Eine Pflegekostenversicherung ist eine ergänzende Versicherung zur gesetzlichen/ privaten Pflegepflichtversicherung.
Der Versicherte der Pflegekostenversicherung erhält bei Pflegebedürftigkeit die tatsächlich anfallenden Kosten je nach Versicherungsumfang der Pflegekostenversicherung erstattet.
So kann es vorkommen, dass die Pflegekostenversicherung die tatsächlich entstandenen Kosten zu 100% oder anteilig erstattet. Daher müssen sämtliche Kosten durch Rechnungen und Belege nachgewiesen werden, d. h., dass der Versicherte einer Pflegekostenversicherung zunächst in Vorleistung geht und nach Prüfung des Versicherers die Erstattung erhält.
Meist bietet die Pflegekostenversicherung zwei Tarifvarianten an:
- Eine Möglichkeit ist die Übernahme restlicher Pflegekosten bis zu einer max. Höchstgrenze pro Jahr.
- Die andere Möglichkeit ist, dass die Pflegekostenversicherung die gesetzlichen Leistungen um einen zuvor vereinbarten, festen Prozentsatz erhöht.
Die Höhe der Prämie der Pflegekostenversicherung ist von mehreren Kriterien abhängig. Diese sind: Eintrittsalter, Höhe des vereinbarten Versicherungsumfanges, Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss und Geschlecht.
Die Prämie der Pflegekostenversicherung kann monatlich, viertel-, halb- oder jährlich gezahlt werden.
Tipp
Bei Abschluss einer Pflegekostenversicherung ist darauf zu achten, dass diese die Kosten unabhängig von der Vorleistung der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung erbringt.
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