Im Frühjahr begrüßen einen die wärmenden Sonnenstrahlen und manche bekommen recht schnell das Verlangen sich ein neues Auto zu kaufen. Wie schön wäre es dieses Jahr mal offen über die Landstrassen des Berliner Speckgürtels oder die endlosen Alleen an der Ost- und Nordsee zu cruisen.
Es ist fast Jedermann geläufig, dass die Kfz-Haftpflichversicherung eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung ist. Ein Versicherer bietet zusätzlich noch weitere Möglichkeiten den Versicherungsschutz sinnvoll zu ergänzen. So bleibt bei Neuwagen und etwas älteren Kfz´s nicht die Frage aus, ob man den neu erworbenen Flitzer auch mit einer Vollkaskoversicherung absichern sollte.
Schließlich kann eine ungewollte Beschädigung von einem selbst oder durch einen anderen Menschen (der nicht ermittelt werden kann) schnell passieren. Hat man noch zu keinem Zeitpunkt eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen oder liegt der Zeitraum bereits mehrere Jahre zurück – in der Regel mehr als 7 Jahre – wird die Vollkaskoversicherung, die wie die Kfz-Haftpflichtversicherung über einen Schadenfreiheitsrabatt geführt wird, automatisch in die selbe Schadenfreiheitsklasse wie die Kfz-Haftpflicht- versicherung eingestuft.
Im günstigsten Fall überspringt man so etliche Versicherungsjahre – je nach aktuell geltenden Schadenfreiheitsrabatt in der Kfz-Haftpflichtversicherung – die man sich sonst nur durch viele schadenfreie Versicherungsjahre erarbeiten kann. Manchmal kann das auch gleich den Schadenfreiheitsrabatt (SFR) 25 bedeuten, dem in der Regel 30% zugeordnet sind. Insbesondere in diesem Fall lässt sich wohl ein zufriedenes Lächeln nicht vermeiden.
Tipp im Tipp
Die Teilkaskoversicherung ist automatisch Bestandteil der Vollkasko- versicherung und wird nicht über einen Schadenfreiheitsrabatt (SFR) geführt. Teilkaskoschäden werden im Fall eines Schadens, wie z.B. Glasbruch, Wildschäden oder einem Einbruch in das Kfz, nicht im Folge- versicherungsjahr angerechnet und führen demzufolge zu keiner Stufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse*.
* Schadenfreiheitsklasse = Schadenfreiheitsrabatt = SFR
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