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Achtung beim Krankentagegeld

28. März 2024
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Achtung beim Krankentagegeld

Besonders für Selbstständige ist das Krankentagegeld eine wichtige Ergänzung zur Krankenversicherung, da der Gesetzgeber das Krankentagegeld seit dem 01.09.2009 bei freiwillig gesetzlich Versicherten komplett gestrichen hat.

Das Krankentagegeld soll den Verdienstausfall in zuvor festgelegter Höhe (z. B. 75 EUR pro Tag) nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit (oft ab dem 42. Tag) abdecken, unabhängig davon, ob Sie zu Hause oder im Krankenhaus behandelt werden.

Als Versicherungsfall gilt die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen, in deren Verlauf Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird. Bei Abschluss eines Krankentagegeldes ist dennoch gerade bei Selbstständigen ‚Achtung‘ geboten, da bei der Höhe des Krankentagegeldes einige Punkte sehr wichtig sind:

  • Die Höhe des Krankentagegeldes sollte dem tatsächlichen Verdienst entsprechen.
  • Ein zu geringes Krankentagegeld kann den Selbstständigen besonders bei längerer Krankheit in eine finanzielle Notlage führen.

Allerdings wird der Selbstständige durch ein Krankentagegeld, welches zu einem höheren Satz als zu den tatsächlichen Einnahmen, abgeschlossen wird, auch nicht besser gestellt. Schließlich kann es vorkommen, dass der Versicherer Nachweise der erhaltenen Einnahmen einfordert (z. B. Einnahmen-Überschuss-Rechnung des Steuerberaters).

Wenn sich dann herausstellt, dass das Krankentagegeld dem realen Einkommen nicht entspricht, zahlt der Versicherer nicht das vertraglich vereinbarte Krankentagegeld, sondern nur bis zur Höhe des tatsächlichen Einkommens. Ein weiterer Nachteil ist, dass die Differenz des zu viel gezahlten Beitrags des Krankentagegelds nicht zurückerstattet wird.

Daher empfiehlt es sich, die Höhe des Krankentagegelds mindestens jährlich zu überprüfen, damit Sie für den Krankheitsfall bestens versorgt sind und keine finanziellen Einbußen hinnehmen müssen.

Tipp im Tipp

Im Regelfall kann die Höhe des Krankentagegelds bis zu 70% des jährlichen Gewinns für Selbständige abgeschlossen werden. Hingegen können Ärzte in aller Regel bis zu 80% ihres Bruttoverdienstes absichern.

 

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