(klassisch & fondsgebunden)
Eine private Rentenversicherung ist eine Versicherung auf das Erleben eines bestimmten Zeitpunkts (Renteneintritt). Die private Rentenversicherung gehört zur 3. Schicht der Altersvorsorge, wird somit nicht staatlich gefördert und genießt keinen Hartz-IV-Schutz.
Die Leistung der privaten Rentenversicherung erfolgt durch Auszahlung des gesamten Kapitals oder einer lebenslangen Rente oder einer Mischform aus Einmalzahlung des gesamten Kapitals und lebenslanger Rente zum entsprechenden Zeitpunkt oder zum Todesfall der versicherten Person (Leistung bei Tod).
Vertragspartner der privaten Rentenversicherung sind:
- Versicherungsnehmer(in),
- versicherte Person
- Versicherer.
Die versicherte Person (Versicherter) darf eine andere als der Versicherungsnehmer sein. Weiterhin muss der Beitragszahler nicht identisch mit dem Versicherungsnehmer und/oder der versicherten Person sein.
Beispiel
Ein Familienvater schliesst eine private Rentenversicherung für sein Tochter ab (versicherte Person). Die Ehefrau (Beitragszahler) des Mannes zahlt den monatlichen Versicherungsbeitrag. <
Wenn der Versicherte nicht mit dem Versicherungsnehmer (Antragsteller) einer privaten Rentenversicherung identisch ist (z. B. wenn Eltern eine private Rentenversicherung für Ihre minderjährigen Kinder abschließen), muss gemäß § 150 II VVG für Versicherungen, die auch für den Todesfall Leistungen gewähren, immer die Einwilligung des Versicherten vorhanden sein.
Des Weiteren muss der Versicherungsnehmer einer privaten Rentenversicherung für den Todesfall einen Begünstigten bzw. Bezugsberechtigten benennen (Bezugsberechtigung). Falls die versicherte Person allerdings vor dem benannten Zeitpunkt stirbt, wird in den meisten Tarifen der privaten Rentenversicherung dafür eine garantierte Leistung, z.B. eine Beitragsrückgewähr der eingezahlten Prämien plus den bis zu dem Zeitpunkt angesammelte Überschüsse an die Hinterbliebenen (Todesfallbegünstigte / Bezugsberechtigte) gezahlt.
Die Versicherungsleistung der privaten Rentenversicherung wird fällig, sobald die versicherte Person den vereinbarten Zeitpunkt erlebt (z. B. das 67. Lebensjahr gemäß gesetzlichem Renteneintrittsalter). Aus der privaten Rentenversicherung erhält die versicherte Person dann die vereinbarte Versicherungssumme als Rente, Einmalzahlung oder in einer Mischform aus beiden Varianten ausgezahlt.
Im Allgemeinen, werden private Rentenversicherungen oft als Sparverträge für das Alter genutzt. Dann bestimmt der Versicherte die für ihn mögliche monatliche Prämie in Abhängigkeit zur gewünschten Auszahlungssumme, Rentenleistung oder zu seiner Versorgungslücke.
Gängige Zahlungsweisen der Rentenversicherung sind: monatliche, viertel-, halb- oder jährliche Beiträge, wobei zumeist auch unterjährige Zuzahlungen möglich sind.
Es gibt zwei Tarif-Modelle der Rentenversicherung: Zum einen die klassische Rentenversicherung mit dem Höchstrechnungszins (Garantiezinssatz genannt, derzeit 2,25% p. a.) und zum anderen die fondsgebundene Rentenversicherung.
Bei der klassischen Rentenversicherung entsteht die Rendite durch den Garantiezins und die Überschüsse der Gesellschaft, die z. B. durch höhere Zinserträge, geringere Sterblichkeit und Verwaltungskostenersparnisse zustande kommen. Die Höhe der Überschüsse der Rentenversicherung können bei den einzelnen Versicherern sehr unterschiedlich (durchschnittlich 0,5-2% p. a.) ausfallen.
Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung werden die Beiträge gemäß Fondsspektrum der Versicherung in Fonds nach Wahl des Versicherten angelegt. Auch hier entstehen Überschüsse, die von der Gesellschaft an den Versicherten weitergegeben werden müssen. Die Rendite der fondsgebundenen Rentenversicherung entwickelt sich entsprechend der gewählten Fonds, sie ist daher flexibel und nicht garantiert.
Tipp
Die Rendite einer Rentenversicherung und das Ablaufergebnis /Rentenzahlung der eingezahlten Beiträge können von Versicherer zu Versicherer sehr unterschiedlich sein, daher empfiehlt es sich besonders, zwischen den einzelnen Anbietern zu vergleichen.
Im Versicherungslexikon blättern
« vorheriger Eintrag
Alle Begriffe mit ‚P‘
nächster Eintrag »
nächster Eintrag »
Alle Begriffe mit ‚P‘
« vorheriger Eintrag
Vorschau ‚P‚ und » verwandte Themen

Pensionsfonds

Pensionskasse

Pensionszusage

Pferdehaftpflichtversicherung

Pflegekostenversicherung

Pflegetagegeldversicherung

Photovoltaikversicherung

Privat-Rechtsschutzversicherung

Private Krankenversicherung

Private Krankenzusatzversicherung

Private Pflegepflichtversicherung

Private Unfallversicherung

Privathaftpflichtversicherung

Probandenhaftpflichtversicherung

Produkthaftpflichtversicherung
Vorschau
Verwandte Themen
Verwandt zu Private Rentenversicherung

Hundebiss nicht versichert

Haftung auch im Zweifelsfall

Kein Regressanspruch einer Gebäudeversicherung an Hundehaftpflichtversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung fordert Regress bei Hundehalter

Transportversicherung

Hundehaftpflichtversicherung: Versicherungspflicht für Hundehalter ab dem 01.07.2011 in Niedersachsen

Gesetzliche Krankenversicherung fordert Regress bei Hundehalter

Haftung auch im Zweifelsfall

Hundebiss nicht versichert

Kein Regressanspruch einer Gebäudeversicherung an Hundehaftpflichtversicherung

Tierkrankenversicherung

Abwehranspruch

Tierlebensversicherung
