Die Fahrerrechtsschutzversicherung ist eine Versicherung für Fahrer eines Motorfahrzeuges zu Wasser, Land oder Luft, die mit fremden Fahrzeugen unterwegs sind. Im Versicherungsschein der Fahrerrechtsschutzversicherung wird die entsprechende Person benannt und somit auch als Fußgänger, Fahrgast,
Radfahrer oder beim selbst Fahren von motorisierten Fahrzeugen (auch mit dazugehörigem Anhänger) versichert. Zum Angebotsumfang der Fahrerrechtsschutzversicherung gehören:
- Schadenersatz-Rechtsschutz,
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten,
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen,
- Straf-Rechtsschutz und
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz.
Wenn der Kunde einer Fahrerrechtsschutzversicherung selbst Eigentümer, z. B. eines Kfz´s wird, so ist man verpflichtet, die jeweils weiteren gesetzlich vorgeschriebene(n) Versicherung(en) abzuschließen (Kfz-Haftpflicht- versicherung).
Falls der versicherte Fahrer beim Eintreten eines Schadenfalles seiner Fahrerrechtsschutzversicherung keine gültige Fahrerlaubnis, kein Versicherungs-Kennzeichen oder wenn er zur Nutzung des jeweiligen Kfz´s nicht berechtigt war, besteht kein Versicherungsschutz durch die Fahrerrechtsschutzversicherung.
Wenn die im Versicherungsschein der Fahrerrechtsschutzversicherung benannte Person länger als sechs Monate keine Fahrerlaubnis mehr besitzt, kann die Fahrerrechtsschutzversicherung gekündigt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Versicherungsnehmer der Fahrerrechts- schutzversicherung das Fehlen der Fahrerlaubnis spätestens zwei Monate vor Ablauf der sechs Monate anzeigt.
Falls die versicherte Person der Fahrerrechtsschutzversicherung dies versäumt, endet die Fahrerrechtsschutzversicherung erst nach Eingang der Meldung, evtl. zahlt man dann für einen längeren Zeitraum als nötig.
Der Beitrag einer Fahrerrechtsschutzversicherung ist von verschiedenen Faktoren abhängig: vom gewünschten Versicherungsumfang (Single-, Familien- oder Gruppentarif), von der Höhe der Selbstbeteiligung und der Vertragsdauer (1-3 Jahre).
Des Weiteren bemisst sich die Prämie der Fahrerrechtsschutzversicherung anhand der Versicherungssumme, ggf. daran ob die versicherte Person Fahranfänger ist und der Zahlweise. Gängige Zahlungsweisen der Fahrerrechtsschutzversicherung sind: monatliche, viertel-, halb- oder jährliche Beiträge, wobei viele Versicherer bei Jahresbeiträgen auf den Ratenzahlungszuschlag verzichten.
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