Um den Schadenfreiheitsrabatt aus einer Kfz-Versicherung übernehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Folgende vier Kriterien müssen mindestens erfüllt sein:
- Man muss einen gültigen EU-Führerschein haben,
- der Fahrer durfte das Auto, von dem die SF-Klasse übertragen werden soll, fahren,
- die Versicherung stimmt der Übertragung zu (z.B. vom Verwandten) und
- es bestand eine bestimmte Nutzungsdauer, so dass es Sinn ergibt die Schadenfreiheitsklasse übertragen zu lassen (Übertragungs-Beispiel).
» Wer seine Schadenfreiheitsklasse abgibt, erhält sie nicht zurück! «
Tipp: ‚SF‘ = ‚SF-Klasse‘ = ‚Schadenfreiheitsklasse‘ ≠ ‚Schadenfreiheitsrabatt‘
Der folgende Beitrag rund um die „Rabattüberragung in der Kfz-Versicherung“ behandelt die folgenden Themen:
Inhaltsverzeichnis: Kfz-Versicherung: Rabattübertragung
» Gibt es einen Rabattübertragung?
» Was ist eine Schadenfreiheitsklasse?
» SF-Klasse: Kalenderjahr muss nicht Versicherungsjahr sein
» Was ist ein Schadensfreiheitsrabatt
» Beispieltabelle zum Rabattsystem → SF-Klasse / Schadenfreiheitsrabatt
» Für welche Fahrzeuge gelten die SF-Klassen nicht?
» Warum ist die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse sinnvoll?
» Von wem kann ich die Schadenfreiheitsklasse übernehmen?
» Was ist für die Übertragung der SF-Klasse nicht zulässig?
» Wie funktioniert die Übertragung der SF-Klasse nun genau?
→ Beispiel: Mutter überträgt SF-Klasse an Sohn
» Was passiert mit dem „alten Rabattinhaber“?
» Persönliche Beratung anfordern
» Kann man die Vollkaskoversicherung auch übertragen lassen?
» Tipps im Verbrauchertipp
» Kontakt

