftfahrzeug

Unfälle der versicherten Person, die durch die Teilnahme an Rennen mit Motorfahrzeugen verursacht werden, sind nicht in den Versicherungsschutz eingeschlossen.

Unter einem Teilnehmer ist folgendes zu verstehen:

  • jeder Fahrer,
  • Beifahrer oder
  • Insasse des Motorfahrzeugs.

Private Unfallversicherung: Was sind Wettfahrten?

Rennen sind solche Wettfahrten oder dazugehörige Übungsfahrten, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt und diese absolviert werden.

Eintrag im Glossar

Bergungskosten: private Unfallversicherung

Bergungskosten

Bergungskosten

Den Begriff Bergungskosten findet man im Regelfall in der privaten Unfallversicherung. Die ...
Bergungskosten

Bergungskosten

Den Begriff Bergungskosten findet man im Regelfall in der privaten Unfallversicherung. Die Versicherungssumme für Bergungskosten wird oft pauschal im Vertrag festgelegt. Ersetzt werden nach ...

Unfallversicherung: Welche Personen sind nicht versicherbar?

Diese Frage ist gar nicht so einfach bzw. pauschal zu beantworten, da es zumeist von der Regelung der jeweiligen Versicherung und von der „Tarifgeneration“ abhängig ist. Das bedeutet jede Versicherung setzt ggf. eine andere Maßgabe, so dass es zwischen dem Pflegegrad 2 – 4 festgeschrieben ist.

Häufig ist in älteren Vertragen – vor 2012 – eine etwas bessere Regelung zum Pflegegrad gegeben.

Private Unfallversicherung: Die Grundsatzregelung zu dem Thema

Personen, die pflegebedürftig sind oder während der Vertragslaufzeit pflegebedürftig werden, sind nicht bzw. nicht mehr versicherbar. Demzufolge erlischt auch der bestehende Versicherungsschutz, obwohl die laufende Beitragszahlung gegeben und kein Verzug der Zahlung besteht.

Sollte der „MDK“ (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) einen Pflegegrad verbindlich festgestellt, also schriftlich bestätigt haben, sollte man dies möglichst umgehend der privaten Unfallversicherug mitteilen.

Private Unfallversicherung: Pflegebedürftigkeit → § 15 SGB XI

Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen.

 

Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können.

 

Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – und mit mindestens der in § 15 SGB XI (§ 15 → Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument, Zweites Kapitel – Leistungsberechtigter Personenkreis (§§ 14 – 19) ) festgelegten Schwere bestehen.

Informationsquelle der Definition: Bundesministerium für Gesundheit

Unfallversicherung: Leistungen

Die Leistung der privaten Unfallversicherung ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG), unter dem § 178 geregelt.

Private Unfallversicherung: Fälligkeit der Leistung

Erkennt die private Unfallversicherung den Leistungsanspruch des Versicherungsnehmers  an oder hat sich die Unfallversicherung mit dem Versicherungsnehmer über den Grund und die Höhe geeinigt, wird im Regelfall innerhalb von 14 Tagen gezahlt.

Private Unfallversicherung: Vorschusszahlungen

Wird anhand der eingereichten Unterlagen (Schadenschilderung, ärztliche Einschätzung etc.) die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach festgestellt, kann jedoch noch nicht abschließend beurteilt werden, zahlt die private Unfallversicherung – auf Wunsch des Versicherungsnehmers – angemessene Vorschüsse.

Was hierzu als angemessenen angesehen darf, ist im Einzelfall zu beurteilen.

Private Unfallversicherung: Leistungsübersicht

R

Fragen und Antworten

Was ist Krankenhaustagegeld?

Dauer

Das vertraglich vereinbarte Krankenhaustagegeld, z.B. 10,- Euro, wird längstens für 5 Jahre (1.825 Tage), ab dem Tag des Unfalls gezahlt.

Leistungsvoraussetzungen

Die versicherte Person ist infolge eines Unfalls in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung.

