Die Notwendigkeit von Pausen während der Arbeit können den Anspruch eines Versicherungsnehmers gegen seine Berufsunfähigkeitsversicherung erhöhen, wenn die Tätigkeit des Versicherungsnehmers auf Kontinuität angelegt ist, OLG Koblenz vom 27.3.2009 – Az. 10 U 1367/07.
Vorliegend war der Versicherungsnehmer wegen Schmerzstörungen nur noch in der Lage 3 von 8 Stunden täglich zu arbeiten.
Trotzdem müsse jedoch ein höherer als der rechnerische Grad der Berufsunfähigkeit (5/8) angenommen werden, weil bei wertender Gesamtbetrachtung auch der Möglichkeit der Kontinuität der Arbeit eine entscheidende Rolle zukomme.
Diese Unmöglichkeit der kontinuierlichen Arbeit stelle demnach eine Erhöhung des Anspruches gegen eine Berufsunfähigkeitsversicherung dar.
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