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Gibt es eine ‚Rabattübertragung‘?
Im Grunde betrachtet müsste es „SF-Klassen-Übertragung“ heißen, da nicht der Schadenfreiheitsrabatt übertragen wird, sondern die Schadenfreiheitsklasse. Der Schadenfreiheitsrabatt ist der Schadenfreiheitsklasse zugeordnet und hat direkten Einfluss auf den Versicherungsbeitrag → siehe Beispiel-Tabelle
Im Fachjargon wird es auch „Übernahme des Schadenverlaufs“ genannt.
Kfz-Versicherung Rabattübertragung: Was regelt die Schadenfreiheitsklasse in der Kfz-Versicherung?
Was ist eine Schadenfreiheitsklasse?
Die Schadenfreiheitsklasse ist in das „Schadenfreiheitsrabatt-System“ eingebunden und gibt die Anzahl der Kalenderjahre wieder.
Tipp: Die „SF 5“ = 5 Kalenderjahre = 5 Versicherungsjahre (ohne Schaden).
Wissenswertes zum Tipp
Demnach ist die Schadenfreiheitsklasse also mit den Versicherungsjahren gleichzusetzen. Durch diese Zuordnung ergibt sich in der Tabelle, die man in den Versicherungsbedingungen nachlesen kann, die Grundlage – neben weiteren Faktoren – zur Berechnung des Beitrags in der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Vollkaskoversicherung.
Übrigens: Die Vollkaskoversicherung schließt immer die Teilkaskoversicherung ein.
Kfz-Versicherung Rabattübertragung: Kalenderjahr nicht immer gleich Versicherungsjahr
SF-Klasse: Kalenderjahr muss nicht Versicherungsjahr sein
Wer durch die Übertagung der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) zu einem sattelfesten Ergebnis kommen möchte, sollte zuvor in seiner abgeschlossenen Kfz-Versicherung aus dem die SF-Klasse beziehungsweise der Rabatt übertragen wird überprüfen, ob in dem Vertrag der Kfz-Versicherung das Versicherungsjahr analog zum Kalenderjahr(!) verläuft.
Kfz-Versicherung: Rabattübertragung
SF-Klasse übertragen: Das Versicherungsjahr
Überwiegend wird das Versicherungsjahr analog zum Kalenderjahr festgelegt. Das bedeutet der Vertrag hat z.B. am 01.07. begonnen und endet – je Jahr – zum 31.12. Dennoch kann es sein, dass das Versicherungsjahr zum 01.07. beginnt, jedoch nicht zum 31.12. endet, sondern „+ 1 Jahr“ zum 30.06. des Folgejahres endet.
Kfz-Versicherung: Rabattübertragung
SF-Klasse übertragen: „Entzerrte Hauptfälligkeit“
Wie gerade beschrieben endet eine Kfz-Versicherung nicht unbedingt zum 31.12. Sofern die Autoversicherung an einem anderen Datum im Jahr endet, nennt man dies „entzerrte Hauptfälligkeit“ (unterjährige Laufzeit). In diesem Fall spielt nur das Versicherungsjahr eine Rolle, da es vom Kalenderjahr abweicht.
Kfz-Versicherung: Rabattübertragung
Stufung in nächste SF-Klasse: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Voraussetzung, um im folgenden Versicherungsjahr in die „bessere“ Schadenfreiheitsklasse gestuft zu werden (z.B. von 2 auf 3 Jahre) ist, dass der Vertrag der Autoversicherung, innerhalb eines Versicherungsjahres, mindestens 6 Monate unfallfrei versichert war.
Kfz-Versicherung: Rabattübertragung
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Kfz-Versicherung Rabattübertragung: Der Schadenfreiheitsrabatt in der Kfz-Versicherung.
Was ist ein Schadenfreiheitsrabatt?
Der Schadenfreiheitsrabatt ist direkt verknüpft mit der maßgeblichen Tabelle zum sog. „SF-Klassen-System“. Der Versicherer geht in seinen Berechnungen zur Kfz-Haftpflichtversicherung und Vollkaskoversicherung von der „SF-Klasse 0“ aus. Dies ist sozusagen der „100%-Beitrag“. Nun wird jeder SF-Klasse ein Rabatt zugeordnet, der in Prozent angegeben wird. Die Differenz ergibt den Nachlass in der Kfz-Haftpflicht– und Vollkaskoversicherung.
Kfz-Versicherung: Rabattübertragung
Schadenfreiheitsklasse übertragen: Gut zu wissen
Rabattübertragung: Sollte der Versicherer interne Vorteile zur Kfz-Haftpflichtversicherung anbieten (z.B. Sondereinstufung für Zweitwagen, Führerscheinregelung etc.), werden auch diese Vorteile zur Berechnung und letztlich in der Übertragung der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) berücksichtigt.
Beispiel: SF 1/2 = 70% (siehe Tabelle) = 30% Ersparnis im Jahr.
Kfz-Versicherung: Rabattübertragung
Ein Beispiel zum Schadenfreiheitsrabatt (Rabatt-System):
Kalenderjahre | SF-Klasse | Kfz-Haftpflicht | Vollkasko |
kein Kalenderjahr | 1/2 | 70 | 60 |
ein Kalenderjahr | 1 | 60 | 55 |
zwei Kalenderjahre | 2 | 55 | 50 |
drei Kalenderjahre | 3 | 50 | 45 |