  • Zahlung für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung,
  • Ab dem 4. Kalendertag der vollstationären Behandlung häufig in der doppelten Höhe (unser Bsp.: 20,- Euro, ab dem 4. Tag;
  • Oft mitversichert: für 3 Tage bei ambulanten Operationen;
  • Zusätzlich wird für jeden Kalendertag der Unterbringung einer Begleitperson (Mama, Papa) im Krankenhaus (Rooming-In) bezahlt.

Voraussetzung für das „Rooming-In“ ist, dass das versicherte Kind (versicherte Person) zum Zeitpunkt des Unfalls das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte.

Hinweis: Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen als auch eine Kur gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung.

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Was ist eine Invaliditätssumme?

Inhalt folgt…

 

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Was ist eine Unfallrente?

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Was sind Bergungskosten?

Inhalt folgt…

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Was ist eine Todesfallleistung?

Inhalt folgt…

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Was ist eine Sofortleistung?

Inhalt folgt…

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Was bedeutet kosmetische Operationen?

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Was versteht man unter dem Genesungsgeld?

Inhalt folgt…

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Was ist eine Gliedertaxe?

Inhalt folgt…

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Unfallversicherung: Prämie (Beitrag) / Zahlungsweise

Private Unfallversicherung: Prämie (Beitrag)

Die Prämie einer privaten Unfallversicherung richtet sich nach der

  • Gefahrengruppe (A ) → kaufmännische Berufe,
  • Gefahrengruppe (B) → handwerkliche Berufe,
  • des Eintrittsalters,
  • der Versicherungssumme (Grundsumme),
  • der Höchstleistung (z.B. durch eine Progression oder Mehrleistung im Vertrag),
  • zusätzlicher Leistungsbausteine, z.B. einer Unfallrente, Krankenhaustagegeld, Todesfallleistung, Genesungsgeld,
  • eventuell anhand der Laufzeit des Versicherungsvertrages (1- max. 3 Jahre) und

Eintrag im Glossar

Genesungsgeld: private Unfallversicherung

Genesungsgeld

Genesungsgeld

Das Genesungsgeld - auch als verbessertes Genesungsgeld bezeichnet - wird immer für die selbe ...
Genesungsgeld

Genesungsgeld

Das Genesungsgeld - auch als verbessertes Genesungsgeld bezeichnet - wird immer für die selbe Anzahl der Kalendertage, die die versicherte Person in vollstationärer Behandlung war, gezahlt. Eine ...

Private Unfallversicherung: Zahlungsweise

Grundsätzlich kann der Beitrag der privaten Unfallversicherung wie folgt gezahlt werden:

  • monatlich (ZW 1/12),
  • vierteljährlich (ZW 1/4),
  • halbjährlich (ZW 1/2) oder
  • monatlich (ZW 1/12).

Tipp: Die Versicherer verzichten bei jährlicher Zahlungsweise auf einen Ratenzahlungszuschlag. Je nach Zahlungsweise spart man hierzu zwischen 3% und 6% p.a.

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Ansprüche von Hinterbliebenen eines privat Unfallversicherten gegen die private Unfallversicherung können bei einem Tod durch Ertrinken entfallen; Urteil des Oberlandesgericht Nürnberg vom 19.5.2011 – Az.: 8 U 1906/10. Ein Mann war privat unfallversichert. Er tauchte und verstarb während des Tauchens. Der Vater des Versicherungsnehmers war sein Erbe und machte wegen des Ertrinkens seines ...
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Private Unfallversicherung muss bei allergischer Reaktion zahlen

Private Unfallversicherung muss bei allergischer Reaktion zahlen

Das Essen nusshaltiger Schokolade eines Allergikers kann als Unfall anzusehen sein wegen dem eine private Unfallversicherung schadensersatzpflichtig sein kann; Urteil des Oberlandesgericht München vom 1.3.2012 – 14 U 2523/11. Ein geistig Behinderter im Alter von 15 Jahren aß Schokolade. Der Jugendliche hatte eine Nussallergie. Weiterhin war er über eine private Unfallversicherung ...
Private Unfallversicherung muss Querschnittslähmung durch Sexunfall zahlen

