Eine Berufsunfähigkeit der versicherten Person liegt vor, wenn sie mindestens 6 Monate, ohne Unterbrechung und weniger als 50%, arbeitsfähig ist. Das heißt sie kann weniger als 50 % ihren aktuell ausgeführten Beruf ausüben. Diese Form entspricht den aktuellen Regelungen einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.
In der Regel wird diese Grundlage seit dem Jahr 2002 durch private Berufsunfähigkeitsversicherungen angeboten und trägt somit zur deutlichen Verbesserung der Leistungsgrundlage bei.
Berufsunfähigkeit: Gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
Berufsunfähigkeit: Auszug aus der gesetzlichen Regelung
Bis zum 31.12.2000 wurde die Berufsunfähigkeit durch die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) getragen. Seit dem 01.01.2001 gelten neue Regelungen.
Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) richten sich nun nicht mehr nach der Berufsunfähigkeit, sondern danach, ob der Betroffene grundsätzlich noch eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben kann (Minderung der Erwerbsfähigkeit).
Weiterhin wird hierbei nach dem Alter der betroffenen Person sowie nach der täglichen Arbeitsfähigkeit unterschieden.
Berufsunfähigkeit: Unterteilung der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV)
Berufsunfähigkeit: Die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit (GRV)
Die Leistungshöhe der Erwerbsminderungsrente hävon Ihrer täglichen Leistungsfähigkeit ab, sie ist wie folgt in Stunden unterteilt:
- Volle Erwerbsminderungsrente
» unter 3 Stunden täglich, entspricht ca. 30% vom Bruttoeinkommen*
- Halbe Erwerbsminderungsrente:
» 3 bis unter 6 Stunden, entspricht ca. 15% vom Bruttoeinkommen*
- Keine Erwerbsminderungsrente:
» 6 Stunden und darüber hinaus
*Faustformel
Auf ‚Deutsche Rentenversicherung‘ zur Berufsunfähigkeit informieren
Es wird schnell erkennbar, dass die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung drastisch gesenkt wurden, sodass man seinen Lebensstandard im Regelfall nicht mehr aufrecht halten kann. Daher ist es sehr empfehlenswert eine drohende Berufsunfähigkeit durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzusichern, um krasse finanzielle Einschnitte zu vermeiden.
Insbesondere der Hauptverdiener einer Familie sollte sich angemessen versichern. Auch für Berufseinsteiger ist eine private Zusatzversicherung wichtig, die vor der Berufsunfähigkeit schützt.
Denn Berufseinsteiger oder Studenten haben noch keinen Anspruch auf die Leistung aufrund einer Minderung der Erwerbsunfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die gesetzliche Rentenversicherung legt hierzu eine Pflichtbeitragszeit (Wartezeit) an, um einen Leistungsanspruch zu haben.
→ Mehr hierzu finden Sie in meinem Versicherungslexikon unter:
Erwerbsminderungsrente
Erwerbsminderungsrente
Man sollte beim Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung – sofern möglich – nicht primär auf den Versicherungsbeitrag achten. Wichtig sind die Leistungen, welche bedarfsgerecht und individuell auf die zu versichernde Person abgestimmt sein müssen.
Leistungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung können sehr stark voneinander abweichen.
Berufskrankheit
Berufskrankheit
Will man sich privat gegen Berufsunfähigkeit versichern, sollte man folgende Punkte beachten:
- Es ist keine Wartezeit (Karrenz) vereinbart – von Beginn an gilt der Versicherungsschutz in voller Höhe als vereinbart.
- Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt ab 6 Monaten in Folge einer nachweislichen Arbeitsunfähigkeit.
- Es wird keine abstrakte- sondern die konkrete Verweisbarkeit vereinbart.
- Die Versicherungsdauer sollte bis zur Regelaltersrente (67. Lj.) vereinbart werden.
- Die Leistungsdauer sollte bis zur Regelaltersrente (67. Lj.) vereinbart werden.
- Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente ist an meine individuelle Einkommenssituation angepasst.
- Es wird eine Dynamik von Leistung und Beitrag vereinbart, um allg. Preissteigerungen auszugleichen
Im Regelfall sind die letzten 5 – 10 Jahre der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung die „beitragsintensiven Jahre“.
Sollte es finanziell nicht möglich sein eine private Berufsunfähigkeits- versicherung mit einer Versicherungs- und Leistungsdauer bis zur Regelaltersrente abzuschliessen, kann eine angemessene Alternative sein, die Versicherungsdauer auf das 60. Lebensjahr zu begrenzen und die Leistungsdauer bis zum 67. Lebensjahr zu vereinbaren (je nach persönlichem Renteneintrittalter, ohne Abzug). Diese Leistungsanpassung sollte jedoch nur als Notlösung dienen.
Tipps
Berufsunfähigkeit: Regelmäßig den Versicherungsschutz überprüfen
Berufsunfähigkeit: Leistungshöhe an Einkommen anpassen
Prüfen Sie bitte Ihre bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung in regelmäßigen Abständen (je nach persönlicher Einkommensdynamik) auf die vereinbarten Leistungsmerkmale und die Höhe der versicherten Berufsunfähigkeitsrente. Oft kann man für einen geringen Mehrbeitrag die Leistungen adäquat anpassen, um Fall einer Berufsunfähigkeit optimal versichert zu sein.
Berufsunfähigkeit: Regelung ohne erneute Gesundheitsprüfung
Berufsunfähigkeit: Nachversicherungsgarantie nutzen
Die Nachversicherungsgarantie bietet sogar unter bestimmten Voraussetzungen, ohne erneute Gesundheitprüfung, eine Erhöhung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente an.
Berufsunfähigkeit: Leistungsanpassung durch Dynamik
Berufsunfähigkeit: Leistungshöhe stufenweise anpassen
Auch einen dynamische Anpassung von Beitrag und Leistung bietet einen adäquaten Schutz, um Einkommenänderungen abzufedern und möglichst die Kaufkraft zu halten. Im Regelfall darf jedoch eine jährliche Erhöhung i.H.v. 10% nicht überschritten werden.
Im Übrigen entgeht man auch mit der Dynamisierung (Beitrag/Leistung) einer erneuten Gesundheitsprüfung durch die Versicherung.
Wichtig: Hierbei sind jedoch die Höchstgrenzen des Versicherungsschutzes einer Berufsunfähigkeitsrente der Berufsunfähigkeitsversicherung zu beachten.
Berufsunfähigkeit: Berufswechsel immer anzeigen
Berufsunfähigkeit: Der Berufswechsel
Sofern Sie Ihre berufliche Tätigkeit ändern, z.B. von einem kaufmännischen Beruf in einen handwerklichen Beruf, sollten Sie kurzfristig Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung informieren. Am besten in Schriftform (Brief, E-Mail).
Die Anpassung an ein ‚höheres Risiko‘ wird im Regelfall teurer. Andersherum wird´s zumeist preiswerter.
Im Übrigen gibt es sogar Berufszweige, die besonderen Bedingungen unterliegen und manchmal gar nicht oder nur mit bestimmten Einschränkungen versichert werden. Daher ist es immer sinnreich genau hinzusehen, um im Fall einer Berufsunfähigkeit – auf die eigenen Bedürfnisse abgestimmt – versichert zu sein.
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