Wenn man als Kunde den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung erwägt, spielen dabei einige Faktoren eine wichtige Rolle. So sind zum Beispiel der Beitrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Bedingungen der Versicherungsgesellschaft und die monatliche Rentenhöhe der Berufsunfähigkeitsversicherung von zentraler Bedeutung.
Gerade die Bedarfsermittlung zur Bestimmung der monatlichen Rentenhöhe ist bei jeder Berufsunfähigkeitsversicherung sehr wichtig, damit man sich nicht zu gering oder zu hoch versichert. Zur Berechnung der Versorgungslücke ist auch das 13. Gehalt und/oder sonstige dauerhafte Bezüge aus dem Einkommen heranzuziehen.
Bisher ist es in Deutschland von der staatlichen Seite so geregelt, dass man unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die volle oder die halbe staatliche Erwerbsminderungsrente (EMR) haben kann. Allerdings ist klar, dass die staatliche Erwerbsminderungsrente nicht die Versorgungslücke schließt, wenn man tatsächlich berufsunfähig werden sollte. Hier hilft prinzipiell nur eins: Privat mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung vorsorgen.
Da es Höchstgrenzen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt, kann man sein Nettogehalt nicht zu 100% absichern, wohl aber bis zu 85% (Regelfall) mit Hilfe der Berufsunfähigkeitsversicherung. Einige Vermittler beziehen bei der Bedarfsermittlung der Berufsunfähigkeitsversicherung unter Umständen die volle Erwerbsminderungsrente zur Berechnung der Versorgungslücke heran.
Jedoch ist es ratsam, sofern es finanziell darstellbar ist, die Berufsunfähigkeitsversicherung ohne die Anrechnung der vollen Erwerbsminderungsrente (ca. 30% vom bisherigen Bruttoverdienst*) zu kalkulieren, um sicherzugehen, dass man im Notfall auch ausreichend versorgt ist. Schließlich sind die Kriterien, um eine Erwerbsminderungsrente (staatliche Leistung) anerkannt zu bekommen, zumeist deutlich komplexer.
Bisher ist die gesetzliche Regelung auch so beschaffen, dass die Rentenzahlung aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung nicht auf die halbe/ volle Erwerbsminderungsrente angerechnet wird. Wenn das zur Verfügung stehende Einkommen zum Erreichen der optimalen Berufsunfähigkeitsrente nicht ausreichen sollte, gibt es am Markt Berufsunfähigkeitsversicherungen, die Einsteiger-Tarife (Berufsunfähigkeitsversicherung gerade für Berufseinsteiger oder Existenzgründer, die mit einer geringeren Startprämie ausgestattet sind als die reguläre Berufsunfähigkeitsversicherung, deren Prämie allerdings jedes Jahr ansteigt.) anbieten.
Diese Tarife der Berufsunfähigkeitsversicherung kalkulieren oft mit einer altersgerechten Prämie (eine Prämie, die in jungen Jahren besonders günstig ist, jedoch kontinuierlich steigt) und sind mit einem Optionsrecht in den regulären Tarif der Berufsunfähigkeitsversicherung ausgestattet.
* Faustformel
Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeit
Krankentagegeldversicherung
Berufskrankheit
Private Unfallversicherung
Arbeitsunfall
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