Private Unfallversicherung muss Querschnittslähmung durch Sexunfall zahlen

Sex kann ein von außen wirkendes Ereignis sein, für dessen Schadensfolgen eine private Unfallversicherung schadensersatzpflichtig sein kann, Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf vom 21.9.1999 – Az.: 4 U 153/98.Eine Frau und Versicherungsnehmerin hatte Sex mit ihrem Partner. Durch einen Aufprall auf das Bettgestell während des Geschlechtsaktes wurde die Frau querschnittsgelähmt. Dies kam ...
Recht auf Neubemessung der Unfallfolgen

Recht auf Neubemessung der Unfallfolgen

Grundsätzlich schränkt die Klagefrist eines privat Unfallversicherten gegen seine Unfallversicherung das Recht des Versicherten auf Neubemessung der Unfallfolgen nicht ein; OLG Frankfurt/M. vom 17.6.2009 – Az. 7 U 218/08. Hintergrund dieser Entscheidung war, dass bestimmte Fristen bei der Leistungsentscheidung der Unfallversicherung durch den Versicherten zu wahren sind. So musste der ...
Trotz möglicher Selbstverstümmelung muss private Unfallversicherung zahlen

Trotz möglicher Selbstverstümmelung muss private Unfallversicherung zahlen

Eine private Unfallversicherung hat ihrem Versicherungsnehmer den Schaden zu ersetzen, auch dann, wenn eine Selbstverstümmelung zwar möglich erscheint, jedoch nicht nachgewiesen werden kann, Urteil des Oberlandesgericht Schleswig-Holstein vom 23.6.2011 – Az.: 16 U 134/10. Eine Versicherungsnehmerin hatte eine private Unfallversicherung abgeschlossen. Hierbei waren feste Summen als ...
Umgeknickt, Achillessehne gerissen

Umgeknickt, Achillessehne gerissen

Ein Versicherungsnehmer, der beim Begehen einer Einfahrt umknickt und sich deswegen die Achillessehne reißt, hat keinen Anspruch wegen dieses Ereignisses gegen seinen Unfallversicherer; Urteil des LG Dortmund – Az. 2 O 362/07. Es liege in dem normalen Begehen und darauf folgenden Umknicken bereits kein Unfall vor. Bei einer solchen Alltagshandlung fehlt es an der plötzlichen Einwirkung von ...
Unfallversicherung: Sehnenriss beim Koffer entladen stellt keinen Anspruch für Taxifahrer dar

Unfallversicherung: Sehnenriss beim Koffer entladen stellt keinen Anspruch für Taxifahrer dar

Ein Taxifahrer, der sich Verletzungen bei Ausladen von Fahrgastgepäck zuzieht hat nicht unbedingt Ansprüche auf Leistungen seiner Unfallversicherung; Urteil des Oberlandesgericht Hamm vom 11.2.2011 – Az.: I-20 U 151/10. Ein Taxifahrer fuhr einen Fahrgast während seiner Dienstzeit. Er entlud das Gepäck für den Fahrgast. Beim Entladen des Koffers des Fahrgastes riss dem Taxifahrer eine Sehne ...
Vorschäden müssen angegeben werden

Vorschäden müssen angegeben werden

Bei einem Unfallversicherungsfall sind Vorschäden auch dann zu berücksichtigen, wenn sie aus einem Versicherungsfall während der Versicherungsdauer herrühren und dieser vorherige Versicherungsfall nicht fristgerecht geltend gemacht wurde; BGH vom 8.7.2009. In dieser Entscheidung bezieht sich der Bundesgerichtshof auf die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, aus denen hervorgeht, dass ein ...
Vortäuschung einer Pflegebedürftigkeit

Vortäuschung einer Pflegebedürftigkeit

Wenn ein Versicherungsnehmer seiner Versicherung gegenüber Pflegebedürftigkeit vortäuscht, rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung sowohl der Pflegeversicherung als auch der Unfallversicherung; Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 14.11.2008 – 10 U 592/07.Grundsätzlich, so die hier entscheidenden Richter, seien an Kranken- und Pflegeversicherungskündigungen erhöhte Anforderungen zu ...

