Fast jeder, der sich inständig mit dem Thema Berufsunfähigkeitsversicherung beschäftigt, stößt früher oder später auf die Begriffe „abstrakte Verweisbarkeit“. Doch was verbirgt sich hinter dieser Begrifflichkeit in Bezug auf die Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die abstrakte Verweisung innerhalb der Berufsunfähigkeitsversicherung bedeutet, dass Berufsunfähigkeit dann vorliegt, wenn die versicherte Person dauerhaft (aktuell gelten 6 zusammenhägende Monate als dauerhaft, in älteren Tarifen kann dauerhaft auch 3 Jahre oder sogar länger betragen) nicht im Stande ist, den bisherigen Beruf oder eine andere Tätigkeit aufgrund von Krankheit, Verletzung oder Kräfteverfall auszuüben.
Bei Tarifen der Berufsunfähigkeitsversicherung, die diese oder eine ähnliche Beschreibung aufweisen, kann die Gesellschaft der Berufsunfähigkeitsversicherung die versicherte Person auf einen anderen als den aktuellen Beruf verweisen, unabhängig davon, ob die versicherte Person auch diesen neuen Beruf ausübt.

André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin
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Für den Versicherten (versicherte Person) der Berufsunfähigkeitsversicherung bedeutet dies, dass er im Leistungsfall leer ausgeht und somit keine Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhält.
Allerdings ist dieser „Missstand“ in den aktuellen Tarifen der Berufsunfähigkeitsversicherung zumeist ausgeschlossen. Um sicherzugehen, kann man dies in den ersten Paragrafen der Versicherungsbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung nachlesen (z. B. unter dem Punkt „Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen“).
Wenn man allerdings schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung nutzt, diese allerdings die abstrakte Verweisbarkeit nicht ausschließt, hat man verschiedene Möglichkeiten:
- Man kann bei der Berufsunfähigkeitsversicherung die Umstellung in einen aktuellen Tarif beantragen, dafür genügt in der Regel ein formlosen Schreiben. Je nach Gesellschaft der Berufsunfähigkeitsversicherung und Tarif kann es vorkommen, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung „neue“ Gesundheitsfragen beantwortet haben möchte.
- Eine andere Variante wäre, ein kompletter Neuabschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung bei einer anderen Gesellschaft. Je nach dem ausgeübten Beruf und dem Eintrittsalter kann dies durchaus Sinn machen, da sich auch die Prämien der Berufsunfähigkeitsversicherung besonders in den letzten Jahren deutlich reduziert haben.
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