Wer den Versicherungsschutz einer Teilkaskoversicherung nutzt, weiß selten, dass ebenso die Schlossaustauschkosten für Beschädigungen an den Schlössern des versicherten Fahrzeugs in der Teilkaskoversicherung mitversichert sind.
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Ein versicherter Schaden kann zum Beispiel durch einen versuchten Einbruch in das Kfz entstehen, indem das Schloss der Fahrer- und/oder Beifahrertür beschädigt oder zerstört wurde. Obendrein umfasst der Versicherungsschutz der Teilkaskoversicherung die Austauschkosten infolge von Zerstörung oder Beschädigung des Lenkradschlosses.
Allerdings schließen alle Versicherer der Teilkaskoversicherung den Versicherungsschutz der Schlossaustauschkosten aus, wenn die Fahrzeugschlüssel durch einen Raub entwendet wurden. Demnach bleibt man auf den Kosten für einen präventiven Schlossaustausch sitzen. Die Teilkaskoversicherung verweigert zusätzlich die Regulierung der Schlossaustauschkosten, wenn sich die Fahrzeugschlüssel anlässlich eines Einbruchdiebstahls entwendet wurden, z.B. bei einem Einbruchdiebstahl in die Wohnung.
Hingegen versichert die Teilkaskoversicherung den Diebstahl der Fahrzeugschlüssel aus dem versicherten Fahrzeug. Auch wenn die Autoschlüssel durch einen Einbruchdiebstahl aus dem Fahrzeug über die Teilkaskoversicherung mitversichert sind, sollte man die Aufbewahrung weiterer Fahrzeugschlüssel im eigenen Kfz möglichst ausnahmslos vermeiden. Schließlich ist es unvernünftig eine unmittelbare „Einladung“ für den Dieb zu hinterlassen.
Zusammenfassend kann man sagen, dass die mitversicherten Schlossaustauschkosten der Teilkaskoversicherung einen nützlichen Einschluss darstellen.
Tipp im Tipp
Wem die Fahrzeugschlüssel aus der Wohnung, dem Haus oder aus dem Hotelzimmer gestohlen wurden – nur durch Einbruchdiebstahl oder Raub mitversichert – sollte sich zwecks Schadensersatz an seine Hausratversicherung oder Inhaltsversicherung (gewerbliche Nutzung) wenden. Den fehlenden Schutz durch die Teilkaskoversicherung gleichen diese Versicherungen aus, jedoch keine Folgeschäden.
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