Eine Hundehaftpflichtversicherung schützt den Versicherten (Tierhalter) vor Ansprüchen Dritter durch Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die aufgrund seiner Hundehaltung entstehen können. Die gesetzliche Grundlage, dass ein Tierhalter für Schäden seines Hundes unbegrenzt haftbar gemacht werden kann, ist durch den § 833 des BGB geregelt.
Hundehaftpflichtversicherung: Versicherungspflicht
Seit dem 01.01.2010 ist die Hundehaftpflichtversicherung in Berlin, Sachsen-Anhalt und Hamburg eine Pflichtversicherung. Die bisherige Übergangsregelung wurde damit abgeschafft. Seit dem 01.07.2011 gilt die Pflicht für eine Hundehaftpflichtversicherung auch in Niedersachsen.
Hundehaftpflichtversicherung: Versicherungssummen
Die Versicherungssumme einer Hundehaftpflichtversicherung beträgt meist 5 Mio. Euro bis ‚unbegrenzt‘ pauschal für:
- Personen-,
- Sach- und
- Vermögensschäden.
Des Weiteren bieten einige Versicherer in der Hundehaftpflichtversicherung den Einschluss von Mietsachschäden an. Eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung – je Schadensfall – reduziert den fälligen Beitrag der Hundehaftpflichtversicherung – wie in nahezu jeder Versichergsart.
Hundehaftpflichtversicherung: Versicherungsbeitrag
Die Prämie einer Hundehaftpflichtversicherung richtet sich nach
- dem Leistungsumfang,
- der Versicherungssumme,
- ggf. nach der Hunderasse,
- der Laufzeit der Versicherung (1-3) Jahre,
- ob eine Selbstbeteiligung gewünscht ist oder nicht und
- danach, ob es Vorschäden gab.
Hundehaftpflichtversicherung: Zahlungsweise
Gängige Zahlungsweisen der Hundehaftpflichtversicherung sind:
- monatliche,
- viertel-,
- halb- oder
- jährliche Beiträge,
Die Versicherungen verzichten auf den Ratenzahlungszuschlag, sofern Sie die jährliche Zahlungsweise wählen.
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