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André Böttcher » Versicherungsmakler Berlin
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50 Google Bewertungen
Withold B.
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Dagmar Butzke
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Nett, höflich, zuvorkommend und kompetente Beratung. Kann ich nur weiterempfehlen.
F. K.
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Ralf Korschilgen
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Monika Puhlmann
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Helena Kreutzer
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Elina Plata
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Ira Baudisch
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Stephan Baudisch
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André Böttcher Versicherungsmakler Berlin: Das sagen Kunden und Interessenten über mich

Kundenmeinungen → Rezensionen auf Google

D. Winkelmann
⭐⭐⭐⭐⭐

„Immer ein korrektes Auftreten gepaart mit Erfahrung und Einfühlungsvermögen in die jeweils aktuelle Situation zeichnen Herrn Böttcher aus. Seit einigen Jahren werde ich sehr gut betreut und bin nie enttäuscht worden. Er findet immer die beste Lösung die zur jeweiligen Person passt. An dieser Stelle möchte ich herzlichen Dank sagen für eine schnelle und kompetente Beratung in der aktuellen Angelegenheit, ein Gespräch mit Ihnen ist immer eine Bereicherung 👍“

Kathrin Cowan
⭐⭐⭐⭐⭐

André Böttcher steht mir jetzt seit 17 Jahren stets zuverlässig, kompetent und hilfreich zur Seite, wenn es um Versicherungen aller Art geht. Er ist immer bereit, mir alles genau zu erklären, geduldig und freundlich dabei.Ich fühle mich sehr gut aufgehoben & sehe meine Interessen gewahrt.
Ich kann ihn guten Gewissens weiter empfehlen.

Kenneth

⭐⭐⭐⭐⭐

Das Gespräch mit Herrn Böttcher war sehr angenehm. Er konnte all unsere Fragen beantworten und hat jeweils gute Tipps gegeben, wo man noch nachbessern könnte. Für alle, die sich einen Überblick über ihre Versicherungen verschaffen möchten, ist diese Beratung einfach perfekt.

T. Machnick

⭐⭐⭐⭐⭐

Sehr gute und kompetente Beratung. Man fühlt sich gut aufgehoben und bekommt immer ein optimal ausgearbeitetes Angebot. Herr Böttcher nimmt sich die Zeit, Themen verständlich zu erläutern und das auf eine sehr nette und unkomplizierte Art.

Benjamin Himmler

⭐⭐⭐⭐⭐

„Sehr hilfsbereit und freundlich, ohne aufdringlich zu sein oder unangenehm zu einer Entscheidung zu drängen. So sollte Beratung sein.“

Patrick Dimke

⭐⭐⭐⭐⭐

Nach einer Empfehlung stellte ich schnell fest: Schön, dass es auch Makler gibt, die nicht ausschließlich auf Profit aus sind. Ein schönes Fundament ist und bleibt Vertrauen – meins hat er!

S. Kluge

⭐⭐⭐⭐⭐

Professionelle Analyse meiner bisher abgeschlossenen Versicherungen und kompetente Beratung.
Sehr zu empfehlen!

E. Pasko

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Lieber Herr Böttcher,
ich bedanke mich vielmals für Ihren Einsatz!
Der beste Versicherungsmakler, den ich je kannte.
Professionell, hilfsbereit und vor allem sehr menschlich!
1000.000.000.000 mal zu empfehlen.

