Eine private Unfallversicherung schützt den Versicherten vor finanziellen Folgen, die infolge eines Unfalles entstehen können. Wenn der Schadenfall eintritt, zahlt die private Unfallversicherung eine Kapitalleistung und/oder eine Unfallrente an den Versicherten.
Einen Unfall definieren die Anbieter der privaten Unfallversicherung zumeist als ein plötzlich von außen auf den Körper des Versicherten wirkendes Ereignis, welches eine unfreiwillige sowie dauerhafte Gesundheits- schädigung/ Invalidität nach sich zieht.
Versicherungen, die eine private Unfallversicherung anbieten, unterscheiden zwischen zwei Gefahrengruppen: Gruppe A (Personen mit kaufmännischer/verwaltender Tätigkeit und grundsätzlich Frauen) & Gruppe B (Personen mit körperlicher/handwerklicher Tätigkeit).
Da sich die Angebote der privaten Unfallversicherung je nach Versicherer stark unterscheiden, lohnt sich defintiv ein genauer Vergleich der verschiedenen Tarife.
Folgende Leistungsbausteine sind bzw. können in der privaten Unfall- versicherung versichert sein:
- Bergungskosten
- Invaliditätsleistung
- ggf. Genesungsgeld
- kosmetische Operationen
- Unfall-/Krankenhaustagegeld
- ggf. eine Unfalltodesfallsumme
- ggf. Zahlungen bei Knochenbrüchen
- Sofortzahlungen bei schweren Verletzungen
- verbesserte Gliedertaxe zur Beurteilung des Invaliditätsgrades
- wählbare Progression, damit die Invaliditätsentschädigung über- proportional zum Invaliditätsgrad ansteigt
Zusätzlich bieten einige Versicherer auch den Einschluss von Impfschäden, Vergiftungen oder die Folgen (Lyme-Borreliose) von Zeckenbissen an. Weitere Leistungsverbesserungen z.B. im Ausland und/oder in Kindertarifen können ebenfalls gegeben sein.
Die Prämie einer privaten Unfallversicherung richtet sich nach der Versicherungssumme, den gewünschten Leistungen der Gefahrengruppe (A, B) und des Eintrittsalters. Des Weiteren bemisst sich die Prämie der privaten Unfallversicherung anhand der Laufzeit des Versicherungsvertrages (1-3 Jahre) und der Zahlungsweise.
Grundsätzlich kann der Beitrag der privaten Unfallversicherung monatlich, viertel-, halb- oder jährlich gezahlt werden, wobei viele Versicherer bei jährlicher Zahlungsweise der privaten Unfallversicherung auf einen Ratenzahlungszuschlag verzichten.
Tipps
1 – Eine private Unfallversicherung schützt die versicherte Person 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr sowie weltweit. Somit ist der Versicherungsschutz ein täglicher Begleiter, der die versicherte(n) Person(en) im Berufsleben sowie in bei Freizeitaktivitäten schützt.
2 – Bei besonderen Sportarten (oder anderen erheblichen Zusatzrisiken), die u.a. mit regelmäßigen Wettbewerben verbunden sind, kann der Versicherer einen Ausschluß oder einen Beitragszuschlag erheben.
3 – Die Progression der Versicherungsleistung sollte man sich vor Vertragsabschluss genau erläutern lassen und vollständig durchlesen, um eventuelle Nachteile im Leistungsfall zu vermeiden.
Im Versicherungslexikon blättern
« vorheriger Eintrag
Alle Begriffe mit ‚P‘
nächster Eintrag »
nächster Eintrag »
Alle Begriffe mit ‚P‘
« vorheriger Eintrag
Vorschau ‚P‚ und » verwandte Themen

Pensionsfonds

Pensionskasse

Pensionszusage

Pferdehaftpflichtversicherung

Pflegekostenversicherung

Pflegetagegeldversicherung

Photovoltaikversicherung

Privat-Rechtsschutzversicherung

Private Krankenversicherung

Private Krankenzusatzversicherung

Private Pflegepflichtversicherung

Private Rentenversicherung

Privathaftpflichtversicherung

Probandenhaftpflichtversicherung

Produkthaftpflichtversicherung
Vorschau
Verwandte Themen
Verwandt zu Private Unfallversicherung

Hundebiss nicht versichert

Haftung auch im Zweifelsfall

Kein Regressanspruch einer Gebäudeversicherung an Hundehaftpflichtversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung fordert Regress bei Hundehalter

Transportversicherung

Hundehaftpflichtversicherung: Versicherungspflicht für Hundehalter ab dem 01.07.2011 in Niedersachsen

Gesetzliche Krankenversicherung fordert Regress bei Hundehalter

Haftung auch im Zweifelsfall

Hundebiss nicht versichert

Kein Regressanspruch einer Gebäudeversicherung an Hundehaftpflichtversicherung

Tierkrankenversicherung

Abwehranspruch

Tierlebensversicherung
