Bei jedem Abschluss einer Hausratversicherung taucht die Frage auf, ob der Wohnsitz ständig- oder nicht ständig bewohnt wird. Doch was bedeutet ständig- und nicht ständig bewohnt innerhalb der Hausratversicherung nun genau?
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Und was passiert mit meiner Hausratversicherung, wenn der ständig bewohnte Ort zum nicht ständig bewohnten Versicherungsort der Hausratversicherung wird?
Grundsätzlich kann man sagen, dass ein Versicherungsort dann als ständig bewohnt gilt, wenn er nicht länger als 60 Tage ununterbrochen unbewohnt bleibt und auch nicht beaufsichtigt wird.
Der Begriff „beaufsichtigt“ wird in den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Hausratversicherung zumeist so definiert, dass sich während der Nacht eine dazu berechtigte, volljährige Person darin aufhalten muss. Als nicht ständig bewohnter Versicherungsort gilt daher derjenige Wohnsitz, der länger als 60 Tage ununterbrochen unbewohnt oder unbeaufsichtigt wird.
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Weiterhin sind Regelungen in der Hausratversicherung von der jeweilgen ‚Tarifgeneration‘ und der vertraglichen Ausgestaltung abhängig, z.B. ‚Basisdeckung‘, ‚Komfortdeckung‘ oder einer sog. ‚Premiumdeckung‘. So gilt für viele ’neuere Hausratversicherungen‘ eine Gefahrenerhöhung erst, wenn die noch ständig bewohnte Wohnung, für länger als 6 Monate unbewohnt ist.
Eine Gefahrenerhöhung liegt jedoch nicht vor, wenn sich die Gefahr nur unerheblich erhöht hat oder nach den Umständen als mitversichert gelten soll. Das vermutlich relevanteste Beispiel hierzu ist, wenn sich ein Baugerüst am Gebäude Ihrer Wohnung befindet.
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Wenn ein Kunde einer Hausratversicherung seine Immobilie oder Mietwohnung für einen längeren Zeitraum verlässt und keine Möglichkeit sieht, den versicherten Ort beaufsichtigen zu lassen, muss er dies seiner Hausratversicherung als Gefahrenerhöhung schriftlich anzeigen.
Einige Gesellschaften der Hausratversicherung treffen daraufhin eine individuelle Vereinbarung mit ihrem Kunden, andere erhöhen infolge den Beitrag der Hausratversicherung.
Tipp
Viele Gesellschaften der Hausratversicherung bieten verschiedene Tarife mit unterschiedlich starken Leistungen an. Daher bietet es sich vor Abschluss einer Hausratversicherung immer an, die besonders leistungsstarken Tarife anzusehen, da diese auch dann als ständig bewohnt gelten können, sofern sich der Kunde nicht länger als 180 Tage im Jahr außerhalb seines Wohnsitzes aufhält.
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