Eine Tierlebensversicherung sichert Haus-, Zucht- und Nutztiere (z. B. Rinder und Schafe) des Versicherten gegen unterschiedliche Risiken ab.
Versicherte Gefahren der Tierlebensversicherung sind Fälle von Tod oder Nottötung, Transport und Raub der versicherten Tiere, Abschlachten in diebischer Absicht sowie dauernde Zuchtunbrauchbarkeit. Der Versicherungsschutz einer Tierlebensversicherung gilt sowohl im Stall als auch auf der Weide und bezieht sich zusätzlich auf Trächtigkeits- und Geburtsschäden am Muttertier.
Vor Vertragsabschluss verlangt der Versicherer einer Tierlebensversicherung in der Regel ein tierärztliches Gutachten, das den Gesundheitszustand des Tieres darlegt. Zudem muss ein Fragebogen zu den Vorerkrankungen ausgefüllt werden. Wenn Krankheiten schon vor Vertragsabschluss bestehen, kann der Versicherer der Tierlebensversicherung diese vom Versicherungsschutz ausschließen.
Der Beitrag einer Tierlebensversicherung ist von verschiedenen Faktoren abhängig: der Versicherungssumme und dem Eintrittsalter, des Gesundheitszustandes sowie der Rasse des Tieres.
Zudem bemisst sich die Prämie einer Tierlebensversicherung anhand der evtl. vereinbarten Selbstbeteiligung und der Zahlweise. Gängige Zahlungsweisen der Tierlebensversicherung sind: monatliche, viertel-, halb- oder jährliche Beiträge.
Tipp
Nutztiere (z. B. Mastschweine oder –bullen) können anstelle einer pauschalen Versicherungssumme auch zum aktuellen Marktwert in der Tierlebensversicherung versichert werden. Dann zahlt der Versicherer der Tierlebensversicherung die Summe, den durch Veräußerung des gesunden Tieres hätte erzielt werden können.
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