Jede Person, die sich für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung interessiert, macht sich Gedanken über die Höhe der zu versichernden Berufs- unfähigkeitsrente. Je nach Berufsstand und Einkommen gibt es bei der Berufsunfähigkeitsversicherung bestimmte
Höchstgrenzen, innerhalb derer man sich absichern kann. Der Punkt Höchstgrenze innerhalb der Berufsunfähigkeitsversicherung bedeutet, dass man sich nicht höherwertig versichern kann, als man Einkommen bezieht.
Wenn z.B. ein Arbeitnehmer, der als Anwalt jeden Monat 2.500 € Netto verdient, kann sich nicht für 3.000 € pro Monat in der Berufsunfähigkeitsversicherung absichern. Die jeweilige Höchstgrenze der Berufsunfähigkeitsversicherung hängt vom Berufsstand (z.B. Student, Angestellter, Selbständiger), der Einkommenssituation und Gesellschaft der Berufsunfähigkeitsversicherung ab.
Pauschal kann man sagen, dass man bis zu 85% des monatlichen Nettoeinkommens mit Hilfe der Berufsunfähigkeitsversicherung abdecken darf. Die genauen Prozentsätze legen die Gesellschaften der Berufsunfähigkeitsversicherung intern fest und können leicht abweichen, so gibt es z.B. Gesellschaften, die nur 60% des Durchschnittsnettogehalts versichern (z.B. bei Beamten, da diese zusätzlichen Anspruch auf Rente der so genannten Dienstunfähigkeitsversicherung von ihrem Dienstherren haben).
Andere Gesellschaften der Berufsunfähigkeitsversicherung versichern auch 80% oder 85% vom Nettogehalt. Diese Höchstgrenzen beziehen sich bei der Berufsunfähigkeitsversicherung auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), in dem geregelt ist, dass man sich im Schadenfall nicht mit Hilfe der Berufsunfähigkeitsversicherung bereichern darf.
Um diese Situation zu vermeiden, prüfen viele Gesellschaften der Berufsunfähigkeitsversicherung ab einer bestimmten Höhe (oft ab 2.000 € Monatsrente), die Einkommensnachweise der zu versichernden Person (versicherte Person). Wenn die zu versichernde Berufsunfähigkeitsrente höher ist, als der Betrag, den die Berufsunfähigkeitsversicherung versichern möchte, erstellt sie ein Änderungsangebot mit dem neuen Betrag.
Tipps im Tipp
1) Da sich die Lebenssituation in der Mehrzahl und insbesondere in den ersten Berufsjahren dynamisch entwickelt, ist es ratsam den Versicherungsschutz der Berufsunfähigkeitsversicherung mindestens alle 2 Jahre zu überprüfen, um keine unerwünschten Einbußen im Ernstfall erleiden zu müssen.
2) Wer sich bedarfsgerecht absichern möchte, aber nur über ein geringes Budget verfügt, für den können unter Umständen sogenannte Einsteiger-Tarife bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ein stimmiges Angebot mancher Versicherer darstellen. Zudem ist es möglich, dass für Schüler, Auszubildende und Studenten eine pauschale Absicherung (z.B. 1.000 EUR mtl.), unabhängig vom tatsächlichen Einkommen, in der Berufsunfähigkeitsversicherung dargestellt werden kann.
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