Unter der Privaten Krankenversicherung (PKV) versteht man sämtliche privatrechtlich organisierten Versicherungen oder Versicherungen auf Gegenseitigkeit, die gegen einen Beitrag eine Absicherung für medizinisch notwendige Heilbehandlungen, Unfallfolgen und sonstige vereinbarte Leistungen bei einem privaten Versicherungsunternehmen anbieten.
Die privaten Krankenversicherungen sind im Verband der privaten Krankenversicherung organisiert und unterliegen der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen.
Circa 10 Prozent der deutschen Bundesbürger sind in der privaten Krankenversicherung versichert.
Das Prinzip der privaten Krankenversicherung
Unternehmen der privaten Krankenversicherung treten in der Rechtsform der Versicherungen auf Gegenseitigkeit oder der AG auf und brauchen für ihren Geschäftsbetrieb die Erlaubnis der Aufsichtsbehörde. Weitere Regularien der privaten Krankenversicherung sind:
die allgemeinen Regelungen des Versicherungsvertrags- und Versicherungsaufsichtsrechts
die einschlägigen Rechtsvorschriften zur privaten Krankenversicherung (insbesondere: §§ 192 ff VVG, §§ 12 ff. VAG)
die Musterbedingungen des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V. für die einzelnen Produktarten
Der größte Anteil der privaten Krankenversicherung entfällt auf die Krankenvollversicherung, die von den Personen genutzt wird, welche nicht gesetzlich krankenversichert sind. Diese Personengruppe ist auch verpflichtet, bei ihrer privaten Krankenversicherung eine Pflegepflichtversicherung abzuschließen.
In der Krankenvollversicherung werden sowohl die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angeboten (Anlehnung an Leistungen der GKV), als auch jene Leistungen, die über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen (z.B. Chefarztbehandlung im Krankenhaus).
Zusätzlich bietet die Krankentagegeldversicherung einen Einkommensersatz bei Arbeitsunfähigkeit. Eine private Krankenversicherung muss zusätzliche sogenannte Altersrückstellungen bilden, um den Beitrag mit zunehmendem Alter stabiler halten zu können. Private Krankenversicherungsunternehmen bieten in Deutschland sowohl Krankenvollversicherungen als auch Krankenzusatzversicherungen an.
Versicherte, die eine private Krankenversicherung nutzen, werden selbst zu Vertragspartnern des behandelnden Arztes oder des Krankenhauses. Hierbei werden die zu bezahlenden Leistungen nach dem sogenannten Kostenerstattungsprinzip abgerechnet, d. h. dass der Versicherte zunächst finanziell in Vorleistung geht (gehen kann) und seine Kosten anschließend mit der privaten Krankenversicherung abrechnet.
Der Versicherungsschutz einer privaten Krankenversicherung ist im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht gesetzlich geregelt, sondern richtet sich nach den Versicherungsbedingungen und den vereinbarten Tarifen der jeweiligen privaten Krankenversicherung.
Daher werden auch die Prämien einer privaten Krankenversicherung individuell, nach Gesundheitszustand, Geschlecht, Eintrittsalter & den gewünschten Absicherungen berechnet.
Die Versicherten der privaten Krankenversicherung
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sind in der privaten Krankenversicherung nur Arbeitnehmer versichert, deren Bruttojahreseinkommen oberhalb der gesetzlich festgelegten Versicherungspflichtgrenze von 49.950 Euro p. a. liegt.
Darüber hinaus können sich auch Selbstständige, Beamte (einkommensunabhängig), Studenten (innerhalb von 6 Monaten nach
Immatrikulation), Bundeswehrangehörige und Freiberufler vollversichern. Eine private Kranken-Zusatzversicherung kann dagegen von jedem Bürger abgeschlossen werden.
Allerdings können Familienmitglieder in einer privaten Krankenversicherung nicht wie in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenfrei mitversichert werden. Für jede Person wird ein individueller Beitrag erhoben.
Neuerungen der privaten Krankenversicherung
Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz von 2007 führte auch zu Veränderungen für den Bereich der privaten Krankenversicherung. Demnach muss seit dem 1.1.2009 ein erschwinglicher und umfangreicher Krankenversicherungsschutz für alle Bürger gewährleistet sein.
Deshalb bieten die privaten Krankenversicherungen, neben ihren bestehenden Tarifen, einen Basistarif an, der den bisherigen
Standardtarif ersetzt.
Der Leistungsumfang des Basistarifs der privaten Krankenversicherung ist äquivalent zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser Basistarif kann von neuen Privatversicherten, Personen ohne Versicherungsschutz (die ehemals PKV-versichert waren oder systematisch der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind) genutzt werden.
Die Prämie für diesen Tarif einer privaten Krankenversicherung bemisst sich anhand des Eintrittsalters und dem Geschlecht des Versicherten, nicht nach seinem Gesundheitszustand.
Risikozuschläge, wie in anderen Tarifen der privaten Krankenversicherung, werden im Basistarif nicht erhoben. Des Weiteren ist es nicht zulässig, dass der Höchstbeitrag den durchschnittlichen Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung überschreitet. Zusätzlich muss laut Gesetz die Mitnahme der Alterungsrückstellungen einer privaten Krankenversicherung bei einem Tarif- oder Versicherungswechsel erfolgen.
Tipp
Das Krankentagegeld einer privaten Krankenversicherung wird von der Krankenkasse nur auf Basis des derzeitigen Einkommens (Realeinkommen) eines Selbständigen gezahlt. Daher ist es wichtig, das Krankentagegeld bei Einkommenssteigerung oder -senkung anzupassen, damit nicht zu geringe oder zu hohe Beiträge gezahlt werden. Verbrauchertipp Achtung beim Krankentagegeld
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