Schadenfreiheitsrabatt

André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin
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Kfz-Versicherung Rabattübertragung: Für diese Fahrzeuge gibt es keine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse).
Für welche Fahrzeuge gelten die SF-Klassen nicht?
Für die folgenden Fahrzeuge wird keine SF-Klasse zugeordnet:
- Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen (z.B. Rolla, Mofa),
- Auflieger (Anhänger von einem Lkw),
- Fahrzeuge mit roten Kennzeichen
(ohne Versicherung für Risiken einer Kfz-Handel-Handwerksversicherung),
- Selbstfahrervermietfahrzeuge (Autovermietung),
- Sonderfahrzeuge jeder Art (außer Krankenwagen),
- Wechselaufbauten jeder Art und
- Fahrzeuge mit Ausfuhrkennzeichen.
Kfz-Versicherung Rabattübertragung: Welchen Nutzen bringt die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)?
Warum ist die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse sinnvoll?
Nahezu jeder Fahranfänger möchte keinen hohen Versicherungsbeitrag für sein erstes, eigenes Fahrzeug bezahlen. Auch erfahrene Autofahrer, die bereits etliche Jahre ein Auto fahren, suchen nach einer günstigen Möglichkeit für ihre Kfz-Versicherung.
Denn wer noch zu keinem Zeitpunkt ein Kfz auf sich versichert hatte, beginnt mit der SF-Klasse 0 (neu) oder SF 1/2 (Führerscheinregelung) in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Wer zudem eine Vollkaskoversicherung wünscht, steigt simultan in dieselbe SF-Klasse wie in der Kfz-Haftpflichtversicherung ein.
Überwiegend hängt sogar von der Einstufung die Wahl des fahrbaren Unterstatzes ab. Insbesondere bei jungen Leuten. Im Übrigen ist die Kfz-Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung nach dem Pflichtversicherungsgesetz, §1.
Was ist eine Führerscheinregelung?
Die Führerscheinregelung in der Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine entgegenkommende Maßnahme der Versicherer zur Einstufung in eine bessere Schadenfreiheitsklasse …
Kfz-Versicherung Rabattübertragung: Wer kann mir seine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) übertragen?
Von wem kann ich die Schadenfreiheitsklasse übernehmen?
Um den Schadenfreiheitsrabatt bzw. die erfahrene Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) von einem anderen Versicherungsnehmer übernehmen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.
Kfz-Versicherung: Rabattübertragung
SF-Klasse übertragen: Das ist die zwingende Voraussetzung
Die maßgebliche Voraussetzung für die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse ist, dass man auch als berechtigter Fahrer in dem bestehenden Versicherungsvertrag erwähnt wird. Bestenfalls ab Beginn.
Die gängigen Unterteilungen sind wie folgt (z.B. Partnertarif) oder aber in eine vorgegebene Nutzergruppe (z. B. Fahrer zwischen 25- und 70 Jahren) des Versicherers in der Kfz-Haftpflichtversicherung fällt.
Weiterhin ist der Verwandtschaftsgrad zum Rabattinhaber (Versicherungsnehmer) für die Rabattübertragung zumeist eine zwingende Basis, um den Schadenfreiheitsrabatt (SFR) zu erhalten.
Kfz-Versicherung: Rabattübertragung

