Eine Produkthaftpflichtversicherung schützt Firmen vor Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die durch Fehler ihres Produktes entstehen. Die rechtlichen Grundlagen der Produkthaftpflicht- versicherung werden durch das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) geregelt.
Insbesondere für produzierende Unternehmen kann eine Produkthaftpflichtversicherung eine sehr sinnvolle Ergänzung zur Betriebshaftpflichtversicherung sein.
Während die Betriebshaftpflichtversicherung oft das konventionelle Produkthaftpflichtrisiko (Personen- und Sachschäden, die Dritten durch hergestellte/ gelieferte Produkte, Arbeiten oder sonstige Leistungen nach Fertigstellung entstehen) abdeckt, werden Vermögensschäden, die durch fehlerhafte Produkte entstehen, nicht mit abgesichert. Für diese Schadensfälle ist die Produkthaftpflichtversicherung zuständig.
Des Weiteren kann die Produkthaftpflichtversicherung je nach Bedarf um zusätzliche Bausteine ergänzt werden:
- Schadensersatzansprüche, die auftreten, weil das eingebaute mangelhafte Produkt wieder entfernt oder freigelegt werden muss, können den Schutz einer Produkthaftpflichtversicherung erweitern.
- Schadensersatzansprüche aus Folgeschäden, die dem Abnehmer durch fehlerhafte Maschinen oder Maschinenteile des Lieferanten entstehen, können ebenfalls in eine Produkthaftpflichtversicherung eingeschlossen werden.
- Sachschäden und die daraus resultierenden Folgeschäden aufgrund fehlender zugesicherter Eigenschaften oder Falschlieferungen, die sich in der Regel als reine Vermögensschäden darstellen, können den Schutz der Produkthaftpflichtversicherung optimieren.
- Schadenersatzansprüche, die ein Abnehmer gegen den Lieferanten/ Produzenten fordert, da bei der Weiterverarbeitung des mangelhaften Rohproduktes ein untaugliches Produkt entstanden ist oder andere Produkte des Abnehmers beschädigt wurden, können die Produkthaftpflichtversicherung ebenfalls ergänzen.
Die Prämie einer Produkthaftpflichtversicherung bemisst sich anhand des gewünschten Versicherungsschutzes (Zusatzbausteine), der Ver- sicherungssumme, der Laufzeit des Vertrages (1-3 Jahre), die evtl. vereinbarte Selbstbeteiligung und der Zahlweise.
Gängige Zahlungsweisen der Produkthaftpflichtversicherung sind: monatliche, viertel-, halb- oder jährliche Beiträge, wobei viele Versicherer bei jährlicher Zahlungsweise der Produkthaftpflichtversicherung auf den Ratenzahlungszuschlag verzichten.
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