Marco Aldinger

⭐⭐⭐⭐⭐

Klärt alle Sachverhalte, auch Probleme, schnell und unkompliziert. Fühle mich in sehr guten Händen.

Folkert Janke

⭐⭐⭐⭐⭐

Ich habe Herrn Böttcher über die Jahre als zuverlässigen Geschäftsmann kennengelernt. Zusagen werden eingehalten. Die Kommunikation mit ihm erfolgt schnell, unkompliziert und reibungslos.

Kiljan Schneider

⭐⭐⭐⭐⭐

Ich bin sehr zufrieden mit ihm, da ich überhaupt keine Ahnung hatte wegen den Versicherungen. Er hat mich gut beraten und ist auch auf meine Wünsche eingegangen. Kann ich nur weiterempfehlen.

A.S.

⭐⭐⭐⭐⭐

Ich bedanke mich ganz herzlich für sehr professionelle, kompetente Beratung von Herrn Böttcher. Top Angebote, Top Leistung, sehr angenehme Gespräche. Äußerst Empfehlungswert.

E. Geretschläger

⭐⭐⭐⭐⭐

Seit 1999 bin ich Kunde von Herrn Böttcher. Begonnen hat damals alles mit einer Kfz-Versicherung. Seitdem läuft alles zuverlässig und ohne jegliche Probleme. Ich bin froh, dass Herr Böttcher seit einiger Zeit Versicherungsmakler ist, denn dadurch konnte er mir meine Haurat- und Haftpflichtversicherung um rund 50% preiswerter machen.

Tomasz Gingold

⭐⭐⭐⭐⭐

Sehr engagiert und authentisch.

M. Behrendt

⭐⭐⭐⭐⭐

Herr Böttcher ist bereits seit 15 Jahren unser Ansprechpartner. Es verläuft immer alles zuverlässig und unkompliziert. Selbst wenn es einmal unübersichtlich wird, löst er unsere Probleme mit Ruhe und Weitblick. Dadurch sind wir sorgenfrei. Herrn Böttcher möchte ich allen ans Herz legen, die kompetente Hilfe in allen Versichungsbelangen brauchen und möchten.
In diesem Sinne.

Steve Schumann

⭐⭐⭐⭐⭐

Bei mir gab es durch die letzte Versicherung einige Probleme, aber auch die wurden durch Herr Böttcher professionell und schnellstmöglich aus der Welt geschafft… Herr Böttcher ist wirklich sehr freundlich und nimmt sich für alles viel Zeit, um eine bestmögliche Beratung zu gewährleisten.

Mirko „Platonymous“ Bravo

⭐⭐⭐⭐⭐

Seit Jahren betreut mich André Böttcher höchst professionell. Nur zu empfehlen.

S. Puhlmann

⭐⭐⭐⭐⭐

Herr Böttcher ist stets erreichbar und zuverlässig. Seit über 5 Jahren ist er mein Ansprechpartner, auch in Sachen der nachhaltigen Vermögenssicherung. Alle Informationen sind immer transparent, ehrlich und verständlich. Weiterhin möchte ich hier noch erwähnen, dass Herr Böttcher keinen Druck ausübt und mir auch zusätzlich den nervigen Papierkram mit den Versicherungen abnimmt (z.B. Versicherungsordner sortieren, Schreiben erstellen etc.). Kurzum: Eine zweifelsfreie 5-Sterne-Weiterempfehlung! Vielen Dank!

Nicel

⭐⭐⭐⭐⭐

Kompetent, fachlich, freundlich steht mit Rat und tat zur Seite und nimmt sich Zeit, kann ich nur weiterempfehlen bin sehr zufrieden ☺️

helm holz

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Mein Mann & ich waren sehr zufrieden mit Hr. Böttcher. Wir möchten Ihn gerne weiterempfehlen, da er sehr zuverlässig ist & uns mit seiner Kompetenz sehr gut beraten hat.
Vielen Dank für alles!!

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