Wer ein Navigationsgerät im Auto über Nacht belässt und dieses Gerät daraufhin gestohlen wird, führt dies nicht zur Haftung der Teilkaskoversicherung; Landgericht Hannover – Az. 8 S 17/06.
Dies soll auch dann gelten, wenn das Fahrzeug auf einem Privatgrundstück geparkt wird. Wenn ein Versicherter ein Navigationsgerät über Nacht im Auto belasse, habe er sich grob fahrlässig verhalten und bleibe deswegen auf dem Schaden sitzen.
Ein Navigationsgerät ist von außen leicht zu erkennen und lade gerade zum Diebstahl ein, so das entscheidende Gericht weiter.
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