Elektronische Versicherungsbestätigung eVB
Verwandtschaftsgrad – SF-Klasse übertragen: Was bedeutet das?
Im Regelfall ist der Verwandtschaftsgrad zur Rabattübertragung ausschlaggebend. So muss der „Rabattempfänger“ zumeist mit dem aktuellen Versicherungsnehmer verheiratet sein oder in eine Lebensgemeinschaft (Lebensgefährte) leben.
Des Weiteren kann die Schadenfreiheitsklasse bei der Rabattübertragung auch von Verwandten ersten Grades (z.B. Mutter, Vater, Geschwister) abgetreten werden. Manche Versicherungsgesellschaften lassen auch den zweiten Grad der Verwandtschaft (z.B. Oma oder Opa) zu.
Kfz-Versicherung Rabattübertragung: Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) übertragen: Das sind sie Außnahmen!
Was ist für die Übertragung der SF-Klasse nicht zulässig?
Folgendes funktioniert zu der SF-Übertragung leider nicht
- Halter und Versicherungsnehmer dürfen nicht voneinander abweichen, und zwar von dem, der die Schadenfreiheitsklasse übernimmt.
- Die SF-Klasse kann nicht an ein „höheres Risiko“ (andere Fahrzeuggruppe) übertragen werden, z.B von einem Pkw auf einen Lieferwagen/Nutzfahrzeug, Lkw oder Bus.
Bei Lieferwagen wir häufig in eine Einstufung bis 3,5 Tonnen (zulässiges Gesamtgewicht) und über 3,5 Tonnen (zulässiges Gesamtgewicht) unterschieden. Daher kann der Schadenfreiheistrabatt meist auch auf einen Lkw bis 3,5 Tonnen übertragen werden.
Zusätzliche ist eventuell zu beachten, ob der Versicherer noch eine Unterteilung in Werk- und Güterverkehr (Nutzung) berücksichtigt.
- Man war zu keinem Zeitpunkt ein berechtigter Fahrer des versicherten Kfz´s, von dem die SF-Klasse übertragen werden soll.

André Böttcher – Versicherungsmakler Berlin
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Kfz-Versicherung Rabattübertragung: Wie berechnet man die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) genau?
Wie funktioniert die Übertragung der SF-Klasse nun genau?
So funktioniert die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse
Kfz-Versicherung: Rabattübertragung
Ein Beispiel zur Übertragung der Schadenfreiheitsklasse (Berechnung)
Ein Sohn, der zum Vertragsbeginn bereits 3 Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war, fährt seit 4 Jahren das Auto der Mutter unfallfrei, das als Zweitwagen** über die Mutter versichert ist (Beginn des Vertrages 01.01.2017 – mit der SF-Klasse 2, zumeist 55%).
Zum 01.01.2022 möchte der Sohn den Schadenfreiheitrabatt von seiner Mutter übernehmen. Neues Jahr, neues Glück! Der Versicherer errechnet zum Tag der Rabattübertragung, welche SF-Klasse sich der Sohn erfahren hätte, wenn das Kfz auf ihn selbst versichert gewesen wäre.
Versicherungsjahr | SF-Klasse (Mutter) | SF-Klasse (Sohn) |
01.01.2017 | SF 2 | SF 1/2 *** |
01.01.2018 | SF 3 | SF 1 |
01.01.2019 | SF 4 | SF 2 |
01.01.2020 | SF 5 | SF 3 |
01.01.2021 | SF 6 | SF 4 |
01.01.2022 | SF 7 | SF 5 |

Im Ergebnis erhält der Sohn die Schadenfreiheitklasse 5 (SF 5) bestätigt und übertragen.
→ ** Ausschlaggebend ist nicht, ob es sich um den Erst-, Zweit- oder Drittwagen (usw.) handelt.
→ *** Die SF-Klasse 1/2 wurde mithilfe der Führerscheinregelung festgelegt.
In diesem Beispiel würde der Sohn nur 5% mehr im Jahr bezahlen. Über weitere Merkmale der Kfz-Versicherung (Einzelfahrer, Garage etc.) kann sich der Beitrag zusätzlich nach oben oder sogar zum Vorteil senken.

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Kfz-Versicherung Rabattübertragung: Was passiert mit dem, der die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) abtritt?
Was passiert mit dem „alten Rabattinhaber“?
Natürlich nichts. 😉
„Spaß beiseite!“
Wichtig zu wissen: Wer seine Schadenfreiheitsklasse abgetreten hat, kann diese nicht mehr zurückholen. Aus diesem Grund sollte man sich zuvor Gedanken machen, inwieweit dies den gewünschten Sinn für alle Beteiligten erfüllt.
Hier hilft eine transparente Beratung durch Ihren Versicherungsmakler.

