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25. April 2024
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Hundehaftpflichtversicherung

Eine Hundehaftpflichtversicherung schützt den Versicherten (Tierhalter) vor Ansprüchen Dritter durch Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die aufgrund seiner Hundehaltung entstehen können. Die gesetzliche Grundlage, dass ein Tierhalter für Schäden seines Hundes unbegrenzt haftbar gemacht werden kann, ist durch den § 833 des BGB geregelt.

Hundehaftpflichtversicherung: Versicherungspflicht

Seit dem 01.01.2010 ist die Hundehaftpflichtversicherung in Berlin, Sachsen-Anhalt und Hamburg eine Pflichtversicherung. Die bisherige Übergangsregelung wurde damit abgeschafft. Seit dem 01.07.2011 gilt die Pflicht für eine Hundehaftpflichtversicherung auch in Niedersachsen.

Hundehaftpflichtversicherung: Versicherungssummen

Die Versicherungssumme einer Hundehaftpflichtversicherung beträgt meist 5 Mio. Euro bis ‚unbegrenzt‘ pauschal für:

  • Personen-,
  • Sach- und
  • Vermögensschäden.

Des Weiteren bieten einige Versicherer in der Hundehaftpflichtversicherung den Einschluss von Mietsachschäden an. Eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung – je Schadensfall – reduziert den fälligen Beitrag der Hundehaftpflichtversicherung – wie in nahezu jeder Versichergsart.

Hundehaftpflichtversicherung: Versicherungsbeitrag

Die Prämie einer Hundehaftpflichtversicherung richtet sich nach

  • dem Leistungsumfang,
  • der Versicherungssumme,
  • ggf. nach der Hunderasse,
  • der Laufzeit der Versicherung (1-3) Jahre,
  • ob eine Selbstbeteiligung gewünscht ist oder nicht und
  • danach, ob es Vorschäden gab.

Hundehaftpflichtversicherung: Zahlungsweise

Gängige Zahlungsweisen der Hundehaftpflichtversicherung sind:

  • monatliche,
  • viertel-,
  • halb- oder
  • jährliche Beiträge,

Die Versicherungen verzichten auf den Ratenzahlungszuschlag, sofern Sie die jährliche Zahlungsweise wählen.

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