Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Arbeitnehmern und Selbstständigen eine Absicherung Ihres Einkommens bis zu einem bestimmten Endalter (max. bis zum 67. Lebensjahr). Als berufsunfähig gilt eine versicherte Person, die infolge von Krankheit, Kräfteverfall, Körperverletzung
oder Pflegebedürftigkeit voraussichtlich für die Dauer von ununterbrochen mindestens 6 Monaten (Prognosezeitraum) außer Stande ist, ihren Beruf wie zuvor auszuüben.
Bei der Wahl des Versicherungsunternehmens und des Tarifs der Berufsunfähigkeitsversicherung ist es wichtig, dass mehrere Faktoren bedacht werden:
- Leistung: In der Regel leisten Versicherer einer Berufsunfähigkeits- versicherung ab 50% Berufsunfähigkeit (ältere Tarife leisten meist erst ab 75%). Weiterhin sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung bereits ab einem Zeitraum von 6 Monaten leisten und das ab dem Entritt – also rückwirkend ab Feststellung.
- Verweisbarkeit: In den Versicherungsbedingungen sollte ausdrücklich auf den Verzicht der abstrakten Verweisbarkeit hingewiesen werden, d. h. dass das Versicherungsunternehmen den Versicherten im Fall von Berufsunfähigkeit nicht an die Ausübung eines artverwandten Berufs „verweisen“ kann, um die Zahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente nicht leisten zu müssen. Empfehlenswert in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die konkrete Verweisbarkeit.
- Nachversicherungsgarantie: Sie dient dazu, die vereinbarte Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung beim Eintritt verschiedener Ereignisse (z. B. Jobwechsel, Heirat, Hausbau, Geburt eines Kindes) in einem vorgegebenen Rahmen zu erhöhen. Wenn jedoch ein Versicherter zuvor als Bankkaufmann gearbeitet hat und nun bspw. Soldat/-in auf Zeit oder Flugbegleiter/-in wird, kann sich die Prämie der Berufsunfähigkeitsversicherung ebenso erhöhen.
- Freie Arztwahl: Im Fall der Inanspruchnahme der Berufsunfähigkeitsversicherung empfiehlt es sich, dass der Versicherte einen Arzt seiner Wahl oder seinen Hausarzt aufsuchen darf um eine unabhängige Stellungnahme zu erhalten.
- Geltungsbereich: Man sollte darauf auchten, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung weltweit Versicherungsschutz bietet.
Die Höhe der Prämie der Berufsunfähigkeitsversicherung ist von mehreren Kriterien abhängig. Diese sind: Eintrittsalter, Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente, Leistungsdauer, Versicherungsdauer, Laufzeit, Gesundheitszustand, Geschlecht, Hobbys und ausgeübter Beruf. Die Prämie der Berufsunfähigkeitsversicherung kann monatlich, viertel-, halb- oder jährlich gezahlt werden.
Tipps
Die Höhe der wählbaren Berufsunfähigkeitsrente ist in der Regel maximiert. Die Höchstgrenzen können von Versicherer zu Versicherer abweichen.
In Altverträgen besteht überwiegend die vertragliche Vereinbarung, dass die Berufsunfähigkeit eine voraussichtliche sowie ununterbrochene Dauer von 3 Jahren voraussetzt, um die vereinbarte Rentenzahlung (Leistung) aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten.
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Eine Umstellung der Berufsunfähigkeitsversicherung auf aktuelle Bedingungen ist oft unkompliziert und in der Regel mit geringen Mehrkosten verbunden. Es muss jedoch eine erneute Gesundheitsprüfung abgegeben werden, da die Angaben zum Gesundheitszustand in der Regel nur bis 3 Monate nach Antragsstellung (bei Neuabschluss oder Erweiterung) als aktuell vom Versicherer gewertet werden.
Soldaten der Bundeswehr, die im Ausland im Einsatz sind, können sich im Regelfall weiterhin oder neu mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung versichern, da das „passive Kriegsrisiko“ als mitversichert gilt.
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