Eine Tierkrankenversicherung schützt den Halter von Hunden, Katzen oder Pferden vor finanziellen Risiken, die eintreten können, sobald das versicherte Tiere erkrankt.
Da manche Tiere (z. B. Perserkatzen oder Möpse) anfälliger für Krankheiten sind als andere, kann der Abschluss einer Tierkrankenversicherung sinnvoll sein.
Bei der Tierkrankenversicherung gibt es grundsätzlich zwei Varianten:
- Tier-OP-Versicherung: Übernimmt zumeist 100% der Tierarztkosten für chirurgische Eingriffe und dazugehörende Nachbehandlungen.
- Rundumschutz der Tierkrankenversicherung: Enthält die Tier-OP-Versicherung (siehe oben) und zahlt zusätzlich für ambulante Tierarztbehandlungen bis zu einer max. Höchstgrenze pro Versicherungsjahr (z. B. 1.000 EUR p. a.).
Des Weiteren leistet der Rundumschutz der Tierkrankenversicherung in der Regel auch im Ausland und bei Unfällen.
Der Beitrag einer Tierkrankenversicherung ist von verschiedenen Faktoren abhängig: dem gewünschten Versicherungsumfang, der Laufzeit des Vertrages (1-3 Jahre), der Versicherungssumme und dem Eintrittsalter des Tieres, des Gesundheitszustandes sowie der Rasse des Tieres.
Zudem bemisst sich die Prämie einer Tierkrankenversicherung anhand der evtl. vereinbarten Selbstbeteiligung und der Zahlweise.
Gängige Zahlungsweisen der Tierkrankenversicherung sind: monatliche, viertel-, halb- oder jährliche Beiträge, wobei viele Versicherer auf den Ratenzahlungszuschlag bei jährlicher Zahlungsweise der Tierkrankenversicherung verzichten.
Tipp
Beim Vergleich der verschiedenen Anbieter der Tierkrankenversicherung ist darauf zu achten, welche Höchstgrenzen je Leistungsfall und pro Versicherungsjahr bestehen. Weiterhin empfiehlt es sich zu überprüfen, wie lang die Wartezeiten sind, d. h., ab wann man Leistungen der Tierkrankenversicherung in Anspruch nehmen kann.
Im Versicherungslexikon blättern
« vorheriger Eintrag
Alle Begriffe mit ‚T‘
nächster Eintrag »
nächster Eintrag »
Alle Begriffe mit ‚T‘
« vorheriger Eintrag
Vorschau ‚T‚ und » verwandte Themen

Teilkaskoversicherung

Tierlebensversicherung

Transportversicherung
Vorschau
Verwandte Themen
Verwandt zur Tierkrankenversicherung

Hundebiss nicht versichert

Haftung auch im Zweifelsfall

Kein Regressanspruch einer Gebäudeversicherung an Hundehaftpflichtversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung fordert Regress bei Hundehalter

Transportversicherung

Hundehaftpflichtversicherung: Versicherungspflicht für Hundehalter ab dem 01.07.2011 in Niedersachsen

Gesetzliche Krankenversicherung fordert Regress bei Hundehalter

Haftung auch im Zweifelsfall

Hundebiss nicht versichert

Kein Regressanspruch einer Gebäudeversicherung an Hundehaftpflichtversicherung

Tierkrankenversicherung

Abwehranspruch

Tierlebensversicherung
