Eine Pferdehaftpflichtversicherung schützt den Versicherten vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die das Pferd des Versicherten gegenüber Dritten, also anderen Personen, anrichtet.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von Reit-und Zugtieren. Hierzu gehören Pferde, Kleinpferde, Ponys, Maultiere, Esel usw. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßig tätigen Pferdehüters in dieser Eigenschaft.
Da Pferde nicht als Kleintiere gelten, werden sie innerhalb der privaten Haftpflichtversicherung im Regelfall nicht mit abgesichert.
Da schon die Haltung von Pferden laut Gesetz als „Gefahr“ gilt, sind Tierhalter auch ohne eigenes Verschulden für Schäden durch das Pferd haftbar zu machen. Daher empfiehlt sich für Pferdehalter der Abschluss einer Pferdehaftpflichtversicherung.
Pferdehaftpflichtversicherung – versicherte Gefahren:
- Sachschäden
- Mietsachschäden
- Personenschäden
- Vermögensschäden
Der Versicherungsschutz bezieht sich sowohl auf freizeitliche als auch berufliche Aktivitäten, in denen ein Pferd zum Einsatz kommen kann.
Vermögensschäden treten zumeist in Kombination bzw. Infolge mit Personen- oder Sachschäden auf, wenn z. B. eine Person durch ein Pferd verletzt wird und infolgedessen keine geschäftlichen Termine wahrnehmen kann und einen Verdienstausfall erleidet.
Die Leistung einer Pferdehaftpflichtversicherung wird durch die Versicherungssumme bestimmt, diese beträgt i. d. R. pauschal 5-12 Mio. EUR. Je Schadensfall leistet der Versicherer Schadensersatz bis zur maximalen Höhe der Versicherungssumme, bei mehreren Schäden während des Versicherungsjahres jedoch nicht mehr als das Doppelte der versicherten Deckungssumme.
Der Versicherungsbeitrag bemisst sich anhand der Versicherungssumme, z. T. anhand des Pferdetyps (Fohlen oder Reitpferd) und der Laufzeit des Vertrags (1-3 Jahre). Des Weiteren sind zur Prämienermittlung der Pferdehaftpflichtversicherung die evtl. vereinbarte Selbstbeteiligung und die Zahlungsweise wichtig.
Gängige Zahlungsweisen einer Pferdehaftpflichtversicherung sind: monatliche, viertel-, halb- oder jährliche Beiträge. Die Versicherer der Pferdehaftpflichtversicherung verzichten bei einer jährlichen Zahlungsweise auf den Ratenzahlungszuschlag.
Tipp
Manche Versicherer der Pferdehaftpflichtversicherung bieten die kostenfreie Mitversicherung von Flurschäden, Reitturnieren, Pferderennen oder Fohlen an. Bei anderen Versicherern kann es zu Beitragszuschlägen kommen. Prüfen Sie daher am besten vor Abschluss der Pferdehaftpflichtversicherung ob und in welcher Höhe Sie diesen Versicherungsschutz brauchen.
» Gesetzliche Grundlagen – § 100 VVG
» Gesetzliche Grundlagen – § 101 VVG
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