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Kfz-Versicherung Rabattübertragung: Kann ich die Schadenfreiheitsklasse der Vollkaskoversicherung übertragen lassen?
Kann man die Vollkaskoversicherung auch übertragen lassen?
Vollkaskoversicherung wird grundsätzlich mit übertragen
Besteht für den Vertrag, von dem die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) übernommen werden soll, eine Vollkaksoversicherung, wird prinzipiell die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) der Vollkaskoversicherung mit übertragen.
Eine Abwahl ist hierbei nicht möglich, da alle Bestandteile der Kfz-Versicherung, die eine Schadenfreiheitsklasse haben (Kfz-Haftpflicht– und Vollkaskoversicherung) für die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse berücksichtigt werden.
Kfz-Versicherung: Rabattübertragung
Vollkaskoversicherung: Schadenanrechnung wird mit übertragen
Sollte in der Versicherungsdauer der bestehenden Kfz-Versicherung, von dem die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) übernommen werden soll, ein Schaden in der Vollkaskoversicherung vorliegen bzw. vorgelegen haben, wird dieser Schaden auch in der Übertragung der Schadenfreiheitsklasse unmittelbar berücksichtigt.
Sofern das Fahrzeug, auf das die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) übertragen werden soll, gar keine Vollkaskoversicherung erhalten soll, spielt dies – zumindest in den ersten 12 Monaten nach der Übertragung – keine Rolle. Warum?

Kfz-Versicherung: Rabattübertragung
Vollkaskoversicherung soll nach der Übertragung der Schadenfreiheitsklasse eingeschlossen werden
Angenommen es wird ’nur‘ die Schadenfreiheitsklasse der Kfz-Haftpflichtversicherung übertragen, da keine Vollkaskoversicherung für den Vertrag, von dem die Schadenfreiheitsklasse übertragen werden soll, bestanden hat. In diesem Fall können Sie eine Vollkaskoversicherung abschließen, die grundlegend an die SF-Klasse der Kfz-Haftpflichtversicherung angeglichen wird.
Kfz-Versicherung: Rabattübertragung
Vollkaskoversicherung: Gut zu wissen
Sollte eine Vollkaskoversicherung länger als 12 Monate nicht bestehen – unabhängig ob zuvor ein Schaden eingetreten ist oder nicht – können Sie erneut eine Vollkaskoversichrung abschließen, die an die Kfz-Haftpflichtversicherung angeglichen wird. Es beginnt zuzusagen von vorn, ohne Berücksichtigung eines Vollkaskoschadens aus der Vergangenheit.
Kfz-Versicherung Rabattübertragung: Weitere Tipps zum Thema Rabattübertragung | SF-Klasse übertragen.
Tipps
Tipps im Tipp
1 – Unter Umständen ist auch die Anrechnung der SF-Klasse aus der Nutzung eines Dienstfahrzeuges anrechenbar. Zumeist muss dazu eine schriftliche Erklärung der Firma abgegeben bzw. ein vorgefertigtes Formular des Versicherers ausgefüllt werden. Leider kommt einem nicht jede Autoversicherung mit dieser oft sinnvollen Regelung entgegen.
2 – Die SF-Klasse ist nach der Rabattübertragung nicht mehr, für den, der die Schadenfreiheitsklasse abgetreten hat, nutzbar – in unserem Beispiel für die Mutter (vorherige Rabattinhaberin) – so dass diese Person wieder nach der Führerscheinregelung eingestuft wird, sofern keine weitere SF-Klasse besteht oder der Versicherer eine andere interne Einstufung anbietet, z.B. die Einstufung mittels der Zweitwagenregelung (SF 2 oder höher, z.B. SF 3 bzw. mit geringeren Prozenten).
3 – Sollte der vorherige ‚Rabattinhaber‘ sein Kfz abmelden/stilllegen und danach die SF-Klasse anhand der Rabattübertragung weitergeben wollen, ist im Regelfall eine bestimmte Frist zu beachten – zumeist 6 Monate.
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