Im Frühjahr begrüßen einen die wärmenden Sonnenstrahlen und manche bekommen recht schnell das Verlangen sich ein neues Auto zu kaufen. Wie schön wäre es dieses Jahr mal offen über die Landstrassen des Berliner Speckgürtels oder die endlosen Alleen an der Ost- und Nordsee zu cruisen.
Es ist fast Jedermann geläufig, dass die Kfz-Haftpflichversicherung eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung ist. Ein Versicherer bietet zusätzlich noch weitere Möglichkeiten den Versicherungsschutz sinnvoll zu ergänzen. So bleibt bei Neuwagen und etwas älteren Kfz´s nicht die Frage aus, ob man den neu erworbenen Flitzer auch mit einer Vollkaskoversicherung absichern sollte.
Schließlich kann eine ungewollte Beschädigung von einem selbst oder durch einen anderen Menschen, der z.B. nicht ermittelt werden kann, schnell passieren.
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Vollkaskoversicherung: Grund zur Freude
Hat man noch zu keinem Zeitpunkt eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen oder liegt der Zeitraum bereits über 12 Monate zurück, wird die Vollkaskoversicherung, die wie die Kfz-Haftpflichtversicherung über einen Schadenfreiheitsklasse (Schadenfreiheitsrabatt) geführt wird, automatisch in die selbe Schadenfreiheitsklasse wie die Kfz-Haftpflichtversicherung eingestuft.
Manchmal kann das auch gleich die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) 25 bedeuten, dem in der Regel 30% zugeordnet sind.
Insbesondere in diesem Fall lässt sich wohl ein zufriedenes Lächeln nicht vermeiden.
Tipps
Teilkaskoschäden werden im Fall eines Schadens, wie z.B. Glasbruch, Wildschäden oder einem Einbruch in das Kfz, nicht im Folgeversicherungsjahr angerechnet und führen demzufolge zu keiner Stufung in eine „schlechtere“ Schadenfreiheitsklasse*.

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