alle relevanten Fragen, um das Risiko seitens des Versicherers möglichst objektiv einschätzen zu können. Der Versicherungsnehmer hat ab dem Zeitpunkt der Antragstellung das Recht auf die versicherte/n Leistung/en in einem Schadenfall. Für den Zeitraum der vorläufigen Deckungszusage muss der Versicherungsnehmer den geforderten Beitrag zahlen. Ohne die Zahlung des Erstbeitrages, verfällt die vorläufige Deckungszusage.
Die Vereinbarung über die vorläufige Deckung muss in schriftlicher Form vorhanden sein. Eine Ausnahme stellt hier die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) dar. Diese dient zur Zulassung eines Kfz´s und wird grundsätzlich auf dem elektronischen Weg an die Zulassungstelle übermittelt. An den Kunden kann die Übergabe der eVB auch per Ausdruck, E-Mail oder SMS erfolgen. Ausschlieslich mit der eVB-Nummer kann ein Kfz in Deutschland zugelassen werden.
Tipp
Wenn man sein Kfz mit einer eVB zulässt und noch keinen Versicherungs- antrag unterzeichnet hat, der den gewünschten Versicherungsumfang beinhaltet, so ist das Kfz ausschliesslich über die Kfz-Haftpflichtversicherung versichert. Jeglicher Kaskoschaden, der sich eventuell ereignen kann, ist nicht mitversichert. Wem der Versicherungschutz einer Teil- und/oder Vollkaskoversicherung von Beginn an wichtig ist, muss vor Zulassung des Kfz´s einen Antrag stellen bzw. unterzeichnen.
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