Wird ein Familienmitglied von einem gehaltenen Hund gebissen, kann ein Anspruch aus Tierhalterhaftung entfallen, Thüringer Oberlandesgericht – 4 U 420/09.
Hintergrund dieser Entscheidung war, dass ein Familienmitglied einer Großfamilie, dass wenig Kontakt zu dem im Hause gehaltenen Schäferhund hatte, diesen befreien wollte, als sich das Tier an seiner eigenen Kette verfing.
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Daraufhin biss der Hund zu. Auch der Hinweis des gebissenen Familienmitgliedes, es habe sich weder um das Tier gekümmert noch deren Unterhaltskosten bestritten, kann jedenfalls dann nicht die Mithalterschaft bezweifeln, wenn die Anschaffung des Tieres im „Familienrat“ beschlossen wurde.
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