Allen älteren Fahrzeugen (z.B. Pkw oder Campingfahrzeuge), die vor 1991 bei einem Fahrzeughersteller vom Band gegangen sind, fehlt ab Werk die sogenannte Wegfahrsperre, da die erste Generation der Wegfahrsperre häufig zu Beginn der 90iger Jahre serienmäßig verbaut wurde.
Die Teilkaskoversicherung schützt das versicherte Kfz unter anderem durch Teildiebstahl, Zerstörung (auch durch Feuer), Volldiebstahl, Totalschaden und darüber hinaus gegen weitere Schadensereignisse.
Sollte das mit einer Teilkaskoversicherung versicherte Kfz über keine Wegfahrsperre verfügen muss der Versicherungsnehmer bei Verlust, Zerstörung oder durch einen Totalschaden mit einem Abzug durch die Teilkaskoversicherung in Höhe von 10% rechnen (Regelfall).
Allerdings verzichtet der Versicherer der Teilkaskoversicherung auf den typischen Abzug, wenn das Fahrezug durch eine selbst schärfende elektronische Wegfahrsperre zum Zeitpunkt des Diebstahls gesichert war. Hierbei akzeptiert die Teilkaskoversicherung auch einen handelsüblichen Nachrüstsatz.
Im Übrigen müssen alle neu zugelassenen Pkw seit dem 01.01.2008 mit einer Wegfahrsperre ab Werk versehen sein. Bereits seit 1994 wurde die Masse, der rund 42 Mio. in Deutschland zugelassenen Pkw, mit einer Wegfahrsperre ausgestattet, so dass die überwiegende Anzahl der Pkw nicht von der Abzugsregelung der Teilkaskoversicherung betroffen sind.